Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • ich habe auch schon dutzende Mail geschrieben, länderübergreifend.


    Wie sieht es am Freitag überhaupt aus?

    Um wieviel Uhr kommt unser Thema in den Bundesrat, wann steht das Ergebnis fest...


    Ich bin so fix und fertig, ich hoffe, dass ich diese Woche irgendwie überstehe und wir danach "freie" Menschen sind und unser Leben wieder planen dürfen, so wie es uns zusteht.

  • Ich bin so fix und fertig, ich hoffe, dass ich diese Woche irgendwie überstehe und wir danach "freie" Menschen sind und unser Leben wieder planen dürfen, so wie es uns zusteht.

    dies gilt nicht für diejenigen, die bereits eine Rechtswahrungsanzeige bekommen haben und seidem mit dem Sozialamt im Clinch liegen,

    die bis zum 31.12.2019 aufgelaufenen Forderungen "erlöschen" ja nicht, wenn das Gesetz am 01.01.2020 kommt

    diese Forderungen können selbstverständlich auch im Jahr 2020 und folgende weiter rechtmässig verlangt werden

  • wird schon schiefgehen... :)

    Auf jeden Fall haben wir etwas getan. Alle gemeinsam!

    :thumbup:

  • die bis zum 31.12.2019 aufgelaufenen Forderungen "erlöschen" ja nicht, wenn das Gesetz am 01.01.2020 kommt

    diese Forderungen können selbstverständlich auch im Jahr 2020 und folgende weiter rechtmässig verlangt werden

    Was ist mit Altfällen, in denen das Amt zwar eine Forderung gestellt hat aber diese nicht weiter verfolgte.

    Gibt es da nicht einen zeitlichen Horizont, bis zu dem das Amt dann erneut tätig werden muss?


    VG frase

  • Ich finde das wirklich toll wie engagiert wir hier alle über Monate und gerade jetzt im Schlussspurt geschrieben haben.

    Wir haben alles im Bereich unserer Möglichkeiten getan!

    Wenn wir am Freitag dafür belohnt würden wäre es ein sehr schönes Geschenk.

    Noch fünfmal schlafen, dann wiessen wir mehr ;-)

  • Was ist mit Altfällen, in denen das Amt zwar eine Forderung gestellt hat aber diese nicht weiter verfolgte.

    Gibt es da nicht einen zeitlichen Horizont, bis zu dem das Amt dann erneut tätig werden muss?

    die Forderung ist rechtmässig, solange das Sozialamt es zu keiner zeitlicher Verwirkung kommen läßt, das bedeutet beispielsweise, das Sozialamt hat sich seit Juli letzten Jahres nicht mehr gemeldet, dann ist die Zeit vom Juli 2018 bis November 2018 für das Sozialamt verloren, es kann nur die letzten 12 Monate noch rechtmässig fordern


    da aber viele Unterhaltspflichtige sich regelmässig beim Sozialamt melden, um beispielsweise eine Neuberechnung zu fordern, und das Sozialamt antwortet, unterbrechen sie selbst die zeitliche Verwirkung,

    ist ein Fehler, weil auf diese Weise viel Geld verschenkt werden kann

  • die Forderung ist rechtmässig, solange das Sozialamt es zu keiner zeitlicher Verwirkung kommen läßt, das bedeutet beispielsweise, das Sozialamt hat sich seit Juli letzten Jahres nicht mehr gemeldet, dann ist die Zeit vom Juli 2018 bis November 2018 für das Sozialamt verloren, es kann nur die letzten 12 Monate noch rechtmässig fordern


    da aber viele Unterhaltspflichtige sich regelmässig beim Sozialamt melden, um beispielsweise eine Neuberechnung zu fordern, und das Sozialamt antwortet, unterbrechen sie selbst die zeitliche Verwirkung,

    ist ein Fehler, weil auf diese Weise viel Geld verschenkt werden kann

    Hallo Unikat,


    und wenn man sich nicht meldet, dann kommt automatisch die Klage ins Haus oder man kann eben Glück haben und das Amt „vergisst“ einen, weil man nicht auf Ihre Schreiben und Forderungen antwortet oder wie soll man das verstehen?

