Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • die 100.000 sollte der Unterhaltspflichtige nicht überschreiten sonst ist auch der Ehepartner wieder im Boot.

    wer schon darüber liegt, hat 2 Möglichkeiten


    1. Reduzierung der Einkünfte, besteht jedoch die Gefahr des fiktiven Einkommens wegen Unterhaltsverkürzung

    2. Erhöhung der steuerlichen Werbungskosten, dürfte in der Regel bereits ausgereizt sein

  • Ok, was passiert dann ab 100.000? Wie viel der Summe drüber muss dann als Unterhalt geleistet werden? Wie wird dann das Einkommen des Partners mit eingerechnet und das Vermögen? Hat man dann immer noch 100.000 frei oder doch merklich weniger? Zb. Brutto 105.000: Unterhalt dann 5000 pro Jahr oder sogar mehr, so dass man unter die 100.000 rutschen kann? Gibt es schon Beispielrechnungen dafür?

  • Ok, was passiert dann ab 100.000? Wie viel der Summe drüber muss dann als Unterhalt geleistet werden? Wie wird dann das Einkommen des Partners mit eingerechnet und das Vermögen?

    liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:

    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners, Schulden, etc. und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht

  • Schaut euch mal die Reden auf der BR Internetseite an.

    Die letzten 60 sec mit der Abstimmung.


    Was ist das denn fuer ein Trottel ganz unten rechts?

    Erst stimmt er fuer Einberufung des VA und kurz darauf

    dann doch fuer Zustimmung zum Gesetz!

  • gibt es beispielsweise mehrere Geschwister, ein Geschwisterteil liegt über der Grenze,

    dann

    zahlen die "ärmeren" Geschwister unter 100.000 € zukünftig nix mehr

    das "reiche" Geschwisterteil zahlt dann allein im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit

  • Hieße das dann, dass die "ärmeren" Geschwister bei 99.000 brutto liegen können, der "reichere" weil über 100.000 brutto dann nur noch 21.600 netto frei hat? Das kann doch nicht sein???

  • gibt es beispielsweise mehrere Geschwister, ein Geschwisterteil liegt über der Grenze,

    dann

    zahlen die "ärmeren" Geschwister unter 100.000 € zukünftig nix mehr

    das "reiche" Geschwisterteil zahlt dann allein im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit

    Wie passt die Antwort zu Frage 12 der FAQ des BAMS dazu? Es klingt wie ein Widerspruch, aber du hast dir sicher etwas dabei gedacht.

    Kannst du das bitte noch mal erklären?

  • wer schon darüber liegt, hat 2 Möglichkeiten


    1. Reduzierung der Einkünfte, besteht jedoch die Gefahr des fiktiven Einkommens wegen Unterhaltsverkürzung

    2. Erhöhung der steuerlichen Werbungskosten, dürfte in der Regel bereits ausgereizt sein

    Diese Frage wird für viele in Zukunft sehr wichtig sein. Es wäre schön wenn wir die Möglichkeiten zur Vermeidung der 100k-Grenze hier im Forum zusammen weiterverfolgen können. Einen Thread zu dem Thema gibt es ja bereits.

  • Wie passt die Antwort zu Frage 12 der FAQ des BAMS dazu? Es klingt wie ein Widerspruch, aber du hast dir sicher etwas dabei gedacht.

    Kannst du das bitte noch mal erklären?

    Die "ärmeren" Geschwischter sind raus, der "reichere" muss Unterhalt zahlen. Bei der Berechnung der Höhe gelten die bereits bekannten Freibeträge! ;-). Alles was über den 1.800 Euro für alleinstehende liegt (angenommen er ist alleinstehend) muss er zur Hälfte einsetzen.

  • Hieße das dann, dass die "ärmeren" Geschwister bei 99.000 brutto liegen können, der "reichere" weil über 100.000 brutto dann nur noch 21.600 netto frei hat? Das kann doch nicht sein???

