und vergesst bitte nicht, euren Sachbearbeitern vom Sozialamt tröstende Worte mitzugebe
Eine große Sammeltasse mit persönlicher Widmung tut es sicher auch
VG frase
und vergesst bitte nicht, euren Sachbearbeitern vom Sozialamt tröstende Worte mitzugebe
Eine große Sammeltasse mit persönlicher Widmung tut es sicher auch
VG frase
Eine große Sammeltasse mit persönlicher Widmung tut es sicher auch
und wie könnte die Widmung aussehen?
Ich hab mich oft bei Schriftwechseln gefragt, muss ich jetzt eigentlich meine Sachbearbeiterin vom Sozialamt mit Mutti anreden, wegen der familiären Solidarität
Alles anzeigenHallo,
Ja gerne. Wer fehlt noch unbedingt in dieser Wortwolke , kann ich gerne noch aufnehmen.
Empfhehle diese Forum weiter.
https://www.familienrecht-heute.de/forum/?pageNo=2
edy
Hallo Edy,
ich würde die Wortwolke auch sehr gern als WhatsApp-Profilbild haben, nur weiss ich nicht, wie... Wenn ich versuche, das Bild runterzuladen, geht's nicht zu öffnen.
Danke Dir auf jeden Fall sehr, dass ich mit dabei sein darf.
Ein wunderschönes Wochenende Euch allen dann, schlaft noch gut.
BieneMaja
Ich hoffe ihr alle Hier im Forum habt so tief und fest geschlafen ? wie ich! Danke nochmal für alles!??⏰??⏰??⏰
joel
Hallo,
Wenn ich versuche, das Bild runterzuladen, geht's nicht zu öffnen.
müsste doch einfach mit "rechte Maustaste" speichern unter , gegen. ?
versuchs mal.
habe dir noch das Bild als Mail-Anhang geschickt.
edy
Edy könntest Du mir das bitte auch schicken?
Das ist eine tolle Idee und eine Erinnerung an Menschen die gemeinsam für eine gute Sache gekämpft haben.
Hallo Sachs,
runter kopieren geht bei dir auch nicht?
siehe einen Beitrag oben drüber.
edy
Edy es hat geklappt
Da sind alle aktuelle Vorgänge und Texte drin
Halo Ceres,
wo sind die Vorgänge und Texte den im DIP (Dokumentations- und Informationssystem)?
Ich finde unser Thema nicht!
Hallo,
Edy es hat geklappt
es ist noch eine eMail an dich gegangen siehe Anhang.
edy
GuMo,
habe mir gerade nochmal in Ruhe die gestrige Abstimmung angesehen. Es war ja dann doch eher eine klare Sache, nachdem anscheinend nur SWH für den VA gestimmt hat (waren aber nicht alle Länder zu sehen). Bei der Zustimmung haben dann über 12 Länder ihre Hand gehoben, auch SWH.
Da hat die Zusatzerklärung der Regierung (von Frau Griese) wohl doch den gewünschten Kompromiss gebracht
Es gibt noch keine offizielle Veröffentlichung der Stimmabgabe, das wird wohl nächste Woche erfolgen.
Mich interessiert eigentlich nur noch, welche Länder dem AEG nun nicht zugestimmt haben. (Bremen, Thüringen und SWH hatten es ja angekündigt, SWH hat dann doch zugestimmt! )
Schönen 1. Advent wünscht
frase
Es hat nur leider keiner den Mut gehabt, das mal bis zum Ende durchzuklagen oder wir wissen es nicht und es gab Anzeichen, das es schon Versuche gab, die dann durch die Ämter oder faule Vergleiche verhindert wurden. Mit zunehmender Zahl der Betroffenen, musste ja mal etwas vom Gesetzgeber getan werden, das war bei der Einführung der GS nicht anders.
VG frase
Ich denke auch weder Anwälte noch Behörden hatten jemals ein Interesse an "aufklärenden" Urteilen. Warum sollten die selbst ihre Geschäftsgrundlage riskieren...
