siehe meinen Beitrag hier im Thema Nr. 1507 und 1529
Und dies bedeutet verständlich
Habe ich das richtig verstanden, dass es trotz Zusammenveranlagung eines Ehepaares bei der Steuer nur um das Bruttogehalt des unterhaltspflichtigen Kindes geht?
siehe meinen Beitrag hier im Thema Nr. 1507 und 1529
Und dies bedeutet verständlich
Habe ich das richtig verstanden, dass es trotz Zusammenveranlagung eines Ehepaares bei der Steuer nur um das Bruttogehalt des unterhaltspflichtigen Kindes geht?
Und Juris .... inklusive noch mal dem Gesetzesbeschluss....
Glückwunsch an uns alle. Der Kampf hat sich gelohnt!
Kann man irgendwo die Protokollerklärung nachlesen?
Habe ich das richtig verstanden, dass es trotz Zusammenveranlagung eines Ehepaares bei der Steuer nur um das Bruttogehalt des unterhaltspflichtigen Kindes geht?
richtig,
bei der Grenze ist nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen heranzuziehen, also ohne Schwiegerkind,
auch das Vermögen bleibt vorerst draußen vor
liegt der Unterhaltspflichtige über der 100.000 € Grenze, dann:
dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners, Schulden, etc. und auch die Vermögensprüfung
> dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht
richtig,
bei der Grenze ist nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen heranzuziehen, also ohne Schwiegerkind,
auch das Vermögen bleibt vorerst draußen vor
...
Super, danke. Dann muss ich vorerst nur noch weiterfeilschen für den Unterhalt der vergangenen Jahre.
Ergänzung: Bin ich dann zukünftig wieder frei, ggf. meine Arbeitszeit zu reduzieren, um nicht über die 100.000-Grenze zu kommen?
Alles anzeigenrichtig,
bei der Grenze ist nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen heranzuziehen, also ohne Schwiegerkind,
auch das Vermögen bleibt vorerst draußen vor
liegt der Unterhaltspflichtige über der 100.000 € Grenze, dann:
dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners, Schulden, etc. und auch die Vermögensprüfung
> dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht
Du schreibst "auch das Vermögen bleibt vorerst draußen vor". Aber warum "vorerst". Wenn mann unter 100.000 Euro ist, interessiert das Vermögen doch überhaupt nicht, oder?
Hallo,
Hallo Edy .... deine Wortwolke ist ab sofort und bis auf Weiteres mein Whatsapp Profilbild. Das wird zwar viele Rückfragen hervorrufen, aber so ist gerade mein Gemütszustand...... ich hoffe du bist einverstanden..... Danke. cookie
Ja gerne. Wer fehlt noch unbedingt in dieser Wortwolke , kann ich gerne noch aufnehmen.
Empfhehle diese Forum weiter.
https://www.familienrecht-heute.de/forum/?pageNo=2
edy
Du schreibst "auch das Vermögen bleibt vorerst draußen vor". Aber warum "vorerst". Wenn mann unter 100.000 Euro ist, interessiert das Vermögen doch überhaupt nicht, oder?
Das Vermögen wird nicht berücksichtigt solange die 100.000 nicht überschritten werden. Wird die 100.000 Grenze überschritten zählt auch wieder das Vermögen.
Das Vermögen wird nicht berücksichtigt solange die 100.000 nicht überschritten werden. Wird die 100.000 überschritten zählt auch wieder das Vermögen.
Danke!
Kann man irgendwo die Protokollerklärung nachlesen?
Die werden irgendwann hier reingestellt: https://www.bundesrat.de/DE/do…lenarprotokolle-node.html
Alles anzeigenrichtig,
bei der Grenze ist nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen heranzuziehen, also ohne Schwiegerkind,
auch das Vermögen bleibt vorerst draußen vor
liegt der Unterhaltspflichtige über der 100.000 € Grenze, dann:
dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners, Schulden, etc. und auch die Vermögensprüfung
> dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht
Wie ist das zu verstehen? Welche Grenze gilt dann? Ab 100.000 ist der Partner doch wieder mit dabei und es gilt wieder die 21.600 netto-Grenze? Stehe auf dem Schlauch?! Dh man sollte nicht über 100.000 kommen?
Wie ist das zu verstehen? Welche Grenze gilt dann? Ab 100.000 ist der Partner doch wieder mit dabei und es gilt wieder die 21.600 netto-Grenze? Stehe auf dem Schlauch?! Dh man sollte nicht über 100.000 kommen?
die 100.000 sollte der Unterhaltspflichtige nicht überschreiten sonst ist auch der Ehepartner wieder im Boot.
Ich habe die letzten Wochen hier leise mitgelesen.
Mir laufen auch gerade die Tränen aus den Augen, wenn ich die letzten Seiten so durchlese und feststelle, was hier für Emotionen
ans Tageslicht kommen.
Ich selbst bin zwar noch nicht betroffen gewesen, wäre es aber im Laufe des nächten Jahres geworden.
Jetzt kann die Lebensplanung weitergehen.
Weihnachten ist zwar erst am 24.12.; für mich und viele andere ist heute aber schon Weinachten...
Danke an Alle !!
7.30 Uhr Ortszeit in Mexiko und der Tag beginnt mit so einer super Nachricht.
Gratulation an Alle.
ich ueberleg gerade, ob ich nen Autokorso starte.
Hallo an alle Spezialisten und auch an nicht so Bewanderte in diesem Superforum.
Geteiltes Leid und geteilte Freude ist schon eine super Sache. Danke.
Werde natürlich als braver Wähler auch Dank Mails schreiben.
Kann noch nicht mal darauf anstoßen wegen Mörder Erkältung.
Für die ganz doofen ( Ich) nochmal an Unikat eine Frage
Rechtswahrungsanzeige haben wir bekommen, dieses Geld müssen wir bis 31.12. bezahlen. Der Anspruch darauf verfällt nicht.
Aber ab 1.1 20 verfällt der weitere Anpruch?
Ergänzung: Bin ich dann zukünftig wieder frei, ggf. meine Arbeitszeit zu reduzieren, um nicht über die 100.000-Grenze zu kommen?
kennst du die rechtliche Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige?
ein Sozialamt könnte die Reduktion der Arbeitszeit als Unterhaltsverkürzung ansehen,
mit der Folge, ein fiktives Einkommen
ich wäre daher mit solchen Aktionen sehr vorsichtig
Rechtswahrungsanzeige haben wir bekommen, dieses Geld müssen wir bis 31.12. bezahlen. Der Anspruch darauf verfällt nicht.
Aber ab 1.1 20 verfällt der weitere Anpruch?
wenn der Unterhaltspflichtige ab 01.01.2020 unterhalb der Grenze liegt, dann ist ab diesem Datum für die Zukunft kein Unterhalt mehr zu bezahlen, die vergangenen Forderungen bleiben davon unberührt