die 100.000 sollte der Unterhaltspflichtige nicht überschreiten sonst ist auch der Ehepartner wieder im Boot.
wer schon darüber liegt, hat 2 Möglichkeiten
1. Reduzierung der Einkünfte, besteht jedoch die Gefahr des fiktiven Einkommens wegen Unterhaltsverkürzung
2. Erhöhung der steuerlichen Werbungskosten, dürfte in der Regel bereits ausgereizt sein