Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Eine große Sammeltasse mit persönlicher Widmung tut es sicher auch

    und wie könnte die Widmung aussehen?


    Ich hab mich oft bei Schriftwechseln gefragt, muss ich jetzt eigentlich meine Sachbearbeiterin vom Sozialamt mit Mutti anreden, wegen der familiären Solidarität ^^

  • Hallo Edy,


    ich würde die Wortwolke auch sehr gern als WhatsApp-Profilbild haben, nur weiss ich nicht, wie... Wenn ich versuche, das Bild runterzuladen, geht's nicht zu öffnen.

    Danke Dir auf jeden Fall sehr, dass ich mit dabei sein darf.

    Ein wunderschönes Wochenende Euch allen dann, schlaft noch gut.

    BieneMaja

  • Hallo,



    Wenn ich versuche, das Bild runterzuladen, geht's nicht zu öffnen.


    müsste doch einfach mit "rechte Maustaste" speichern unter , gegen. ?


    versuchs mal.


    habe dir noch das Bild als Mail-Anhang geschickt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo Sachs,


    runter kopieren geht bei dir auch nicht?


    siehe einen Beitrag oben drüber.


    edy

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  • GuMo,


    habe mir gerade nochmal in Ruhe die gestrige Abstimmung angesehen. Es war ja dann doch eher eine klare Sache, nachdem anscheinend nur SWH für den VA gestimmt hat (waren aber nicht alle Länder zu sehen). Bei der Zustimmung haben dann über 12 Länder ihre Hand gehoben, auch SWH.

    Da hat die Zusatzerklärung der Regierung (von Frau Griese) wohl doch den gewünschten Kompromiss gebracht:thumbup:

    Es gibt noch keine offizielle Veröffentlichung der Stimmabgabe, das wird wohl nächste Woche erfolgen.

    Mich interessiert eigentlich nur noch, welche Länder dem AEG nun nicht zugestimmt haben. (Bremen, Thüringen und SWH hatten es ja angekündigt, SWH hat dann doch zugestimmt! )


    Schönen 1. Advent wünscht

    frase

  • Es hat nur leider keiner den Mut gehabt, das mal bis zum Ende durchzuklagen oder wir wissen es nicht und es gab Anzeichen, das es schon Versuche gab, die dann durch die Ämter oder faule Vergleiche verhindert wurden. Mit zunehmender Zahl der Betroffenen, musste ja mal etwas vom Gesetzgeber getan werden, das war bei der Einführung der GS nicht anders.


    VG frase

    Ich denke auch weder Anwälte noch Behörden hatten jemals ein Interesse an "aufklärenden" Urteilen. Warum sollten die selbst ihre Geschäftsgrundlage riskieren...

    Vergleichsgebühren und der eigene Anwalt sind für mich tatsächlich das größte Prozessrisiko auch bei eigentlich guten Erfolgsaussichten?.

  • verstehe ich deine Aussage so richtig, der Unterhaltspflichtige ist mehr das "Opfer" in einem "bösen Spiel"?

    Nö. Aber es ist schwer einen guten Anwalt zufinden der einen Prozess durchzieht weil er mit viel weniger Arbeit eine fette Vergleichsgebühr haben kann. Die Richter haben oft auch wenig Lust ein Urteil zu schreiben weil Sie überlastet sind oder eben nicht motiviert sind. Das ist mir (abseits vom EU) in von mir geführten (zivil) Prozessen mal so aufgefallen.

    Und das die Behörden gerne mal zuviel EU verlangt haben und sich dann vergleichen wollten passt doch dazu.

    Nebenbei muss der Staat sich dann auch nicht wundern, wenn er sich so ein Heer an verirrten und frustrierten eine Partei-Deppen züchtet...

    2 Mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Personen die eine demokratisch gewählte Partei wählen,bitte nicht verunglimpfen.

  • Hi!

    Erstmal danke an die tolle Community hier!


    Da - wie schon ein paar mal angesprochen - nach dem Spiel vor dem Spiel ist:


    Kennt eigentlich jemand gute Anwälte zu dem Thema? Gibt es da Empfehlungen?


    Ich bin sicher, dass die SHT weiter versuchen werden, uns zu traktieren.

  • Hi!

    Erstmal danke an die tolle Community hier!


    Da - wie schon ein paar mal angesprochen - nach dem Spiel vor dem Spiel ist:


    Kennt eigentlich jemand gute Anwälte zu dem Thema? Gibt es da Empfehlungen?


    Ich bin sicher, dass die SHT weiter versuchen werden, uns zu traktieren.

    Wieso? Wenn Du ab dem 01.01.20 unter 100.000 bist, wird das Sozialamt nichts machen oder Du kannst es mit einem Satz und Hinweis auf das neue Gesetz abwiegeln. Wenn Du über 100.000 bist, dann wird das Sozialamt natürlich weiterhin nach den unterhaltsrechtlichen Regelungen des BGB tätig werden.;(

  • Wieso? Wenn Du ab dem 01.01.20 unter 100.000 bist, wird das Sozialamt nichts machen oder Du kannst es mit einem Satz und Hinweis auf das neue Gesetz abwiegeln. Wenn Du über 100.000 bist, dann wird das Sozialamt natürlich weiterhin nach den unterhaltsrechtlichen Regelungen des BGB tätig werden.

    diese Aussage ist falsch,


    denn sämtliche Forderungen des Sozialamts, die bis zum 31.12.2019 aufgelaufen sind, können selbstverständlich auch im Jahr 2020 oder später rechtmäßig eingefordert werden, völlig unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige im Jahre 2020 über oder unter der Grenze liegt

  • nur Sozialhilfe, die ab 2020 geleistet wird, kann nicht als Unterhalt gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige im Jahr 2020 unter der Grenze liegt

    Folge:

    sämtliche Ansprüche bis Ene 2019 bleiben weiterhin bestehen und können eingefordert werden

  • nur Sozialhilfe, die ab 2020 geleistet wird, kann nicht als Unterhalt gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige im Jahr 2020 unter der Grenze liegt

    Folge:

    sämtliche Ansprüche bis Ene 2019 bleiben weiterhin bestehen und können eingefordert werden

    Ok, da hast Du natürlich Recht. Ich hatte es nur auf die neue Rechtslage ab dem 01.01.20 bezogen.