Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ich denke das ist auch ein guter Hinweis an die Abgeordneten, dass die mal sehen das hier die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht gegeben ist!

    die genannten Zahlen bedeuten, ca. 50 Cent pro Einwohner


    in meiner Heimatstadt kenne ich die Zahlen, ca. 1 € pro Einwohner, Großstadt


    hochgerechnet somit ca. 80 Mio deutschlandweit

  • komisch, das ist ja genau der zusätzliche Betrag, den die Regierungsschätzung in den 300 Mio. angeblich als Puffer eingebaut hat

    die 300 Millionen beruhen ja auf sämtliche Erstattungen, die Sozialämter erhalten, beispielsweise Aufwendungsersatz, Kostenersatz durch Erben, etc.

    und auch Elternunterhalt gemäß § 94 SGB XII

    da wird halt viel vermischt

  • die gesicherten Zahlen Einnahmen aus Elternunterhalt betrugen 2004 ca. 50 Mio, habe ich selber recherchiert, Staitistisches Bundesamt

    damals war noch alles sauber getrennt, das ist das Problem


    im übrigen ist zu erwähnen, das die Kosten der Grundsicherung ausschließlich vom Bund getragen werden, eine milliardenschwere Entlastung der Sozialämter, nur darüber spricht heute keiner mehr

  • im übrigen ist zu erwähnen, das die Kosten der Grundsicherung ausschließlich vom Bund getragen werden, eine milliardenschwere Entlastung der Sozialämter, nur darüber spricht heute keiner mehr

    ein sehr guter Hinweis, denn ich glaube damals (bei Einführung) wurde auch über die Kosten debattiert.

    Das könnte man bei den Anfragen an die entsprechenden Leute noch einpflegen.

    Leider hatte ich gestern schon an einige Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales geschrieben.


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  • Habe heute nochmal an Woidke geschrieben und die Aspekte eingearbeitet.

    Auch das mit der Einführung der Pflegeversicherung und deren Folgeregelungen, da wurden die Kommunen entlastet, auch wenn die es nicht zugeben wollen.

    Auch die Einführung des EEE hat die Kommunen nach meiner Meinung nicht mehr belastet. Einzig der Anstieg der Fälle und der Pflegekosten sind schwer kalkulierbar.


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  • Da bekommt man richtig Angst um das neue Gesetz, wenn man das liest. Sollen die Demütigungen und finanziellen Ängste denn nie aufhören bis der Elternteil im Grab liegt? Es wird soviel Geld vom Staat zum Fenster herausgeworfen nur für uns ist keines dar. Ich sehe schwarz für das Gesetz bzw. den 01.01.2020. Vielleicht sollten wir auch mal mit Treckern vor den Bundestag fahren um gehört zu werden.

  • Ich habe mich für die öffenliche Anhörung angmeldet und werde am 4.11. vor Ort einen Eindruck gewinnen, wie sich die Lage darstellt.


    Die Bundesregierung wird das Gesetz verabschieden, was der Bundesrat dann macht werden wir sehen. Ich sehe aber immer noch eine realistische Umsetzung.

    Diese "Pokerspielchen" sind nervig für uns aber eben Teil diese Prozesses.


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  • Aktuelle Antwort der federführenden parlamentarischen Staatssekretärin:


    Antwort von Kerstin Griese (SPD)


    "Sehr geehrter Herr XXX,


    das Angehörigenentlastungsgesetz ist ein wichtiges Vorhaben, es erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern.

    Wir haben dieses zentrale Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist finanziell solide gerechnet.

    Das Angehörigenentlastungsgesetz wird jetzt im Bundestag und im Bundesrat beraten, dabei werden sowohl inhaltliche als auch Fragen der Finanzierung diskutiert. Ich kann dem Ergebnis der Beratungen nicht vorgreifen, aber ich kann Ihnen versichern, dass es nach wie vor das Ziel ist, das Gesetz zum 1. 1. 2020 in Kraft treten zu lassen. Viele Angehörige Pflegedürftiger warten darauf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin Griese"


    Nicht das wir es nicht wüssten, hoffnungslos klingt anders.


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  • Nicht das wir es nicht wüssten, hoffnungslos klingt anders.

    Gerade in den Fragen auf der Abgeordnetenwatch noch eine interessante Antwort an eine Fragestellerin gelesen:


    Unser Ziel ist und bleibt, dass das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss kommt. Sollte es doch dazu kommen, verzögert sich typischerweise das in Kraft treten aber die Einführung wäre dadurch nicht zwingend verhindert. Ich bleibe jedoch zuversichtlich, weil das eigentliche Ziel des Gesetzes von fast niemanden in Frage gestellt wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin Tack


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-10-10/325799


    Damit wäre aber wohl auch die Frage geklärt, was dann passiert, wenn es in den Vermittlungsausschuss geht. Nämlich, dass.das Gesetz dann nicht zum 01.01. kommen würde.

  • GuMo in die Runde,


    bisherige Antworten in der Gesetzgebungsphase, sind hauptsächlich durch die Genossen erfolgt.

    Daher hatte ich auch mal an zwei CDU-Abgeordnete geschrieben, Antwort noch offen.


