es sind nicht nur Private Gesellschaften, die ihren Kapitalgebern satte Gewinne erwirtschaften,
sondern es gibt auch Organisationen die Quersubventionen betreiben, aus den Gewinnen der Heime werden defizitäre Betriebsteile subventioniert
das Mittel dazu sind die in den Heimverträgen enthaltenen Investitionskosten, nicht die Pflegevergütung des Heims
siehe dazu auch § 82 Abs. 4 SGB XI der Pflegeversicherung
(4) Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen den Pflegebedürftigen ohne Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert berechnen. Die gesonderte Berechnung ist der zuständigen Landesbehörde mitzuteilen.
heute findet so gut wie keine Förderung der Investitionskosten durch die Länder mehr statt, milliardenschwere Entlastung, bezahlen stattdessen die Heimbewohner und ihre Angehörigen