Neben Hamburg positioniert sich Thüringen zur Abstimmung in der morgigen 983. Sitzung des Bundesrats. Die Regierung aus Die Linke, SPD und Grüne in Thüringen beabsichtigt leider, für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu TOP 2 "Angehörigen-Entlastungsgesetz" zu votieren:
Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan
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Hamburg hat 3 Stimmen
und
Thüringen hat leider 4 Stimmen
Wir benötigen 35 Stimmen!
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Hamburg hat 3 Stimmen
und
Thüringen hat leider 4 Stimmen
Wir benötigen 35 Stimmen!
Wieviele Stimmen hat Bremen? Die sind auch für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses….
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Neben Hamburg positioniert sich Thüringen zur Abstimmung in der morgigen 983. Sitzung des Bundesrats. Die Regierung aus Die Linke, SPD und Grüne in Thüringen beabsichtigt leider, für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu TOP 2 "Angehörigen-Entlastungsgesetz" zu votieren:
Mist! Das hört sich nicht so gut an!
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3 Stimmen
wo stand das von Bremen?
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Ich habe gerade sachlich den Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Landes Thürigen im Bundesrat nochmal angeschrieben und auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Angehörigen-Entlastungsgesetzes hingewiesen.
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3 Stimmen
wo stand das von Bremen?
Email von heut morgen:
Dem Vorschlag der Länder, eine Evaluation vorzusehen und die Möglichkeit einer Neuverhandlung über die Kostenfolgen zu einem späteren Zeitpunkt zu schaffen, ist die Bundesregierung nicht gefolgt. Deshalb wird die Freie Hansestadt Bremen als Haushaltsnotlageland im kommenden Plenum des Bundesrates der Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmen. Der Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses erfolgt mit dem Ziel, zwischen Bund und Ländern eine einvernehmliche Aufteilung des durch die Umsetzung des Bundesgesetzes entstehenden Erfüllungsaufwandes der Länder herbeizuführen.
Wir bitten deshalb – auch vor Ihren persönlichen, sehr belastenden Hintergrund - um Verständnis für das geplante Abstimmverhalten im Bundesrat.
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Email von heut morgen:
Dem Vorschlag der Länder, eine Evaluation vorzusehen und die Möglichkeit einer Neuverhandlung über die Kostenfolgen zu einem späteren Zeitpunkt zu schaffen, ist die Bundesregierung nicht gefolgt. Deshalb wird die Freie Hansestadt Bremen als Haushaltsnotlageland im kommenden Plenum des Bundesrates der Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmen. Der Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses erfolgt mit dem Ziel, zwischen Bund und Ländern eine einvernehmliche Aufteilung des durch die Umsetzung des Bundesgesetzes entstehenden Erfüllungsaufwandes der Länder herbeizuführen.
Wir bitten deshalb – auch vor Ihren persönlichen, sehr belastenden Hintergrund - um Verständnis für das geplante Abstimmverhalten im Bundesrat.
Wie ist das denn bei der Abstimmung Morgen? Würde eine einfache Mehrheit mit 35 Stimmen)für das AEG reichen oder eine 2/3-Mehrheit it 46 Stimmen?
Was haben wir bislang:
Dagegen:
Bremen: 3 Stimmen
Thüringen: 4 Stimmen
Dafür:
Hamburg: 3 Stimmen
Baden-Württemberg: 6 Stimmen
Bayern: 6: Stimmen
Also aktuell : 15 zu 7
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Wie ist das denn bei der Abstimmung Morgen? Würde eine einfache Mehrheit mit 35 Stimmen)für das AEG reichen oder eine 2/3-Mehrheit it 46 Stimmen?
Was haben wir bislang:
Dagegen:
Bremen: 3 Stimmen
Thüringen: 4 Stimmen
Dafür:
Hamburg: 3 Stimmen
Baden-Württemberg: 6 Stimmen
Bayern: 6: Stimmen
Also aktuell : 15 zu 7
Woher hast du Bayern und Ba-Wü?
