Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hallo rookie,

    Hier können dir viele nachempfinden.

    Hatte schon über Scheidung nachgedacht, dem

    Partner zuliebe.

    Unglaublich, wie das Thema Elternunterhalt belastend ist.


    LG Teh

  • Die Linke war ja auch für das Gesetz. Es ging ihnen nur nicht weit genug und sie wollten wohl auch nicht suggerieren dass sie der Bundesregierung zustimmen.

    Umgekehrt würde es mich nicht wundern wenn das ein oder andere rote / schwarze Bundesland gegen das Gesetz stimmt, bzw. den Vermittlungsausschuss anrufen will, weil deren Kommunen eh schon stärker belastet sind.

    Ich fürchte es wird knapp werden.

    Ich bin leider auch etwas pessimistisch.

    Zumindest mein Bundesland wird eher nicht zustimmen.

    Allerdings liegt es da nicht nur an der FDP, sondern den insgesamt klammen Finanzen. Tja.

  • Hallo Rookie und Tina63,


    eure Beiträge zeigen, wie belastet man mit der alten Regelung ist. Davon ist mir ehrlich viel zu wenig in der Diskussion um das Gesetzt eingeflossen.

    Sicher liegt jeder Fall anders und für den einen sind 100€ sehr viel Geld, andere würden auch das fünffache zahlen um ihre Ruhe vor dem Amt zu haben.

    Wir stehen hier ja alle kurz vor der Ziellinie, eigentlich nur noch ein Schritt.

    Wie im Leben kann dieser Schritt aber schnell und kurz oder lang und stolpernd sein.

    Leute, wir haben doch das Ziel vor Augen, riesige Steine werden von uns fallen.

    Ich muss aber immer an unsere Mitbürger denken, denen es finanziell noch besser als uns geht.

    Die tragen dann die ganze Last allein.

    Eigentlich gehört der EU komplett abgeschafft!


    VG frase

  • Hallo frase,


    Du hast recht. Die emotionale Belastung für viele von uns wurde selten thematisiert. Ich selber habe keinerlei Idee, wie viele Angehörige derzeit von diesem Gesetz betroffen sind, man hört nur von einer jährlichen Summe von 70 Millionen, und je nach Partei oder Organisationen auch mehr.

    Nur....wie viele UHP stecken nun hinter diesen Zahlen, weiß das jemand hier?

  • Hallo frase,


    Du hast recht. Die emotionale Belastung für viele von uns wurde selten thematisiert. Ich selber habe keinerlei Idee, wie viele Angehörige derzeit von diesem Gesetz betroffen sind, man hört nur von einer jährlichen Summe von 70 Millionen, und je nach Partei oder Organisationen auch mehr.

    Nur....wie viele UHP stecken nun hinter diesen Zahlen, weiß das jemand hier?

    Im Gesetzentwurf steht die Schätzung von 275.000 Personen die durch das Gesetz nicht mehr ihre Einkünfte / Vermögen offenlegen müssen.


    Ich meine ich hab die letzten Wochen in mehreren online Zeitungen und Blogs irgendwo gelesen, dass ca. 30.000 bzw. 50.000 in Zukunft nicht mehr zahlen müssen.

  • Was die psychische Belastung angeht, so bin ich ganz bei Euch. Mein damaliger Freund hat sich, als die erste Aufforderung vom SozAmt kam, von mir getrennt, weil er sehr gut verdiente und Angst hatte, für meine Mutter, die ihn früher sehr abschätzig behandelt hatte, zahlen zu müssen.

    Mein jetziger Partner hält zu mir, heiraten war aber bisher nicht möglich aus den besagten Gründen (das geht von mir aus, er würde auch da zu mir stehen).

    Dass jeder offiziell aussehende Brief erst einmal den Atem stocken lässt, kennt Ihr alle. Als die ganze Sache beim SozAmt noch in der Prüfung war, war ich stellenweise wirklich depressiv, und der zu hohe Blutdruck ist mir leider geblieben.


    Ich bin momentan eher pessimistisch, was den Ausgang der Sache angeht... Natürlich hoffe ich für uns alle, aber irgendwie habe ich ein dummes Gefühl. ?(

  • Gerade nach dem Auftritt von Dreyer bei Anne Will am Sonntag und auch unter Erwähnung des Gesetzes kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen, dass RP da nicht zustimmen wird.

    Think positiv ;-)

    Die Frage ist, wie stark Dreyer selber das Gesetz will und

    Ihre Minister, allen voran Finanzministerium, überzeugt.

    Denn dort gibt es Widerstände.

    Aber natürlich denke ich positiv.

    Was bleibt einem in dieser Situation auch sonst?


    Biene Maja.....richtig man mutet seinem Partner zu, dass er mithaftet. Und das ist

    natürlich belastend, für alle. Ich kann Dich bzgl. Heirat sehr gut verstehen!