    Beispiel:


    1 Geschwisterteil liegt bei Einkünften von 110.000 €

    2 Geschwisterteile liegen unter 100.000 €


    bisher war es so, wenn alle 3 leistungsfähig sind, dann zahlen sie entsprechend der Verhältnisse


    ab 01.01.2020 gilt dies nicht mehr, sondern

    nur das reiche Geschwisterteil zahlt, die ärmeren wegen der Grenze nicht mehr


    das Ministerium schreibt etwas irritierend, gilt auch für andere Fragen

  • Hieße das dann, dass die "ärmeren" Geschwister bei 99.000 brutto liegen können, der "reichere" weil über 100.000 brutto dann nur noch 21.600 netto frei hat? Das kann doch nicht sein???

    Das habe ich mir auch gedacht.

    Da das Gesetz aber nun beschlossen ist, dürfe es in den kommenden Jahren zu einem "Fein-Tuning" kommen.

    Jetzt werden nämlich (ZURECHT) diejenigen dagegen vorgehen, welche über der 100.000 € Grenze liegen!


    Demnach sollte man auch erst ab dem ersten Euro über der 100.000 € Schwelle anteilig bezahlen und nicht schon ab 21.600 €.


    Ich denke das Thema wird uns auch über die kommenden Jahre hinweg begleiten!

  • Demnach sollte man auch erst ab dem ersten Euro über der 100.000 € Schwelle anteilig bezahlen und nicht schon ab 21.600 €.

    es sollte dir bei diesen Aussagen klar sein, dies entspricht nicht der Rechtslage,


    ich kann jeden Unterhaltspflichtigen deshalb nur raten, dieser Meinung nicht zu folgen

  • Die 100.000€ Grenze entsprach ja auch bisher nicht der Rechtslage. Deswegen kann man ja trotzdem dafür eintreten, oder die aktuelle Regelung falsch finden.

    Haben wir ja bisher auch gemacht;)

  • Manno Mann, das Thema ist ja förmlich explodiert in den letzten Stunden.


    Die teilweise sehr emotionalen Reaktionen finde ich echt bemerkenswert und es zeigt mir, wie sehr diese Problematik unter den Nägeln gebrannt hat.

    Wenn ich die Statistik hier richtig lese, haben auf diese Thema über 300.000 Zugriffe stattgefunden, Ende offen.

    Dabei ist es nur die Fortsetzung gewesen. Wie auch immer, ich finde es Klasse, das man sich auch mal bei den Politikern hinter den Kulissen bedankt, die für das AEG gearbeitet haben. Wenn meine erste Euphorie etwas nachlässt, werde ich auch Dr. Bartke und Frarau Griese mal über die abgeordnetenwatch meinen Dank sagen.


    Alle, die jetzt hier noch Folgefragen haben würde ich bitten, diese in neue Themen zu verpacken oder schön ähnliche Themen dafür aufzugreifen.


    Danke und einen schönen ersten Advent wünscht

    frase

  • Die 100.000€ Grenze entsprach ja auch bisher nicht der Rechtslage. Deswegen kann man ja trotzdem dafür eintreten, oder die aktuelle Regelung falsch finden.

    Haben wir ja bisher auch gemacht;)

    Ja, man muss halt nur aufpassen wie man es formuliert. Ansonsten werden Mutmaßungen oder die eigenen Wünsche leicht als Fakten missverstanden und die Verwirrung ist groß. In diesem Fall könnte man es so oder so interpretieren, was nicht gut ist.

  • Ist zwar nur ein schwacher Trost, aber die verschiedenen Parteien haben in den letzten Monaten immer wieder gesagt, dass das aktuelle Gesetz nur ein Schritt von vielen ist, zB. dass der Eigenanteil gedeckelt wird und / oder eine "Pflege-Bürgerversicherung" eingeführt wird, ... .


    Von daher hoffe ich, dass sich die 100.000€ dann auch bald überholt. Auch wenn ich selbst nicht davon betroffen bin.