weil es uns dann freigestellt ist, ob wir mit dem ersparten Betrag unseren Eltern im Pflegeheim freiwillig zum
Taschengeld was zuschießen.
das ist zwar ein löblicher Gedanke, wenn jedoch das Sozialamt davon erfährt, dann kann die Sozialhilfe entsprechend gekürzt werden, weil der Zuschuss als Einkommen des Elternteils gewertet wird, also ein Nullsummenspiel
so ist die Rechtsprechung
siehe Urteil des BGH vom 20.12.2006, AZ: XII ZR 84/04
"Zum Einkommen des Grundsicherungsberechtigten gehören deshalb tatsächlich an ihn erbrachte Unterhaltszahlungen, selbst wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten die Einkommensgrenze des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII unterschreitet "
und dies gilt auch weiterhin