Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Liebe Mitstreiter,

    der BT Ausschuss hat das AEG schon mal beschlossen.

    Mit folgender Aufforderung:


    "Die Koalitionsfraktionen forderten die Bundesregierung in einer Erklärung auf, bis 2025 eine Evaluation der Kostenentwicklung für die Kommunen vorzulegen."


    Vielleicht ist das der Kompromiss um den Vermittlungsausschuss zu umgehen...


  • Klingt interessant. Wobei ich mit der Evaluierung erstmal so nichts

    anfangen kann. Und sie dann hoffentlich nicht 2025 das Gesetz evtl. Rückgängig machen könnten.

    Oder verstehe ich den Satz komplett falsch?

  • Es wird sich dann zeigen, ob die 300Mio. als Mehrausgaben gereicht haben oder nicht.

    Welche Regierung wir 2025 haben, versteckt sich ja in der "Glaskugel".


    VG frase

  • Der BT Ausschuss kommt damit einem Teil der BR Forderungen entgegen, siehe Stellungnahme des BR vom 11.10.2019:


    "... Darüber hinaus fordert der Bundesrat, durch materielle Änderungen des Gesetzentwurfs sicherzustellen, dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen verpflichtet. In diesem Zusammenhang ist eine gesetzliche Verankerung zur Kostenevaluation vorzusehen, die auf Verlangen des Bundes oder der Länder durchzuführen ist."


    In der Gegenäußerung der Bundesregierung hat man das abgelehnt. Der BT Ausschuss fordert nun die Bundesregierung dazu auf, ohne das Gesetz zu ändern.

    Ich denke, das könnte der ausgehandelte Kompromiss sein. Schließlich haben Länder und Kommunen keine Gegenrechnung zur Kalkulation des Gesetzentwurfes beigebracht. Das war eigentlich schwach von den Kommunen. Wahrscheinlich hat man ihnen das erkärt. Nun also ein Gesetz scheitern zu lassen, welches ja auch bereits u.a. vom Land Schleswig-Holstein als Gesetzesinitiative in den BR gebracht (April 2019) wurde, na ich weiß nicht... Dann ist auf dem SPD Parteitag GroKo Ende und das will Merkel nicht.

    Zumal wir ja im BT und BR schwarz-rote Mehrheiten haben, wenn ich mich nicht irre.


    Mal unsere Betroffenheit beiseite und rein sachlich: Die Kommunen sprachen ja zwischendurch von einem Millliarden Tsunami, zuletzt nur noch von 500 Millionen Euro. Ja, was denn nun? Sie haben nur gepoltert und keine Gegenrechnung präsentiert. Ich glaube die Kommunen wissen es schlichtweg nicht! Sonst hätten sie ja irgendetwas präsentiert. Die sind ja sogar mehrfach dazu aufgefordert worden.


    Der "Deutsche Verein" hat eine Berechnung angestellt und kommt auf 70 Millionen.

    Abzüglich Entlastungen und Verrechnungen. Das steht als gutachterliche Schätzung im parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in den Büchern.

    Da wir ja (noch) nicht in einer Bananenrepublik leben, müsste auch diese Expertise vom Bundesrat mit zur Entscheidungsgrundlage genommen werden.


    Bis 2025 soll dann die Bundesregierung die Kosten für die Kommunen nachrechnen (Evaluation). Aber nicht das Gesetz wieder abschaffen. Dieser Zusatz wird nicht ohne Absprache zwischen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag aufgeschrieben worden sein. Hoffentlich.

  • Guten Morgen an alle, ich bin neu hier. :)


    Die Tagesordnung wurde geändert, und die 124. Sitzung des Bundestags zum Thema Angehörigen-Entlastungsgesetz findet um 19:05 statt (gestern war noch 20:20). Für all diejenigen, die die Sitzung live verfolgen wollen.


    Ist jetzt auf 19:25 verschoben.

  • Mal unsere Betroffenheit beiseite und rein sachlich: Die Kommunen sprachen ja zwischendurch von einem Millliarden Tsunami, zuletzt nur noch von 500 Millionen Euro. Ja, was denn nun? Sie haben nur gepoltert und keine Gegenrechnung präsentiert. Ich glaube die Kommunen wissen es schlichtweg nicht! Sonst hätten sie ja irgendetwas präsentiert. Die sind ja sogar mehrfach dazu aufgefordert worden.

