Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • es sind nicht nur Private Gesellschaften, die ihren Kapitalgebern satte Gewinne erwirtschaften,

    sondern es gibt auch Organisationen die Quersubventionen betreiben, aus den Gewinnen der Heime werden defizitäre Betriebsteile subventioniert

    das Mittel dazu sind die in den Heimverträgen enthaltenen Investitionskosten, nicht die Pflegevergütung des Heims


    siehe dazu auch § 82 Abs. 4 SGB XI der Pflegeversicherung


    (4) Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen den Pflegebedürftigen ohne Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert berechnen. Die gesonderte Berechnung ist der zuständigen Landesbehörde mitzuteilen.


    heute findet so gut wie keine Förderung der Investitionskosten durch die Länder mehr statt, milliardenschwere Entlastung, bezahlen stattdessen die Heimbewohner und ihre Angehörigen


  • Wenn das Ganze nun doch noch in den VA gehen sollte, dann war der Presserummel wohl viel zu verfrüht. Ich habe auch gehofft, dass sich etwas Positives für uns tut, aber mittlerweile befürchte ich fast schon, dass dieses Gesetz gar nicht mehr kommt oder erst in vielen, vielen Jahren. Auf unser Geld kann man ja anscheinend von Staatsseite nicht verzichten, und irgendwie beschleicht mich auch das Gefühl, dass man wohl doch die "moralische Verpflichtung" hat.

    Ich werde jetzt vom schlimmsten Falle ausgehen und das Ganze mental erst einmal nicht mehr für mich aufgreifen.

  • Hallo Zusammen


    Die letzte Aktualisierung der Tagesordnung für die nächste BR Sitzung besagt das unser Thema immer noch auf Top 2 steht.


    Hat hier die gesetzte Reihenfolge irgendeine Aussagekraft betreffend Priorität oder ist sie willkürlich?

  • irgendwie beschleicht mich auch das Gefühl, dass man wohl doch die "moralische Verpflichtung" hat.

    Das ging mir vor zwei Jahren auch so, dann hat aber der Versuch des Amtes, 20% von meinem Netto zu fordern, zu einem Umdenken geführt.

    Hat hier die gesetzte Reihenfolge irgendeine Aussagekraft betreffend Priorität oder ist sie willkürlich?

    Ich konnte bisher keine Prioritäten der Reihenfolge feststellen.

    Die letzte Aktualisierung der Tagesordnung für die nächste BR Sitzung besagt das unser Thema immer noch auf Top 2 steht.

    Der Punkt wird auch auf der Tagesordnung bleiben, es gibt ja schon die Empfehlung der Ausschüsse Finanzen und AIS.

    Es wird wirklich ein spannender Tag. Denn selbst eine Zustimmung ist direkt noch möglich mit der Option, das die Empfehlung des Finanzausschuss berücksichtigt wird.


    https://www.bundesrat.de/DE/pl…/02.html?nn=4352768#top-2


    Das sehe ich auch als eine mögliche Brücke, die schon in Richtung Kompromiss zielen könnte.


    Daher sollten wir dran bleiben.


    VG frase

  • Aber das hier ist doch neu:

    Kostenfolgen darlegen

    Sollte das Plenum dem Gesetz zustimmen, rät der Finanzausschuss zu einer begleitenden Entschließung. Hierüber soll der Bundesrat die Bundesregierung dann auffordern, die Kosten und Folgekosten für die Durchführung des Gesetzes auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen.



    Zumindest stand das doch nicht in der Empfehlung der Ausschüsse? Wo kommt das auf einmal her?


    Und der Punkt:


    Zudem fordert der Ausschuss eine Kostenevaluation - auch sie müsse im Gesetz selbst verankert werden.


    Der ist doch schon abgearbeitet worden. Haben die nicht das Gesetz gelesen, was nach der dritten Lesung verabschiedet wurde?

  • GM

    Die Kostenevaluation wäre der richtige Lösungsansatz, denn der Beinhaltet in der Regel eine zeitliche Kontrolle um die Aufgabe auch in der Zukunft zu gewährleisten. Alle Fakten können mit Zahlen in die Statistik einfließen und wären in der Zukunft auch Transparent für die Bürger.
    joel;)

  • Guten Morgen,


    auch wenn ich selbst jetzt Schelte bekomme:

    Ich finde es nicht gut, wie auf jedem, der auch nur andeutungsweise eine andere Meinung vertritt, herumgehackt wird. (z.B. Timekeeper).

    Dieses Forum sollte doch auch dazu dienen, Meinungen auszutauschen und Anregungen zu geben und zu bekommen.


    Hier wurde geäußert, dass das AEG eine "breite Zustimmung in der Bevölkerung findet".

    Das kann ich aus meinem Sprengel (wie Timekeeper so schön formulierte) so nicht sagen:

    Betroffene, die Unterhalt zahlen und dann nicht mehr zahlen müssten, befürworten es. Das ist also die "breite Bevölkerung".

