Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Isotop

    Ich sehe es auch nicht, der Anwaltverein auch nicht und solltest Du selbständig sein, musste etwas anderes machen.

    Sämtliche Sozialabgaben, die Du bezahlst, gehen erst NACH den 100 T€ runter.


    Tip = Umwandlung in eine GmbH und Gehaltsauszahlung unter 100 T€. Die Gewinne fliessen in den Gewinnvortrag und erhöhen das Eigenkapital. Wenn das Elternteil verstirbt, kann Du eine Gewinnausschüttung vornehmen.

  • Ich verstehe das so: Bei der Prüfung der 100.000 Euro Grenze spielen die keine, Rolle. Liegt man drüber gelten die Regeln des Unterhaltsrechts, bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit werden die Sozialversicherungsbeiträge wieder berücksichtigt. Trotzdem kann die kuriouse Situation entstehen, dass man mehr Geld verdient und am Ende wesentlich weniger raus bekommt. Zumindest wenn die Selbsbehalte nicht entsprechend angepasst werden.

  • Tip = Umwandlung in eine GmbH und Gehaltsauszahlung unter 100 T€. Die Gewinne fliessen in den Gewinnvortrag und erhöhen das Eigenkapital. Wenn das Elternteil verstirbt, kann Du eine Gewinnausschüttung vornehmen.

    Danke, genau solche Tipps suche ich. Bin zwar nicht selbständig, aber es wäre grundsätzlich eine Option für mich. Und es ist sicher auch für andere Forenleser relevant.

  • Ich verstehe das so: Bei der Prüfung der 100.000 Euro Grenze spielen die keine, Rolle. Liegt man drüber gelten die Regeln des Unterhaltsrechts, bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit werden die Sozialversicherungsbeiträge wieder berücksichtigt. Trotzdem kann die kuriouse Situation entstehen, dass man mehr Geld verdient und am Ende wesentlich weniger raus bekommt. Zumindest wenn die Selbsbehalte nicht entsprechend angepasst werden.

    Danke für die Erläuterung. So hätte ich es auch gesehen.

  • Bei der Unterhaltsberechnung über 100.000 Brutto geht es doch um das bereinigte Netto. Daher müssen solche Positionen auch Berücksichtigung finden.


    VG frase

  • Bei der Unterhaltsberechnung über 100.000 Brutto geht es doch um das bereinigte Netto. Daher müssen solche Positionen auch Berücksichtigung finden.


    VG frase

    In meinen letzten Beiträgen hier bezog ich mich die Berechnung des Einkommens für die 100k-Grenze, nicht um die Berechnung der Leistungsfähigkeit wenn man bereits drüber liegt. Ansonsten würde ich dir zustimmen.

    VG

  • Moin

    Früher also, bisher ist es das der Verdienst des Ehepartner mit gerechnet wird.


    Wenn das 100000€ Gesetz kommt wird doch der Lohn des Ehepartners nicht mit angerechnet oder?

    Jeder hat doch die Grenze von 100000€.


    Gruß Houbs

  • ich verrate hier mal einen ganz legalen Trick, wie die vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigt werden könnte:

    der Antrag auf Sozialhilfe wird wieder zurückgezogen, du bezahlst einen Anwalt, der im Namen des Elternteils alle Kinder auf Unterhalt verklagt

    dann sind alle Geschwisterteile wieder im Boot, denn


    wenn ein Elternteil die Kinder direkt auffordert Unterhalt zu zahlen, also ohne Einschaltung eines Sozialamts, dann gilt die 100.000 € Grenze nicht

    das bedeutet, dass uns das Gesetz also nicht bedingt etwas bringen würde und man so oder so Unterhalt zahlen muss!?!!

  • das bedeutet, dass uns das Gesetz also nicht bedingt etwas bringen würde und man so oder so Unterhalt zahlen muss!?!!

    Theoretisch gibt es diese Hintertür. Aber es muss ja vom Elternteil oder dessen Vormund ausgehen.

    Wenn man ein gutes Verhältnis zu den Eltern hat muss man sich keine Sorgen machen. Ansonsten besteht ein gewisses Risiko.

  • Was haltet Ihr von der Aussage von Kerstin Griese (SPD) vom 11. Oktober? Muss man sich weiterhin Sorgen um das Gesetz machen?

    Kann man so interpretieren, dass die CDU nicht voll dahinter steht und kann auch bereits nach einer Schuldzuweisung klingen.


    Da sind ja noch drei weitere, unbeantwortete Fragen offen, die im Zusammenhang mit ihrer Antwort stehen.
    Wenn Sie die drei Fragen nicht mit Copy & Paste beantwortet kann man das Ganze vielleicht bewerten.

    Ist im Moment wie Kaffeesatz lesen .. die Antwort vom 10.10.2019 von MdB Schummer liest sich da schon wieder hoffnungsvoller.

    Auch wenn es sehr schwer fällt, müssen wir wohl erst einmal bis Anfang November warten und gucken, wie das Gesetz dann inhaltlich aussieht wenn es aus dem BT in den BR geht.

  • dies ist vom Gesetzgeber so gewollt

    Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner

    Insofern sollte man prüfen, inwieweit eine Minderung der Erträge aus Kapitalvermögen erfolgen kann, wenn die Erträge daraus die 100.000-Grenze purzeln lassen. Da Zinsen auf absehbare Zeit kaum große Erträge bringen, sollte man andere Kapitalerträge wie z.B. Dividenden thesaurierend anlegen und nicht den Haushaltsmitteln zuführen!

    Vielleicht ist es mit der eigenen Gesundheit auch nicht mehr so bestellt wie vor Jahren, und der Hausarzt bescheinigt eine dringende Reduzierung von Arbeitszeiten???

    Mit dem Arbeitgeber sollte man jetzt schon reden, wie mit kommende Gehaltserhöhungen umgegangen werden kann:
    Z.B. konnte ich Überstunden, variable Gehaltsbestandteile, Gleitzeit in Vereinbarung mit dem Arbeitgeber in langfristige Zeitguthaben und beim AG verzinste Altersvorsorge umwandeln.

    Kreativität schadet bei dem Thema nicht!

  • Auch wenn es sehr schwer fällt, müssen wir wohl erst einmal bis Anfang November warten und gucken, wie das Gesetz dann inhaltlich aussieht wenn es aus dem BT in den BR geht.

    es geht nicht um das Gesetz als solches, sondern ausschließlich um die Finanzierung, die Kommunen wollen Kohle

  • Theoretisch gibt es diese Hintertür. Aber es muss ja vom Elternteil oder dessen Vormund ausgehen.

    Wenn man ein gutes Verhältnis zu den Eltern hat muss man sich keine Sorgen machen. Ansonsten besteht ein gewisses Risiko.

    Ja aber welche Grenzen gelten dann? Ab welchem Einkommen muss ich in so einem Fall Unterhalt dann an die Eltern zahlen?