Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hallo verehrte Foristen,

    zum Beitrag von "Isotop" eine Frage:

    Ja, das gestattete AVV ist ein Witz. Zumal die wenigsten wissen, dass sie ihr Geld für die Altersvorsorge bereits im Vorfeld getrennt vom "normalen" Vermögen verwalten müssen, damit es als solches vom Amt anerkannt wird.

    ...ein für mich völlig neuer Aspekt. Dachte ich doch bisher, dass das individuell errechnete AVV ähnlich eines Freibetrages verschont bliebe (siehe auch "Schonvermögen").

    Ist dem definitiv nicht so und ich muss das gesondert anlegen? Woher weiss ich denn die Höhe desselben?


    Dank und Grüße vom r.gebnis

  • Scan0009.pdf


    Na, ja, vielleicht kann man den letzten Satz etwas positives abgewinnen.

    Der letzte Satz klingt entschlossen, und so wird es auch kommen.

    Das AEG ist überfällig, die letzten Zuckungen überstehen wir Betroffene auch noch!



    Ab dem 01. Januar 2020 können wir über unser hart verdientes Geld wieder ohne Aufsicht und Rechenschaftsbericht verfügen!

  • Das wurde hier an verschiedenen Stellen im Forum bereits öfter empfohlen. Wenn die Altersvorsorge auf dem normalen Girokonto liegt kann es passieren, dass das Amt sagt es sei kein AVV sondern "normales Geld" für Konsumausgaben. Such mal nach "eigenes Konto", da findet man einiges.

    Z.B. diesen Beitrag von Unikat hier.


    Zur Berechnung der Höhe gibt es wohl verschiedene Ansätze und wie so oft leider keine festen Regeln. Lies mal diesen Thread hier.

  • Ich wurde auf Zahlung von Elternunterhalt verklagt. Da ich davon ausgehe, dass das neue Gesetz ab 1.1.20 greift, habe ich keinen Anwalt genommen und zugestimmt. Es waren nur noch 4 Monate zu zahlen. Ich hoffe, dass mir der Vollstreckungstitel auf Anforderung ausgehändigt wird.

    Oder seht Ihr das anders?

    Nach der Zahlung für Dezember werde ich ein entsprechendes Schreiben verfassen.

    Bleibt mir sonst nur der Weg einer Abänderungsklage? Diese Kosten wären dann ja vom Amt verschuldet zu zahlen?

  • Hatte das nicht schon der Vertreter der Länder in der öffentlichen Beratung als Alternative zur 100.000 € Grenze vorgeschlagen?

    Oder wurde das jetzt als Kompromiss vorgeschlagen um zusätzlich die Kosten für die Kommunen zu senken?

    Schon 2014 hat man dieses Thema beleuchtet:

    "Und auch die Effektivität des Elternunterhaltes ist zweifelhaft. Eine ökonomische Analyse kommt zu dem Schluss, dass die fiskalische Bedeutung des Elternunterhalts von Wissenschaft und Politik maßlos überschätzt wird. Selbst unter günstigsten Annahmen werden durch den Sozialhilferegress max. Zwölf Millionen Euro pro Jahr an fiskalisch wirksamen Einnahmen generiert. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die sehr hohen Verwaltungskosten, die für die Bearbeitung der Regressfälle bei den Sozialhilfeträgern entstehen. Diese zwölf Millionen Euro sind im Hinblick auf die Belastbarkeit der öffentlichen Haushalte bedeutungslos; sie entsprechen nicht einmal 0,002 Prozent des Gesamtsteueraufkommens." (https://daserste.ndr.de/panora…t,elternunterhalt113.html)

    Heute spricht man von ca. 70 Mio. Einnahmen aus (Sozial)Regress bei den Kommunen. Die Diskussion über (Gesamt)Aufwände von 500 Mio. (Deutscher Städtetag) ist nur vorgeschoben und soll ablenken. Der Bund hat den Kommunen überdies Mittel zu Verfügung gestellt, die nicht den entsprechenden Aufgaben zugeführt werden. Das Jammern der Sozialträger bzw. der Kommunen ist nicht nachvollziehbar!!!

  • Hallo Mitstreiter,


    ich bin mal alle Antworten, die ich zuletzt aus der Politik erhalten habe durchgegangen, habe auch bemerkt, wer sich alles nicht mehr meldet. Außerdem bilde ich mir ein, dass ich auch zwischen den Zeilen lesen kann. Darum behaupte ich: "Es wird einen Vermittlungsausschuss geben"!


    Ich weiß, dass man dieses hier nicht gerne hören wird. Egal, ich sage es so wie ich denke!


    Ich werde selbstverständlich so wie bisher agieren und nicht locker lassen! Und wenn jetzt einige meinen, einen Shitstorm gegen mich zu eröffnen, kann ich damit auch leben. Ich muss mir jedenfalls nicht vorwerfen lassen, nicht aktiv genug gewesen zu sein. Hier wurde mir allerdings zu oft "Das Fell des Bären verteilt bevor der Bär erlegt worden ist"!


    Und wenn ich doch unrecht behalte, bin ich der glücklichste Mensch der Welt!