    Wenn ich mich nicht irre hatten die Länder / Kommunen von 500 Millionen bis zu 1 Milliarde gesprochen. Auch schon im August.


    An sich denke ich, dass es für uns egal sein sollte wieviel das ist. Der entscheidene Punkt ist, dass die aktuelle Regelung ungerecht und willkürlich ist.

    Aber für die Länder und Kommunen scheint das eine heilige Kuh zu sein. Mit Schätzungen lassen die sich nicht überzeugen.


    Zitat

    Der "Deutsche Verein" hat eine Berechnung angestellt und kommt auf 70 Millionen.

    Abzüglich Entlastungen und Verrechnungen. Das steht als gutachterliche Schätzung im parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in den Büchern.

    Da wir ja (noch) nicht in einer Bananenrepublik leben, müsste auch diese Expertise vom Bundesrat mit zur Entscheidungsgrundlage genommen werden.

    In seiner Antwort (Minute 44:10) hatte er gesagt "auf einen Betrag von 70 Millionen in der Untergrenze belaufen könnte". Also es könnte auch mehr sein.

    Und der Vertreter von der FDP hat die Schätzung ja auch gleich ins alberne gezogen (Minute 1:03:00) und die Ländervertreter gefragt was für Entlastungen sie sich vom Bund erhoffen.


    Wie gesagt, ich finde wie die Kosten gedeckt werden müssen Bund und Länder unter sich regeln. Haupsache die Angehörigen werden nicht mehr als Sparschwein der Kommunen missbraucht.


    In der Anhörung hatte ja eine der Vertreterinnen von den Sozialverbänden auch vorgeschlagen in einem zweiten Schritt die Pflegeversicherung von Kasko auf Vollversicherung umzustellen. Das würde ja dann den Kommunen, Menschen die mehr als 100.000 € verdienen und Menschen mit Behinderung helfen.

    Ich hoffe mal, dass das bald kommt und den Ländern als Ausblick ausreicht.

  • http://dip21.bundestag.de/dip2…21/btd/19/148/1914868.pdf


    aus dem Gesetzentwurf die Passage zur Kostenevaluation:


    ... "Auch wenn die finanziellen Auswirkungen für Bund und Länder (Kommunen) im Angehörigen-Entlastungsgesetz einen ausgewogenen Gesamtkompromiss darstellen, verkennen wir nicht, dass diese Maßnahmen zu einer Belas-tung der kommunalen Haushalte führen, da den Trägern der Sozialhilfe, die insbesondere die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII gewähren, der finanzielle Rückgriff auf die Kinder und Eltern pflegebe-dürftiger Menschen weitgehend nicht mehr möglich sein wird.

    Vor dem Hintergrund der insbesondere von kommunaler Seite vorgetragenen Befürchtungen über die künftige Entwicklung der Mindereinnahmen aufgrund des Zurückdrängens des Unterhaltsrückgriffs unterhaltspflichtiger Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen für die Träger der Sozialhilfe, die insbesondere die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII gewähren, ist es aus unserer Sicht geboten, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen der Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs bis zum Jahr 2025 vornimmt. "

  • Hallo zusammen,


    ich habe gestern auch drei verschiedene Abgeordnete über den Bundesrat-Hompage angeschrieben. Noch keine Antworten... werde aber weiter schreiben.

    Bitte macht alle mit!

  • 4. Deutscher Landkreistag: unterstützt das sozialpol. Ziel, kritisiert Entsolidarisierung der Familie,

    ich möchte in diesem Zusammenhang auf § 16 SGB XII der Sozialhilfe aufmerksam machen:



    "Bei Leistungen der Sozialhilfe sollen die besonderen Verhältnisse in der Familie der Leistungsberechtigten berücksichtigt werden. Die Sozialhilfe soll die Kräfte der Familie zur Selbsthilfe anregen und den Zusammenhalt der Familie festigen."


    glaubt wirklich jemand, das Elternunterhalt den Zusammenhalt der Familie festigt?


    Ich jedenfalls nicht