Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Kennt sich jemand mit dem weiteren Gesetzgebungsverfahren aus? Der BR hat jetzt zugestimmt und nun?


    Das Gesetz muss geschrieben, unterschrieben und verkündet werden.


    Wie lange dauert sowas? Denn erst mit der Verkündung und den Unterschriften ist es doch auch wirksam, oder?

    Der Bundespräsident unterschreibt das Gesetz.

    Es ist zum 01.01.2020 wirksam.

    Wie lange etwas dauert weiß ich nicht, ich weiß ja nicht wie beschäftigt der Bundespräsident ist. ;)


    Gruß Houbs

  • sofern es notwenig ist, wäre ich auch interessiert. Im Zweifelsfall hätte ich gedacht, einfach Zahlung ab Januar einstellen - Rechtsgrundlage fehlt ja. Bzw. eigentlich muss sich ja das Amt jetzt bei uns melden ...

    es mag Sozialämter geben, die sich eventuell melden


    wenn du bereits Auskunft gegeben hast, dann kennt das Sozialamt deine Einkommensverhältnisse,


    dann:


    " wie Ihnen bekannt ist, liege ich mit meinem Einkommen unter der 100.000 € Grenze, ich stelle daher meine Zahlung ein. Meine letzte Zahlung erfolgt für den Monat Dezember 2019"

  • Leute, lasst uns feiern.

    Hab mir gerade ein 400 Gramm Hüftsteaks reingezogen.

    Butterzart.

    Dazu mein Lieblingsrotwein aus Korsika.

    Frau ist auf betrieblicher Weihnachtsfeier...

    :thumbsup:

    Danke an euch alle!

  • Das klingt nach einen schönen Abend, lass es dir weiterhin gut gehen.


    Gruß Houbs

  • Den Ehepartner indirekt mit zu "verhaften" empfinde ich als eine bodenlose Frechheit die wir aber der Rechtsprechung/Gerichtsbarkeit zu verdanken hatten, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Gut das es vorbei ist!

    diese Aussage gilt nur für Unterhaltspflichtige, deren Einkünfte unter 100.000 € liegen


    im übrigen, Gesetze machen Politiker, und darauf beruht jede Rechtsprechung, ansonsten würden Richter eigenes Recht kreieren, das wäre ein Verstoß gegen die Verfassung


  • diese Aussage gilt nur für Unterhaltspflichtige, deren Einkünfte unter 100.000 € liegen


    im übrigen, Gesetze machen Politiker, und darauf beruht jede Rechtsprechung, ansonsten würden Richter eigenes Recht kreieren, das wäre ein Verstoß gegen die Verfassung

    Ab 01.01.2020 gilt dies erst ab 100.000.

    Es gibt Richterecht bzw. legen die Gerichte die Gesetze nach dem Willen des Gesetzgebers aus. Der Gesetzgeber hat meiner Ansicht nach aber nie gewollt das Ehepartner für Schwiegereltern haften. Insofern hat die Judikative hier m. M. nach in ihrer Kontrollfunktion gegenüber Exikutive und Legislative schlicht versagt.


    Auch von hier Cheers (Riesling, Feinherb, Mosel)! ??

  • Der Gesetzgeber hat meiner Ansicht nach aber nie gewollt das Ehepartner für Schwiegereltern haften. Insofern hat die Judikative hier m. M. nach in ihrer Kontrollfunktion gegenüber Exikutive und Legislative schlicht versagt.

    Da lassen eben die Unterhaltsleitlinien zuviel Auslegungs-/Ermessensspielraum für den Sachbearbeiter zu, und das nicht nur in Bezug auf die Behandlung von Schwiegerkindern, sondern auch in einigen anderen Punkten (vielleicht ist das auch das Problem mancher Anwälte, hier im Forum wurde ja oft gesagt, das diese sich oft selbst mit dem Thema nicht richtig auskennen würden).


    Ich suche gerade den genauen Gesetzestext/-entwurf (also nicht die Referentenentwürfe sondern das tatsächliche Gesetz). Weiß jemand wo ich das finde?


  • Ich lese hier schon einige Wochen still mit und wir freuen uns heute über den Erfolg mit der ganzen Familie und mit allen hier Betroffenen. Weiss jemand evtl. ob man die Kosten für den Rechtsanwalt, den man einschalten musste, weil immer wieder Falschberechnung vom SA kamen, zurückfordern kann? Die letzte Berechnung war immer noch fehlerhaft. Wir haben aber seit September nichts mehr von ihnen gehört.

    An wen kann man sich da evtl. wenden ?


    Wir, und wahrscheinlich andere auch, würden uns über entsprechende Hinweise sehr freuen.

  • Die 100.000€ Grenze entsprach ja auch bisher nicht der Rechtslage. Deswegen kann man ja trotzdem dafür eintreten, oder die aktuelle Regelung falsch finden.

    Haben wir ja bisher auch gemacht;)

    noch einmal ganz klar, du hälst dich an nicht das Gesetz, und behauptest hier Dinge die rechtlich falsch sind,

    solche Meinungsäußerungen haben keinen Wert


    Ich habe nichts behauptet. Ich habe dir erklärt warum es kein Drama ist wenn jemand sinngemäss sagt "ich finde die neue Regelung geht nicht weit genug / sollte anders sein". Wie du da einen Gesetzesbruch reinlesen willst ist mir schleierhaft.

  • Herzlichen Dank edy, ich werde diesen tollen Pokal als mein Profilbild mindestens bis zum 01.01.2020 behalten. Ich bin mächtig stolz

    auf uns, geil hier dabei gewesen zu sein. :thumbup:


    Liebe Grüße

    John 123