  • Da ist was dran, leider.

    Das einzige was mich hoffen lässt, ist die Notwendigkeit für Heil und Scholz, auf dem SPD Parteitag Erfolge vorzuweisen. Sonst kommt Kevin, der Kühnert. Und Merkel ist dann Geschichte... Die SPD ist ja eigentlich fertig.

    (Leider...)

    Auf jeden Fall möchte ich mich mal an dieser Stelle bedanken. Der Austausch und die Solidarität bei dieser nervenaufreibenden Geschichte tun gut! Vielen Dank!

  • ich bin mal alle Antworten, die ich zuletzt aus der Politik erhalten habe durchgegangen, habe auch bemerkt, wer sich alles nicht mehr meldet.

    Im Umkehrschluss kann das aber auch ein Zeichen sein, dass es durchgeht und die angeschrieben lediglich denken, dass man sich noch zwei Wochen bis zum Freudenfest geduldensoll ;-)


    Viele Ländervertreter waren bei den Groko-Verhandlungen dabei.

    Heil hat betont wie überfällig das Gesetz ist.

    Denkt an die Rede von Heilmann.


    Ich tue mir mittlerweile schwer mit dem Gedanken, dass SPD oder auch CDU Länder das Ganze aufhalten.


    Die Evaluierung ist ja nun auch noch im Gesetz drin.

    Auch wenn es keine Zusage der Kostenübernahme ist, so ist das zumindest ein Kompromiss.


    Mal abwarten, was von der Ausschussitzung im BR am Donnerstag an die Öffentlichkeit gelangen wird.

  • Es waren nur noch 4 Monate zu zahlen. Ich hoffe, dass mir der Vollstreckungstitel auf Anforderung ausgehändigt wird.

    Oder seht Ihr das anders?

    Nach der Zahlung für Dezember werde ich ein entsprechendes Schreiben verfassen.

    Bleibt mir sonst nur der Weg einer Abänderungsklage? Diese Kosten wären dann ja vom Amt verschuldet zu

    neben der Abänderungsklage besteht die von dir genannte Möglichkeit, aber


    es geht nicht um die Aushändigung, sondern um Aussetzung der möglichen Zwangsvollstreckung, damit sind die Sozialämter in der Regel einverstanden

  • Hallo Sachs


    leider ist die das Abstimmungsverhalten der Parteien in den Landesregierungen (und damit im Bundesrat) nicht so einfach wie es auf dem ersten Blick erscheint. Unser sehr aktiver Kollege Frase hat es hier schon öfter erwähnt. Ich nenne mal einige Beispiele: Fast alle Landesregierungen haben in ihren Koalitionsverträgen festgelegt, dass sie sich bei Uneinigkeiten, im Bundesrat der Stimme enthalten. In unserem Fall ist eine Enthaltung ein "Nein"!

    Selbst Länder, bei denen es für einige von uns klar zu sein scheint, ist es eben nicht so klar. Nehmen wir mal das Bundesland Bayern: Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die CSU sich sehr aktiv stark für unser Anliegen gemacht hat. Sie regieren aber zusammen mit den "Freien Wählern". Die "Freien Wähler" fühlen sich ganz besonders den Kommunen verpflichtet, denn dort sind sie stark vertreten. Und in absehbarer Zeit gibt es dort Kommunalwahlen! Anderes Beispiel, Schleswig Holstein. Die haben zwar einen Initiativantrag gestellt, aber der besagt über die Finanzierung gar nichts! Des Weiteren ist dort die FDP in der Landesregierung. Diese hat, zuletzt auch im Bundestag, deutlich gemacht, dass hier der Vermittlungsausschuss tätig werden muss. In den Ländern, in denen die "Grünen" an der Landesregierung beteiligt sind, wird in den einzelnen Ländern hart gerungen. Bundestag ja, aber in den Landesregierungen, wegen der Finanzierung eher Vermittlungsausschuss. Ganz besonders schwierig wird es in den Bundesländern in denen gerade gewählt worden ist. Die werden in ihrem Verhalten auch nicht so leicht berechenbar sein!


    Was ich damit sagen will: Wenn es im Bundestag und in der Regierung oft schon unberechenbar ist, dann hier erst recht!

  • auf die von dir aufgeführten Aspekte habe ich bereits hingewiesen, bin aber trotzdem optimistisch

    der Bundesrat hat 69 Stimmen, unter Einbeziehung der "umstrittenen" Länder komme ich auf 40 Stimmen für das Gesetz, sollte also klappen

  • im übrigen bin ich der Auffassung, die Länder werden sich gut überlegen müssen, ob sie wirklich dem Gesetz widersprechen, denn wenn wie in der Gesetzesbegründung beschrieben, geht es auch um die Gleichstellung mit der Grundsicherung, dort existiert bereits die 100.00 € Grenze


    wenn also das Gesetz nicht kommen sollte, dann ist dies zweifelsohne ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn es gibt es keinen Grund bei Grundsicherung die 100.000 € Grenze zu haben, und bei Hilfe zur Pflege nicht


    seht euch mal die Gesetzesbegründung dazu an