    Hinzu kommt auch eine gewisse soziale Spaltung. Während Bekannte darüber philosophieren, wann endlich die Eltern väterlicherseite Ihnen das große Haus überschreiben. Wohl wissend, dass diese Eltern ihre Pflegekosten locker später zahlen können und sie selber nie UHP werden. Kann/Darf man selber für seine Eltern zahlen und sich zudem selber einschränken (neue große Anschaffungen sind erstmal nicht drin).

    Das ist dann wie Lotto: reiche Eltern gehabt oder nicht?

  • Das ist dann wie Lotto: reiche Eltern gehabt oder nicht?

    Auch dieser Aspekt wurde zu wenig beleuchtet. Da kommen die mit Soldaritätsprinzip.

    Anders gesehen, müssen diese Eltern aber auch ihr Einkommen und ihr Vermögen einsetzen.

    Das ist auch völlig richtig, nach meiner Meinung. Genau dafür sollte man ja vorsorgen.

    Kann man aber auch nur, wenn man nicht vorher viele Jahre für seine Eltern Unterhalt zahlen musste.

    Die Schere zwischen Arm und Reich wird so immer größer.

    Während Bekannte darüber philosophieren, wann endlich die Eltern väterlicherseite Ihnen das große Haus überschreiben

    Es geht noch besser. Wenn Kinder ihre Eltern bewusst in ihrer Umgebung mit ambulanten Pflegediensten belassen, um das Geld auf dem Konto nicht schmelzen zu sehen. Ein Zustand der auch durch das neue Gesetz nicht verbessert wird.


    VG frase

  • Soweit ich weiß sind die Ausschusssitzungen nicht öffentlich und ich glaube die Räte veröffentlichen auch nichts, bei letzterem bin ich aber nicht 100% sicher.

  • Hier noch etwas Öl für´s Feuer!


    Eine Antwort aus Berlin, die ich so nicht erwartet hatte:


    "Sehr geehrter Herr XXX,

    herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 11.11.2019 in Sachen Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das Büro von Herrn Senator Lederer hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

    Das von Ihnen bemängelte Stimmverhalten der Linksfraktion im Deutschen Bundestag geht auf die dortige Auffassung zurück, dass mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar ein Schritt in die richtige Richtung gegangen werde, es aber an
    einem Finanzierungskonzept für die Kommunen fehle. Die Ablehnung erfolgte also nicht in der Sache, sondern auf Grund der angedachten Umsetzung.

    Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 11.10.2019 in einem ersten Durchgang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst und hierzu umfangreich Stellung genommen. U. a. forderte er – mit der Stimme Berlins – die Bundesregierung auf, die vorgelegte
    Kostenschätzung zu überarbeiten und dafür zu sorgen, etwaige Mehrbelastungen der Länder und Kommunen künftig zu kompensieren.

    In der Sitzung des Bundesrates am 29.11.2019 erfolgt der sog. zweite Durchgang im Bundesrat, bei dem auch eine etwaige Gegenäußerung der Bundesregierung zur o. g. Stellungnahme des Bundesrates vom 11.10.2019 behandelt werden dürfte. Da die Beratungen hierzu
    noch laufen, kann ich Ihnen leider noch nicht mitteilen, wie das Land Berlin sich letztlich in der abschließenden Abstimmung zu dem Gesetzentwurf verhalten wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Benedict Ugarte Chacón"


    VG frase

  • In der Sitzung des Bundesrates am 29.11.2019 erfolgt der sog. zweite Durchgang im Bundesrat, bei dem auch eine etwaige Gegenäußerung der Bundesregierung zur o. g. Stellungnahme des Bundesrates vom 11.10.2019 behandelt werden dürfte. Da die Beratungen hierzu
    noch laufen, kann ich Ihnen leider noch nicht mitteilen, wie das Land Berlin sich letztlich in der abschließenden Abstimmung zu dem Gesetzentwurf verhalten wird.

    Ich denke, dass ist ein Textbaustein, der vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag erstellt wurde.
    Er nimmt ja gar nicht Stellung dazu, dass das Gesetz bereits verabschiedet wurde und schreibt von einer etwaigen Gegenäußerung.

    Die Gegenäußerung gab es ja und auch wurde im Gesetz die Forderung des BR, das Ganze wegen der Kosten zu einem späteren Zeitpunkt zu Evaluieren aufgenommen.
    Auch kennen wir nicht das Ergebnis der heutigen Ausschusssitzung im BR.

  • Das riecht nach Vermittlungsausschuss...

    =O

    Keineswegs. Das Schreiben schildert einfach den parlamentarischen Weg und die Beratungen die zum Fleisch an den Knochen führen.


    Keine Panik!


    Das AEG wird ab dem 01.01.2020 in Kraft treten! Ohne Vermittlungsausschuss !