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Woher hast du Bayern und Ba-Wü?
Frag mich nicht. Ich habe soviel in den letzen Wochen gelesen. Aber Bayern und Württemberg sind auch zwei sehr wohlhabende reiche Länder, welche in sozialen Angelegenheiten oft dafür sind im Gegenzug zu den "klammen" Ländern.
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Also keine Quelle...
Dann wäre ich vorsichtig mit solchen Berechnungen.
Sorry.
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Also keine Quelle...
Dann wäre ich vorsichtig mit solchen Berechnungen.
Sorry.
ok!
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Aber weisst Du, ob das AEG im Bundesrat einfache oder absolute Mehrheit benötigt?
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Absolute Mehrheit: 35 Stimmen mit JA
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Absolute Mehrheit: 35 Stimmen mit JA
Anzahl Stimmen insgesamt 69
Im Bundesrat wird in der Regel durch Handaufheben abgestimmt. Wegen der vielen Abstimmungen, die in jeder Sitzung durchzuführen sind, stellt der Bundesratspräsident im Allgemeinen nur die Ja-Stimmen und damit die Mehrheit oder Minderheit fest. Gegenstimmen und Stimmenthaltungen, die für die absolute Mehrheit ohne Bedeutung sind, werden nicht ausgezählt.
Bei Verfassungsänderungen und anderen besonders wichtigen Entscheidungen erfolgt die Abstimmung durch Aufruf der Länder. Sie geben dann in alphabetischer Reihenfolge ihre Stimmen durch Zuruf ab. In diesem Fall wird ihr Stimmverhalten im Sitzungsbericht festgehalten. Geheime Abstimmungen kennt die Geschäftsordnung des Bundesrates nicht.
Bei Zustimmungsgesetzen können Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Bei Einspruchsgesetzen ist nur der Bundesrat zur Anrufung berechtigt. Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss folglich zu jedem Gesetzesbeschluss des Bundestages einschalten, wenn er mit der vom Bundestag beschlossenen Fassung des Gesetzes nicht einverstanden ist. Möchte der Bundesrat gegen ein Gesetz Einspruch einlegen, ist die vorherige Anrufung des Vermittlungsausschusses sogar obligatorisch (Artikel 77 Absatz 3 Satz 1 GG).
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Wird knapp
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" Für die Sitzung der Länderkammer an diesem Freitag deutet sich an, dass eine Mehrheit der Länder das Angehörigen-Entlastungsgesetz ablehnt und die Vermittlung begehrt. "
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Im gleichen Artikel steht aber auch folgendes:
"Ob sich am Ende tatsächlich genügend Länder für dei Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden ist offen. Möglich ist, dass der Bund in den üblichen Vorgesprächen am Donnerstagabend ein Einlenken signalisiert. Von einer so genannten Protokollerklärung ist die Rede, welche die Regierung im Bundesrat abgibt - mit einem Zugeständnis, das zwar nicht ins Gesetz geschrieben wird, aber mit dem sich der Bund bindet".
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" Für die Sitzung der Länderkammer an diesem Freitag deutet sich an, dass eine Mehrheit der Länder das Angehörigen-Entlastungsgesetz ablehnt und die Vermittlung begehrt. "
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Es wird zuerst zu Punkt 1 der Empfehlung abgestimmt, VA ja oder nein.
Wenn hier eine einfache Mehrheit (35 Stimmen) vorhanden ist geht es vermutlich in den VA. Es gibt aber auch dann noch den Weg über die Aussprache zu Punkt 2 mit der Kopplung von 3. Das wird sich ja morgen zeigen.
Wenn Heilmann mit seiner Vermutung recht hat, dann sollten CDU/SPD/Grün regierte Länder nicht den VA anrufen. Da hätte das AEG eine reale Schance auf die Mehrheit.
Es scheinen jetzt wohl die Linken zu mauern und was die FDP macht werden wir sehen.
Gut das in Brandenburg daher die Linke raus ist aus dem Rennen.
VG frase