    Betroffene, die weiter Unterhalt zahlen müssen, weil sie über 100.000 € liegen, finden es ungerecht.

    Nichtbetroffene, die an Politik nicht interessiert sind, sagen nur lahm "ist okay" oder "ist mir egal". Zustimmung sieht anders aus.

    Nichtbetroffene, die das alles mit Interesse verfolgen sagen - tatsächlich aus eigener Erfahrung - zu einem Großteil: "Das neue Gesetz ist falsch. Es entlastet nur Gutverdiener". Tatsächlich kommt das auch zu einem Teil von Betroffenen, also Unterhaltszahlern! (Ist tatsächlich so, auch wenn das viele hier nicht hören wollen.)


    Mir macht hier Bauchscherzen, dass die Pflegepersonen, die weiterhin zu Hause pflegen, keinerlei Entlastung erfahren, während die Angehörigen, die Mutter oder Vater in eine Einrichtung geben, zukünftig keine finanziellen Konsequenzen mehr haben. Wo ist denn da die Gerechtigkeit?


    Dass die neue Regelung zu mehr Pflegeheimaufnahmen führen wird, ist in meinem Sprengel (nochmals: danke Timekeeper) schon abzusehen.

    Und die Angehörigen, die die Kosten bisher freiwillig übernommen haben, stellen ab Januar alle einen Antrag auf Sozialhilfe. Ist ihr gutes Recht, haben sie einen Anspruch drauf, bestreite ich nicht.

    Mal sehen, wer das Hausen und Stechen um einen Pflegeheimplatz demnächst gewinnt.


    Die Entlastung der Kommunen in den letzten Jahren, die hier mehrfach ins Feld geführt wurden, hätte ich hier gerne mal konkret benannt.

    Es ist wie Timekeeper versucht hat darzulegen: Der Bund bestellt bei den Länder und Kommunen, gibt eine Anschubfinanzierung und lässt dann Länder und Kommunen im Regen stehen. Sie müssen dann sehen, wie sie die Wünsche des Bundes weiter finanzieren, sei es nun Ganztagsschulbetreuung, Kita-Plätze etc.

    Wir alle müssen uns nicht wundern, wenn ein Landkreis, dem ab dem nächsten Jahr eine halbe Million Euro aus Unterhaltseinnahmen fehlt und der die Mehrausgaben durch vermehrte Anträge stemmen muss, dann in erster Linie an anderer Stelle spart (Schulklo erneuern? Straßenausbau? alles gestrichen) und dann seine Kreisumlage erhöht, also die Kommunen in die Plicht nimmt, die dann ebenfalls Einsparungen vornehmen müssen.

    Da beißt sich die Katze in den Schwanz.


    Der Bund wird die Unterhaltseinnahmen aus gutem Grund nicht abfragen.

    Und die Länder ebenso.

    Vielleicht kommt das ja noch. Wäre doch spannend. Welche Einsparungen bei den Kreisen und Kreisfreien Städten durch Unterhaltswegfall eintreten sollen, erschließt sich mir nicht. Die Mitarbeiter werden ja nicht entlassen. Möglicherweise werden sie andere Aufgaben übernehmen, aber eine Stelle macht keine 500.000,00 € Einnahmen wett.


    Ich bleibe dabei: Eine gesetzliche Regelung ist begrüßenswert. Ob der Elternunterhalt gleich komplett platt gemacht werden muss, sehe ich eher bedenklich. (Betonung auf ich - jeder kann hier etwas anderes denken).


    Betrugsmöglichkeiten in der Pflege sehe ich eher bei den ambulanten Pflegediensten. Da ist es jedem freigestellt, die Zeiten und Arbeiten, die verrichtet werden, nachzuhalten.

    Dass Pflegeheimbetreiber gut verdienen, ist bekannt. Habt ihr persönlich denn schon einmal die Höhe der Pflegesätze hinterfragt?

    Meckern ist einfach, etwas zu unternehmen nicht.


    So - jetzt könnt ihr losknüppeln.

  • Hallo,

    ich bin neu hier in diesem Forum, weil wir nun auch von der Thematik betroffen sind.


    Ich habe mich in den letzen Wochen mühsam durch dieses Forum gelesen und eine Sache immer noch nicht verstanden.


    Sollte das AEG den Bundesrat passieren, gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro. Dies würde bedeuten, dass man dem Sozialamt einen aktuellen Steuerbescheid übersendet, aus welchem hervorgeht, dass dass Einkommen unter 100.000 Euro ist.


    Aber wie verhält sich da mit dem Vermögen? Bislang waren im Elternunterhalt eine selbst genutzte Immobilie und das Altersvorsorgevermögen nach der BGH-Rechtsprechung geschützt.