    Festzustellen bleibt:


    - das es nun auch eine größe Mehrheit der Bürger in diesem Land gibt, die für das Gesetz sind, kommt ja in allen Antworten zum Ausdruck,

    - es keine Partei gibt, die nicht für das Gesetz ist, auch keine neue Erkenntnis,

    - Länder und Kommunen eine Mehrbelastung fürchten, die man gerne mehr abgefedert hätte. nichts Anderes war zu erwarten.

    - vermutliche Gegenäußerung des Bundes, Bedenken der Länder werden zurückgewiesen.


    Schaut man sich die Statistik zum Vermittlungsausschuss an, stellt man fest, hier gab es immer eine Lösung des Problems, zuletzt Grundgesetzänderung, also eine 2/3 Problematik. Auch die Anzahl der Sitzungen (in 2019 waren es bisher 2) ist sehr überschaubar.


    Auch wenn es für viele hier unerträglich ist, das Hin- und Hergebaren zu beobachten, die gute Nachricht ist für mich immer noch, das es kein scheitern geben wird. Klar wünschen wir uns ab 1.1.2020 von dem Regress und befreit zu werden, was vor 2 Jahren noch kein Thema war und nun eine realistische Chance hat Wirklichkeit zu werden. Meine Einstellung bleibt daher optimistisch.


    VG frase

  • Eine Meinungsäußerung aus der CDU:


    "vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Bund trägt seit Jahren immer mehr Aufgaben, die in der Verantwortung der Länder liegen. Ich erinnere hier u.a. an den Kitaausbau, in den wir seit 2008 ca. 4,4 Mrd. Euro investiert haben und mit dem Gute-Kita-Gesetz weitere 5,5 Mrd. Euro bereitstellen. Insgesamt steigerte der Bund seine Zuschüsse für die Länder seit Jahren und liegt mittlerweile bei jährlich 85 Mrd. Euro. Insofern ist es nur konsequent, dass der Bund die Länder stärker in die Pflicht nimmt.

    Aktuell befindet sich das Angehörigen-Entlastungsgesetz in der parlamentarischen Beratung. Die Bundesregierung hat in seiner Gegenäußerung zur entgegengebrachten Kritik der Länder dargelegt, dass die Kostenverteilung zwischen Länder und Bund begründet und sachgerecht ist. Zwar entfallen Mehrausgaben auf die Länder und Kommunen, jedoch übernimmt im gleichen Gesetz der Bund andere Mehrausgaben. Bspw. trägt der Bund die Mehrausgaben bei der Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung mit jährlich 65 Mio. Euro. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz stellt in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen für Bund und Länder ein Gesamtkompromiss dar.

    Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an Verbesserungen für Pflegekräfte und Pflegebedürftige angestoßen und umgesetzt. Diese belasten die Pflegekasse aber stärker und führten zu einem Anstieg des Pflegeversicherungsbeitrags. Es darf nicht vergessen werden, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe generationengerecht gegenfinanziert werden müssen. Unter dieser Maßgabe muss auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz betrachtet werden. Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass die Ausgestaltung der Pflegeversicherung mit einem sehr geringen Beitrag von 3,05 und 3,3% stets auf die zusätzliche Eigenvorsorge der Menschen setzte. Gleichzeitig waren Angehörige gefragt, zu unterstützen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz beinhaltet jetzt eine absolute Kehrtwende. 90% der zu Pflegenden werden davon profitieren und die Kosten für die öffentliche Hand stark ansteigen lassen.

    Meine Haltung dazu ist nicht kritikfrei. Entscheidet Politik sich zu einer Systemumstellung wie dieser, muss die Finanzierung langfristig gesichert sein. Allein durch die sich eintrübende Konjunktur sehe ich das als nicht gewährleistet an. Füreinander einzustehen zeichnet Familie aus und zieht sich bisher durch das gesamte Sozialrecht. Jeder wünscht sich, dass man selbst oder die Angehörigen im Alter oder bei Krankheit gut und intensiv gepflegt und betreut werden. Daher halte ich eine angemessene finanzielle Beteiligung der Angehörigen allein schon aus Rücksichtnahme auf die Solidargemeinschaft nach wie vor für wichtig und richtig.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Haltung darlegen. Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jana Schimke, MdB"


    War es eigentlich wirklich der CDU-Plan:/


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  • So einen Schwachsinn hat der Röspel von der SPD aber auch jemandem geschrieben:


    Einleitend möchte ich gerne anmerken, dass ich es prinzipiell richtig finde, dass Eltern und Kinder in einem vertretbaren und nicht überfordernden Maß finanziell füreinander einstehen müssen


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-10-10/325802


    Er schließt es aber zumindest mit folgenden Worten ab:


    Tatsächlich bemängeln Kommunen jetzt, dass höhere Soziallasten auf sie zukommen werden. Ich teile diese Einschätzung und setze mich daher ein, dass bei Einführung des Gesetzes die dann entstehenden Kosten nicht bei den Kommunen hängenbleiben, sondern der Bund eine größere Last trägt. Das ist aber noch in der Diskussion.