Alles anzeigenalle Beteiligten schätzen fröhlich vor sich hin, niemand nennt die Grundlage, auf der diese Schätzungen beruhen
die Kommunen sollten wissen, wie hoch ihre Einnahmen aus Elternunterhalt sind
eventuell fehlt ja eine gesetzliche Verpflichtung, diese Informationen an das Statistische Bundesamt weiterzuleiten, denn
nur auf dieser Basis kann eine Evaluiierung stattfinden,
zu diesem Aspekt habe ich bisher keinerlei Aussage gefunden
Angenommen man macht eine Evaluierung und man weiss, dass es exakt X € kostet. Dann würden sich Bund und Länder immer noch darüber streiten wie hoch die Kosten in den Folgejahren (10, 20, 50, ... Jahre) sind und welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung hat oder nicht hat.
Und natürlich wer das zahlen soll.
Und die Gesetzesänderung (und weitere Änderungen die davor und danach gemacht wurden / werden) an sich ist ja richtig und notwendig. Unabhängig von den Kosten.
Im moment kommt mir die Kostendebatte wie ein Alibi vor um die eigentlichen Problemen noch ein bisschen länger auf die lange Bank zu schieben. Die Angehörigen werdens schon irgendwie schultern.