Ist es möglich, dass wir hier bitte mal beim ursprünglichen Thema bleiben?
Ich habe nicht die Zeit, täglich hier reinzuschauen. Daher ist es sehr mühsam, sich über X-Seiten durchzuklicken und durchzulesen, obwohl nur kaum oder sehr wenig neue Erkenntnisse gibt.Vielen Dank!
Und hoffen wir auf eine baldige Umsetzung des Gesetzes, damit wir alle eine Sorge weniger haben!
für die meisten Unterhaltspflichtigen ist kein Fortbildungskurs notwendig, wenn sie mit ihrem Bruttoeinkommen unterhalb der 100.000 Grenze liegen
105.000 € Brutto minus Werbungskosten von 6.000 € = 99.000 €, kein Unterhalt ab 2020
schwierig sind nur die Fälle mit jährlich schwankenden Einkommen um die 100.000 €, die haben Fortbildungsbedarf