Denn wie ich es sehe bringt die Verpflichtung zur Kostenevaluation keine anderweitigen Verpflichtungen mit sich. Sprich die Bundesregierung rechnet aus, dass es x-Millionen kostet, aber war daraus folgt ist völlig offen.
alle Beteiligten schätzen fröhlich vor sich hin, niemand nennt die Grundlage, auf der diese Schätzungen beruhen
die Kommunen sollten wissen, wie hoch ihre Einnahmen aus Elternunterhalt sind
eventuell fehlt ja eine gesetzliche Verpflichtung, diese Informationen an das Statistische Bundesamt weiterzuleiten, denn
nur auf dieser Basis kann eine Evaluiierung stattfinden,
zu diesem Aspekt habe ich bisher keinerlei Aussage gefunden