Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Das Pendel schlägt immer wieder zwischen Bangen und Zuversicht. Eine Antwort die ich gerade auf der Abgeordnetenwatch gesehen habe lässt dann doch wieder hoffen!


    Interessant ist dabei folgende Aussage zu den Kosten:


    die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform auf Basis vorhandener amtlicher Daten solide berechnet worden sind. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.


    Hier könnt Ihr es nachlesen:


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-11-05/327175

  • Und hier habe ich noch eine weitere neue Antwort gefunden, die Anlass zur Hoffnung gibt. Insbesondere der letzte Absatz hat es in sich:


    Die gesetzgebenden Akteure sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Betroffenen sehr wohl bewusst und veranstalten ganz sicher keine "Pokerspiele". Ich bin zuversichtlich, dass auch die Länder den Druck der Bevölkerung spüren und dem Gesetz am Ende zustimmen werden, sodass es zum 01.01.2020 in Kraft treten kann.

    lest selbst:


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-10-27/326827


    Deswegen kann ich an alle nur appellieren bitte die Länder anzuschreiben!

    Frase hat dazu eine Thread


    Brandbrief an die Bundesratsmitglieder (wegen Zustimmung zum AEG)

    aufgemacht. Los Leute wir sind auf der Zielgerade, lasst uns nochmal Gas geben und alle Vertreter der Länder anschreiben!

  • Habe soeben einen politischen Mandatsträger :-) gebeten das Abstimmungsverhalten des Saarlandes am 29.11. im Bundesrat bei Ministerin Rehlinger bzw. Ministerpräsident Hans bei einem heute Abend stattfindenden Termin nachzufragen und nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit hinzuweisen.

    Sobald ich eine Antwort habe werde ich diese hier mitteilen.


    Die Bundesregierung will das AEG!

    Der Koalitionsvertrag beinhaltet das AEG!

    Der Bundestag hat das AEG verabschiedet!

    Die Politik will das AEG, bewirbt das AEG als Erfolg! Im Bundesrat sitzen ebenfalls Politiker! Es wurden seitens des Arbeitsministeriums und von vielen Politikern bereits etliche Willensbekundungen bezüglich des AEG in der Presse lanciert, für weniger Informierte als uns Forumsteilnehmer gilt das Gesetzt bereits als beschlossen.

    Die Welle ist bereits zu hoch um gestoppt zu werden!

    Das AEG wird kommen!

  • stimmt, meine Arbeitskollegen sind der Meinung (gewesen), dass das Gesetz beschlossen wurde. Weil es letzte Woche im Bundestag abgesegnet wurde.

    Ok, und dann erkläre ich den Kollegen gerne die genaue Prozedur;)

    Immerhin wird man Dank solcher Gesetze zu einem kleinen Demokratie Experten.


  • Hallo Unikat,


    nochmals kurz zum Verständnis:

    Zuschläge für Sonn- und Feiertage dürfen durch das SA NICHT in die Berechnung der Leistungsfähigkeit (durchschnittliches Einkommen aus 12 Monaten) mit einbezogen werden?

  • Hallo Unikat,


    nochmals kurz zum Verständnis:

    Zuschläge für Sonn- und Feiertage dürfen durch das SA NICHT in die Berechnung der Leistungsfähigkeit (durchschnittliches Einkommen aus 12 Monaten) mit einbezogen werden?

    Es ging um die Ermittlung der Summe der Einkünfte nach § 16 SGB IV für die Einkommensgrenze, nicht um die Ermittlung der Leistungsfähigkeit.

  • Zuschläge für Sonn- und Feiertage dürfen durch das SA NICHT in die Berechnung der Leistungsfähigkeit (durchschnittliches Einkommen aus 12 Monaten) mit einbezogen werden?

    diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung der Grenze, ob über oder unter der 100.000 €,

    hat voerst nichts mit Leistungsfähigkeit,

    liegt der Unterhaltspflichtige über der Grenze, dann spielen die üblichen unterhaltsrechtlichen Aspekte der Leistungsfähigkeit eine Rolle, wie auch Überstunden

    im Unterhaltsrecht spielen die steuerlichen Aspekte bei Überstunden keine Rolle, sondern


    "Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufstypisch

    sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten."


    aus unterhaltsrechtlicher Leitlinie

  • noch einmal zum Verständnis:


    in der Prüfungsstufe gemäß § 16 SGB IV wird geprüft, ob der Unterhaltspflichtige über oder unter 100.000 € liegt, und das geht so:

    nur der Unterhaltspflichtige,

    wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligen Werbungskosten, zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,

    Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner


    >dies ist Sozialhilferecht kombiniert Einkommensteuerrecht


    liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:

    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht

  • aus dem neuen § 94 Abs.1a SGB XII


    Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze).

