Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Weil er damals bei meiner Erstberatung davon gesprochen hat, dass er bereits eine Anfrage vorliegen hat um als Sachverständiger im BT auszusagen.

    Dabei wieß er auch auf die Position des Deutschen Anwaltvereins hin, der ja auch bereits im Juni eine positive Stellungnahme beim BMAS abgegeben hat.

    Er selbst ist dort im Ausschuss für Familienrecht tätig.

    Und er ist ja schon eine koryphäe.


  • Weil er damals bei meiner Erstberatung davon gesprochen hat, dass er bereits eine Anfrage vorliegen hat um als Sachverständiger im BT auszusagen.

    es geht doch nicht mehr darum, ob das Gesetz kommen soll oder nicht, das Gesetz soll kommen,

    es geht nur noch um die Kohle, dazu werden Sachverständige nicht benötigt, ist halt eine rein politische Frage

  • Ich musste ja meine Freistellung bei meinem Arbeitgeber beantragen.

    Da ich aber schon eine Bestätigung für meien Anmeldung hatte, war das ohne große Probleme möglich.

    Der Witz ist nun, das es genau der Vorgesetzte von mir war, der ja erst kein Verständnis für das Gesetz hatte.

    Es ist seit dem aber viel Wasser die Spree runter geflossen, selbst er stellt immer mehr fest, das die bisherige Regelung sehr ungerecht ist und hofft nun auch auf das Gesetz.

    Als Zuschauer darf man eh keine Fragen stellen, die Nähe von Bartke und co. finde ich aber auch sehr spannend.


    VG frase

  • Das sowieso ... es bleibt abzuwarten wie sich der BR verhalten wird.

    Was ist Deine Einschätzung?

    das Gesetz wird kommen

    der Bundestag ist dafür, der Bundesrat auch

    welche Partei, welches Bundesland wird es in der heutigen Zeit wagen, ein Gesetz zu verweigern, das von der Bevölkerung so positiv gesehen wird


    eventuell gibt es im "Hintergrund" eine Art von Kompensation

  • Eine weiter Aussage von der CDU:


    Antwort von Matthias Zimmer (CDU)


    "Sehr geehrter Herr XXX,

    auch wenn der Bundesrat seine Bedenken deutlich gemacht hat, so halten wir als Koalition am Ziel des Angehörigenentlastungsgesetzes fest - so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

    Derzeit laufen noch Gespräche zwischen unseren Fachpolitikern und den Ländern. Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingt, eine Einigung zwischen Bund und Ländern herbeizuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Zimmer"


    Lasst die mal machen,

    das Gesetz wird kommen

    der Bundestag ist dafür, der Bundesrat auch

    dem stimme ich auch zu!


    VG frase

  • Hallo Mitstreiter,
    ich habe mir das Protokoll des BR vom 11.10.19 nochmal genauer angeschaut. In der Anlage 26 des Plenarprotokolls 981 wird folgendes erklärt:


    Erklärung von Staatsrätin Gisela Erler (Baden-Württemberg) zu Punkt 27 der Tagesordnung: Für Herrn Minister Manfred Lucha gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zur dringend erforderlichen Weiterentwicklung unseres pflegerischen Versorgungssystems. Es ist ein Schritt, der den Menschen ermöglicht, die Pflege in Anspruch zu nehmen, die sie auch brauchen. (...) Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden nun auch die unterhaltspflichtigen Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Menschen finanziell entlastet. (...) Ich denke, wir sind uns alle einig: Wir brauchen bessere Bedingungen für Menschen mit Behinderung, für Pflegebedürftige und für ihre Angehörigen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt. Klar ist aber auch: Es kann nicht sein, dass der Bund sich sozialpolitisch auf die Brust schlägt und dann andere in unbekannter Höhe zahlen lässt. Ich kann also dem Bund nur raten: Nehmen Sie die Stellungnahme des Bundesrates zu den Kosten sehr ernst!


    Es ist übrigens das Statement eines grünen Landesministers...

    Und die Gegenäußerung der Bundesregierung kennen wir ja...


    Wenn also im Vorfeld zur Abstimmung im Bundestag kein Kompromiss mit den Kommunen erzielt wird, geht das Gesetz höchstwahrscheinlich in den Vermittlungsausschuß und wird nicht zum 1.1.2020 starten und das Leiden geht weiter.

    Also müssen wir auf "abgeordnentenwatch", etc. weiter bohren. Auch mal bei "Manne" Lucha und Gisela Erler.

    Viel mehr Möglichkeiten gibt's ja nicht.

    Glückauf!


  • Auf der Seite des Bundesrates:

    "900. Sit­zung des Aus­schus­ses für Ar­beit, In­te­gra­ti­on und So­zi­al­po­li­tik

    14.11.2019 10:00 Uhr

    Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 1128

    (...)

    Tagesordnung, Punkt 2:

    Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

    Drucksache: .../19

    Beteiligung: AIS - ..."