    So wie ich diverse Beiträge im Forum verstehe, ist die Höhe des Vermögens unrelevant, wenn das Einkommen unter der 100.000 Euro-Grenze liegt? Woraus zieht Ihr diese Information im neuen AEG?

  • @ AL.......: die strafrechtliche Verfolgung kann und darf eine Kommune gar nicht durchziehen. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei, das nennt sich Ermittlungsbehörde. Ich erstatte ja auch nicht beim Bäcker Strafanzeige gegen den Mehlproduzenten, wenn dieser verunreinigtes Mehl in den Umlauf gebracht hat.


    Natürlich bekommen die Länder/Kommunen auch Gelder vom Bund. Nur, die decken doch nicht die zusätzlichen Kosten, die der Bund eben gleichzeitig den Gemeinden aufhalst. Sondern nur einen Teil. Und der Rest ist dann Ländersache/Sache der Kommunen.


    TK

  • So wie ich diverse Beiträge im Forum verstehe, ist die Höhe des Vermögens unrelevant, wenn das Einkommen unter der 100.000 Euro-Grenze liegt? Woraus zieht Ihr diese Information im neuen AEG?

    Weil im neuen Gesetz nur vom Einkommen aber nicht vom Vermögen die Rede ist:

    §94 SGB 12 (neu):

    "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren

    Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches
    Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr
    als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Der Übergang von Ansprüchen der

    Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen, sofern Unterhaltsansprüche nach
    Satz 1 nicht zu berücksichtigen sind...."


    (siehe https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2)

  • Betroffene, die Unterhalt zahlen und dann nicht mehr zahlen müssten, befürworten es. Das ist also die "breite Bevölkerung".

    Hallo Gartenfee,


    das AEG geht viel weiter als es einmal im Koalitionsvertrag vereinbart war.

    Es umfasst jetzt fast alle Bereiche der Sozialhilfe.

    Auch wenn hier mal der Eindruck entsteht, man würde andere Meinungen dissen, dann liegt das auch an der emotional aufgeheizten Stimmung.

    Das AEG kann nur ein erster Schritt in die Richtung der Reformierung des Pflegeproblems gehen. Du hast genau die Punkte angesprochen, die es weiter zu verbessern gilt. Aus meiner Sicht wird aber mit dem AEG eine Ungerechtigkeit beseitigt, die es seit Einführung der Grundsicherung gibt.

    Sicher wird nicht jeder Bürger dieses Problem auch so bewerten.


    VG frase

  • Landräte und Bürgermeister müssen jetzt mehr Dokumentieren welche Gelder im Sozialamt wohin fließen. Damit ihre geforderten Mehrausgaben auch berücksichtigt werden bei einer zukünftigen Kostenevaluation. sie hatten Ausreichend Zeit diese Fakten zu liefern. Deshalb ist sachgerechte und Fachgerechte Beurteilung in dieser Aufgabe Sinnvoll!

    Durch eine verlässliche Datenbasis können in der Zukunft geeignete Ansatzpunkte erhoben werden, um die zu erwartenden Pflegekosten frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und evaluieren zu können!


    Joel

  • Aus meiner Sicht wird aber mit dem AEG eine Ungerechtigkeit beseitigt, die es seit Einführung der Grundsicherung gibt.

    ich habe mal einen Unterhaltspflichtigen geraten, das Sozialamt auf diesen Aspekt aufmerksam zu machen,

    er wartet seit 2 Jahren auf eine Antwort, mittleiweile ist zeitliche Verwirkung eingetreten


    das Sozialamt hat wohl eine Klage gescheut, weil der Unterhaltspflichtige zugleich deutlich gemacht, dieses Urteil zu veröffentlichen

  • So. Ich hab jetzt noch an Spiegel online geschrieben.

    Habe gerade einen Artikel von Hermann-Josef Tenhagen gelesen der auch darüber berichtet das die Verwaltungsarbeit hohe Kosten hat die dann auch wegfallen würden.

  • Meine Hoffnung ist, dass die begleitende Entschließung eine Kostenevaluation zu fordern, die Hintertür ist, die der Finanzausschuss dem Bundesrat offen gelassen hat, damit er das Gesetz annehmen kann und trotzdem die finanziellen Bedenken der Kommunen nicht völlig unberücksichtigt gelassen wurden.


    Der Bundesrat könnte argumentieren, der Ausschuss für Sozialpolitik sagt nein zum Vermittlungsausschuss, der Finanzausschuss sagt ja oder als Kompromiss nein in Verbindung mit Kostenevaluation, also nehmen wir den Kompromiss und das Gesetz kann in Kraft treten.


    Denn wie ich es sehe bringt die Verpflichtung zur Kostenevaluation keine anderweitigen Verpflichtungen mit sich. Sprich die Bundesregierung rechnet aus, dass es x-Millionen kostet, aber war daraus folgt ist völlig offen.


    Was meint ihr?