Vergleichsgebühren und der eigene Anwalt sind für mich tatsächlich das größte Prozessrisiko auch bei eigentlich guten Erfolgsaussichten?.
Ich denke auch weder Anwälte noch Behörden hatten jemals ein Interesse an "aufklärenden" Urteilen. Warum sollten die selbst ihre Geschäftsgrundlage riskieren...
verstehe ich deine Aussage so richtig, der Unterhaltspflichtige ist mehr das "Opfer" in einem "bösen Spiel"?
verstehe ich deine Aussage so richtig, der Unterhaltspflichtige ist mehr das "Opfer" in einem "bösen Spiel"?
Nö. Aber es ist schwer einen guten Anwalt zufinden der einen Prozess durchzieht weil er mit viel weniger Arbeit eine fette Vergleichsgebühr haben kann. Die Richter haben oft auch wenig Lust ein Urteil zu schreiben weil Sie überlastet sind oder eben nicht motiviert sind. Das ist mir (abseits vom EU) in von mir geführten (zivil) Prozessen mal so aufgefallen.
Und das die Behörden gerne mal zuviel EU verlangt haben und sich dann vergleichen wollten passt doch dazu.
Nebenbei muss der Staat sich dann auch nicht wundern, wenn er sich so ein Heer an verirrten und frustrierten eine Partei-Deppen züchtet...
Halo Ceres,
wo sind die Vorgänge und Texte den im DIP (Dokumentations- und Informationssystem)?
Ich finde unser Thema nicht!
Einfach mal auf die HP vom Bundestag gehen und unter Beratungsaktivitäten 550/19 eingeben. Dann kann man weiter suchen. Der link funktioniert leider nicht immer.
Hi!
Erstmal danke an die tolle Community hier!
Da - wie schon ein paar mal angesprochen - nach dem Spiel vor dem Spiel ist:
Kennt eigentlich jemand gute Anwälte zu dem Thema? Gibt es da Empfehlungen?
Ich bin sicher, dass die SHT weiter versuchen werden, uns zu traktieren.
Hi!
Erstmal danke an die tolle Community hier!
Da - wie schon ein paar mal angesprochen - nach dem Spiel vor dem Spiel ist:
Kennt eigentlich jemand gute Anwälte zu dem Thema? Gibt es da Empfehlungen?
Ich bin sicher, dass die SHT weiter versuchen werden, uns zu traktieren.
Wieso? Wenn Du ab dem 01.01.20 unter 100.000 bist, wird das Sozialamt nichts machen oder Du kannst es mit einem Satz und Hinweis auf das neue Gesetz abwiegeln. Wenn Du über 100.000 bist, dann wird das Sozialamt natürlich weiterhin nach den unterhaltsrechtlichen Regelungen des BGB tätig werden.
Wieso? Wenn Du ab dem 01.01.20 unter 100.000 bist, wird das Sozialamt nichts machen oder Du kannst es mit einem Satz und Hinweis auf das neue Gesetz abwiegeln. Wenn Du über 100.000 bist, dann wird das Sozialamt natürlich weiterhin nach den unterhaltsrechtlichen Regelungen des BGB tätig werden.
diese Aussage ist falsch,
denn sämtliche Forderungen des Sozialamts, die bis zum 31.12.2019 aufgelaufen sind, können selbstverständlich auch im Jahr 2020 oder später rechtmäßig eingefordert werden, völlig unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige im Jahre 2020 über oder unter der Grenze liegt
nur Sozialhilfe, die ab 2020 geleistet wird, kann nicht als Unterhalt gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige im Jahr 2020 unter der Grenze liegt
Folge:
sämtliche Ansprüche bis Ene 2019 bleiben weiterhin bestehen und können eingefordert werden
nur Sozialhilfe, die ab 2020 geleistet wird, kann nicht als Unterhalt gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige im Jahr 2020 unter der Grenze liegt
Folge:
sämtliche Ansprüche bis Ene 2019 bleiben weiterhin bestehen und können eingefordert werden
Ok, da hast Du natürlich Recht. Ich hatte es nur auf die neue Rechtslage ab dem 01.01.20 bezogen.