  • Das irritiert mich gerade ... ist das bereits die Abstimmung im Bundesrat? Die sollte doch eigentlich am 29.11.2019 sein, so zumindest die Aussagen der MdB auf der Abgeordnetenwatch.

  • GuMo Betroffene,

    ... ist das bereits die Abstimmung im Bundesrat?

    nein, es ist nur die Ausschusssitzung, die über die Gegenantwort, bzw. das jetzt von der Bundesregierung beschlossene Gesetz berät.

    Hier könnte sich aber entscheiden in welche Richtung der BR geht, Zustimmung oder Vermittlungsausschuss.


    Wie wir alle hier unschwer erkennen können, geht es in die "heiße" Phase zum AEG.

    Dabei hilft möglicherweise noch ein anderer Aspekt der aktuellen Diskussion, die Frage der Grundrente.

    Sollte die Koalition hier auch am 4.11. eine Einigung erzielen, würde eine weitere indirekte Entlastung der Länder und Kommunen erfolgen.

    Es geht hier nicht nur um die Bezieher von GS im Alter, die ja bekanntlich jetzt schon vom Bund gezahlt wird, sondern auch um Bürger, die dann einen höhren Grundrenten Anspruch haben, als bie bisherige Grundsicherung.

    Schaut man dann auf die Deckungslücken (z.B. bei Hilfe zur Pflege), so sollten diese auch geinger werden und die Länder und Kommunen weniger belasten.

    Auch die aktuell 4 Millarden mehr Steuereinnahmen könnten die Beteiligten beruhigen, auch wenn die Prognose für die Zukunft gesenkt werden musste.

    Wir werden sehen, ob die starre Haltung des Bundes, in der Frage der Finanzierung, bestand hat und ob der BR wirklich dann seine Zustimmung verweigert.

    Gut ist auch, das der Parteiteg der SPD, nach dem möglichen ersten Entscheid des BR liegt, es geht hier ja auch um die Halbzeitbilanz der GroKo.

    Es steht sehr viel auf dem Spiel für die "alten" Volksparteien, selbst die CDU/CSU sitzt nicht mehr auf dem "hohen Ross".

    Ein Blick in die Zukunft zeigt, das es auf Bundesebene nur noch zwei mögliche Koalitionen geben wird. CDU/CSU und Grüne wie in Badenwürtenberg oder CDU/CSU, SPD und FDP, wenn man den Aussagen der Parteien glauben darf und eine Koalition mit AfD nicht in Frage kommt und die CDU auch nicht mit der Linken koalieren wird.


    Schönene WE wünscht frase

  • Ich denke, dass wir alle wissen, dass das Gesetz nächste Woche im BT ein Selbstläufer sein wird.


    Interessant finde ich jedoch, wie das von Seiten der CDU/CSU Fraktion dargestellt wird:


    Gute Nachrichten für die Angehörige pflegedürftiger Menschen: In Zukunft müssen sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen finanziellen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer nahen Verwandten leisten. Erst wenn das Jahresbruttoeinkommen über diesem Freibetrag liegt, kann das Sozialamt auf die Angehörigen zurückgreifen. Darüber stimmt der Bundestag in dieser Woche ab. Vom Angehörigen-Entlastungsgesetz profitieren rund 275.000 Menschen in Deutschland.


    Nachzulesen hier:

    https://www.cducsu.de/bundestag_themen_Sitzungswoche_KW44


    Hoffentlich sieht das der BR genauso, denn es ließt sich ja so, als wenn es beschlossene Sache sei ;-)

  • Liebe Mitstreiter,


    ich würde auch gerne zu den Optimisten gehören. Leider fällt es mir immer schwerer. Das hat insbesondere einen Grund und das ist der Zeitfaktor. Meiner Meinung nach wäre es möglich, dass der SPD Parteitag den sofortigen Ausstieg aus der Koalition beschließt. Aus mehr als 30 jähriger politischer Erfahrung, auch als Delegierter auf Parteitagen, weiß ich, dass Parteitage eine Augenblicksstimmung erzeugen können, die mit politischer Logik nichts mehr zu tun hat. Sollte das geschehen, kann man auf entsprechenden Seiten (Bundestag, Wikipedia, Bundespräsidialamt etc.) sehen, wie schnell, unter bestimmten Umständen, der Bundestag aufgelöst werden kann. Und wenn der Bundestag aufgelöst ist, kann es auch keinen Vermittlungsausschuss geben, da die 16 Bundestagsmitglieder nicht benannt werden können. Schon aus diesem Grunde ist es nicht egal, ob der Bundesrat am 29. November zustimmt oder den Vermittlungsausschuss anruft. Aus diesem Grund habe ich alle SPD- Duos angeschrieben, wie sie, im Falle ihrer Wahl, handeln würden, wissend, dass noch einige Gesetze (unter anderem das Angehörigen-Entlastungsgesetz) aus sozialdemokratischen Ministerien im Gesetzgebungsverfahren sind. Diejenigen, die geantwortet haben, haben mir nicht viel Hoffnung gemacht, dass sie darauf Rücksicht nehmen würden. Bemerkenswert ist, dass das Duo Norbert Walter Borjan und Saskia Esken nicht geantwortet haben, aber bekanntlich auch aus dieser Koalition raus wollen. Wenn einige Mitstreiter auch einmal nachfragen möchten, hier die Email Adresse von Frau Esken

    saskia.esken@bundestag.de

    Herr Borjan ist über die sozialen Netzwerke erreichbar. Eine Email Adresse konnte ich nicht finden.