  • Wie verhält es sich eigentlich mit dieser erneuten Evaluierung der Kosten in 2025? Falls da festgestellt würde, die Kosten sind doch höher, besteht dann die Gefahr, dass sie wieder zum alten Gesetz zurückgehen?? :o

  • Falls da festgestellt würde, die Kosten sind doch höher, besteht dann die Gefahr, dass sie wieder zum alten Gesetz zurückgehen??

    ich kann mir nicht vorstellen das eine Regierung das Gesetz wieder rückgängig macht


    zur Frage der Evaluierung da müssen ersteinmal die entsprechenden statistischen Voraussetzungen geschaffen werden, die ja angeblich bis heute nicht vorlegen, einfach nur beschämend

  • zur Frage der Evaluierung da müssen ersteinmal die entsprechenden statistischen Voraussetzungen geschaffen werden, die ja angeblich bis heute nicht vorlegen, einfach nur beschämend

    ich bin sicher, die Kommunen kennen die Höhe ihrer Einnahmen aus Elternunterhalt,


    aus meiner Sicht würde eine stichprobenmässige Erhebung bei den Kommunen zur Aufklärung beitragen,

    nur, warum hat man das nicht gemacht?

    stattdessen wird herumgeschwurbelt :cursing:

  • Wie verhält es sich eigentlich mit dieser erneuten Evaluierung der Kosten in 2025? Falls da festgestellt würde, die Kosten sind doch höher, besteht dann die Gefahr, dass sie wieder zum alten Gesetz zurückgehen?? :o

    Ich würde der Evaluierung ohnehin nicht zu viel Bedeutung beimessen. Es bedeutet doch nur, dass die Kosten bis 2025 ermittelt werden. Damit ist doch überhaupt nicht gesagt wer am Ende des Tages gerade diese Kosten trägt. Darauf wird sich der BR nicht einlassen. Eine klare Aussage sieht anders aus!

  • gibt es was Neues vom Finanzausschuss? Kann nix finden ....

    Leider nein, die Sitzung ist "nicht öffentlich" und deshalb streng vertraulich.


    Zuerst tagte gestern der AIS über das Gesetz und nachmittag dann der Finanzausschuss. Mehr ist nicht bekannt.

  • Interessant finde ich die Aussage, das der evtl. eingeschaltete Vermittlungsausschuss das Gesetz nicht verhindern wird.

    Okay, verfassungsmäßiger Auftrag, usw., geschenkt.

    Dann müsste es ja, unterstellt BR ist bockig, im Januar in den VA, danach wieder Prozedur BT und BR... Also worstcase irgendwas mit März/April, der Frau Staatssekretärin vertrauend...

    Wie seht ihr das?

  • Interessant finde ich die Aussage, das der evtl. eingeschaltete Vermittlungsausschuss das Gesetz nicht verhindern wird.

    Okay, verfassungsmäßiger Auftrag, usw., geschenkt.

    Dann müsste es ja, unterstellt BR ist bockig, im Januar in den VA, danach wieder Prozedur BT und BR... Also worstcase irgendwas mit März/April, der Frau Staatssekretärin vertrauend...

    Wie seht ihr das?

    Für mich ist sonnenklar, dass sich Bundesrat und Bundestag auf das Gesetz einigen werden. Ob der Vermittlungsausschuss erforderlich wird, wann der BR zustimmt und ab wann das Gesetz gilt ist aber völlig offen.


    Sobald die Empfehlungen der Ausschüsse geleakt werden sehen wir weiter.

  • Sobald die Empfehlungen der Ausschüsse geleakt werden sehen wir weiter.

    Jupp, das ist der Weg.

    Die Antwort von Frau Griese ist schon älter, stammt aus der Zeit vor der öff. Anhörung.

    Frau Griese war dort auch anwesend aber unbeteiligt.

    Danach wurde das Gesetz im BT beschlossen und weitere Fragen dazu hatte man auf Abgeordnetenwatch nicht mehr veröffentlicht.

    Seht es sportlich, beim Hochsprung hat man auch 3 Versuche.


    VG frase