    Viele Grüße

  • und wenn man sich nicht meldet, dann kommt automatisch die Klage ins Haus oder man kann eben Glück haben und das Amt „vergisst“ einen,

    das ein Sozialamt einen Unterhaltspflichtigen "vergisst" dürfte wohl die Ausnahme sein, ob eine Klage ins Haus flattert, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, ist er klagefreudig oder nicht


    die von mir beschriebene Ausnutzung der zeitlichen Verwirkung kommt schon öfters vor, Chance für den Unterhaltspflichtigen, es bleibt dem Unterhaltspflichtigen überlassen, wie er vorgeht

  • Nach einer Diskussion mit Kollegen muss ich noch einmal nachfragen:


    Wenn man bereits seit ein paar Jahren Elternunterhalt zahlt (und deutlich unter 100.000€ Einkommen liegt), betrifft einen die Neuregelung trotzdem nicht und man muss quasi aus Gewohnheit und weil der Fall ja bereits bearbeitet wurde, weiterhin zahlen, auch über den Beginn des neuen Gesetzes hinaus?


    Ein Kollege legte uns dies so dar. Ich bin sehr irritiert, frage mich jetzt tatsächlich, ob er Recht hat mit diesem "Gewohnheitsrecht" des Amtes... ?(

  • Ich danke Dir. Werde mich da nochmal intensiv reinlesen, generell bestätigt es aber meine Annahme / Planung von "vor der Diskussion" mit dem Kollegium.


    Hoffentlich können wir alle ab Freitag aufatmen...

  • Hallo ihr alle. Ich bin seit über 1 Jahr stille Mitleserin und habe mich nun doch hier angemeldet, weil ich nach Unikats Aussage zur zeitlichen Verwirkung doch nochmal etwas fragen wollte (im von frase geöffneten Thread).

    Ich bin als Nicht-Ehefrau (danke Gesetzeslage) indirekt (aber stark) betroffen durch meinen Partner, der regelmäßig durchleuchtet wird. Seine Mutter ist ein Pflegefall seit er 16 ist. Familie gibt es, ansonsten nicht. Vielleicht könnt ihr euch vorstellen, wie das läuft. Schulabbruch, kostenpflichtige Ausbildung (selbst hart erarbeitet), Studium (auch selbst hart erarbeitet) und nun, da er finanziell auf eigenen Beinen steht, wird er drangsaliert. Wir haben nun unser erstes Kind bekommen. Die Schwangerschaft war von Prozessandrohungen überschattet. Aber ich brauche hier nichts erzählen. Jeder hier weiß, was für ein Mist da auf einen zukommen kann.


    Ich habe ebenfalls, dank eurer unaufhörlichen Aufrufe, an zig BR Mitglieder gesund an die Petitionsstelle. Eure Aufrufe waren also nicht umsonst. Das wollte ich euch mitteilen. Und sicher bin ich nicht die einzige Stille hier, die mitliest und mitschreibt. Dieses Forum hat mich im letzten Jahr so manches Mal echt über Wasser gehalten. Ich danke euch dafür.

  • Die Rückmeldung die ich von so vielen angeschriebenen Politikern oder zumindest deren Vertretern der Ministerien erhalten habe und auch von der petitionsstelle des Bundesrates, stimmt mich eigentlich zuversichtlich.

    Es hat sich zwar keiner dazu bekannt, definitiv dem Gesetz zuzustimmen, aber ich denke schon allein weil man sich so intensiv mit dem Gesetz beschäftigt und es auch anerkannt wird, dass so viele Bürger sich dazu melden, wird das schon in die richtige Richtung gehen.


    Ich bin so gespannt auf Freitag und hab auch irgendwie echt Angst davor, zumal das am Freitag bei mir im Büro Großkampftag wird und ich aber hoffentlich mit dem Kopf bei der Sache sein kann.
    Umso mehr wünsche ich mir, dass es möglichst noch morgens positiv für uns endet.

  • War ja zu erwarten.

    Nicht verrückt machen lassen.

    Aber wir sollten mit allem rechnen und uns ja nicht zu früh freuen.

    Vielleicht reicht dem Plenum ja der Zusatz des FA mit Aufforderung zur Evaluation...