    Damit ich nicht missverstanden werde: Ich möchte hier keinen Pessimismus verbreiten, sondern nur noch einmal zu weiteren Aktivitäten auffordern. Und eines ist mir auch ganz wichtig zu erwähnen: Noch nie in meinem Leben hätte ich mich so gerne geirrt wie hier!


    Des Weiteren möchte ich euch bitten die führenden Wohlfahrts- Organisationen anzuschreiben und aufzufordern hier nicht locker zu lassen und immer wieder Druck zu machen. Wie man sieht, machen einige das ja auch. Trotzdem dürfen wir auch hier nicht locker lassen. https://www.bildungsserver.de/…rtsverbaende-2007-de.html


    Wie hier schon erwähnt, habe ich alle Landesregierungen und die in den Landesregierungen vertretenden Fraktionen angeschrieben. Wie zu erwarten, war das Antwortverhalten sehr unterschiedlich. Aber es kamen auch konstruktive Antworten, die zeigen, dass man sich mit meinem Anliegen beschäftigt hat. Ein Beispiel in den folgenden Anlagen:

    Angehörigen-E..pdfAngehörigen-E.2.pdf


    Hat wohl nicht funktioniert. Ich versuche es noch einmal später.


    Ich bitte alle Mitstreiter noch einmal zum Endspurt. Schreibt immer und immer wieder. Nach der Bundestagsabstimmung, insbesondere an diejenigen, die im Bundesrat entscheidend sind!


    Noch ein schönes Wochenende




  • Hallo Sailer,


    vielen Dank für deine kritischen Anmerkungen, die ich aber hinsichtlich des Zeitfaktors nicht so bewerte wie du.

    Es sollte der SPD gelingen eine Doppelspitze zu wählen.

    Der Termin für die Einreichung der Anträge zum Bundesparteitag war am 4.10.2019.

    Wenn hier ein Antrag auf Austritt aus der Groko vorliegen würde, wäre das schon durchgesickert.

    Die SPD hat den Zeitpunkt ganz bewusst in den Dezember gelegt, denn so sind eben noch genau die Projekte zu bewerten, die für eine Halbzeitbilanz der GroKo zählen können.


    Auch deine Bemerkung zur "Arbeitsunfähigkeit" des Vermittlungsausschuss teile ich so nicht.

    Selbst wenn die SPD den Supergau startet, wird es keine parlamentslose Zeit geben.

    Dies ergibt sich aus Art. 39 Abs. 1 Satz 2 des GG.

    In der Praxis bleibt der "aufgelöste" Bundestag bis zum Zusammentritt des dann neuen Bundestag bestehen.

    Daher sind auch alle 16 Mitglieder des Vermittlungsauschuss des Bundestages weiter arbeitsfähig und müssen nicht neu bestimmt werden.


    Sicher ist es aber weiter sehr wichtig, von allen Seiten, die möglichen Entscheider im Bundesrat zu motivieren, dem AEG am 29.11. ihre Zustimmung zu geben. Daher hatte ich schon vor 2 Wochen Herrn Woidke angeschrieben, warte aber noch auf eine Antwort.


    Wünsche einen schönen Sonntag

  • Hallo Frase,


    leider muss ich dir, aus eigener Erfahrung, widersprechen. Die Antragsfrist auf SPD Parteitagen gilt für "ordentliche" Anträge. Auf dem Parteitag (und das ist das Unberechenbare) können (und werden) nach der Satzung sogenannte Initiativanträge gestellt. Ich bitte dich den Parteitag zu verfolgen, dann wirst du sehen, das es dutzende davon geben wird. Das ist oft das Salz in der Suppe von Parteitagen. Ich hoffe ja auch, dass keiner dieser Anträge uns negativ betrifft!


    Über die volle Handlungsfähigkeit eines aufgelösten Bundestages gibt es viele juristische Abhandlungen. Es würde hier aber zu weit führen über alle Eventualitäten zu diskutieren. Ich werde mich daran, hier, jedenfalls nicht beteiligen.


    Lass uns gemeinsam weiterkämpfen! Du mit deinem Optimismus, ich mit meinem Realismus und vielleicht auch ein wenig Pessimismus. Wenn wir dann gemeinsam erfolgreich sind, trinken wir eine Flasche (oder zwei) Rotwein zusammen. Einverstanden?


    Weiterhin ein schönes Restwochenende