Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Guten Morgen,


    wenn ich das Amt in dem Schreiben bzgl. Einstellung meiner Unterhaltszahlungen informiere, habe ich gleichzeitig auch das Recht, dass die meine Daten löschen?


    Ich finde es irgendwie komisch, dass die sehr sensible Daten über mich haben, ohne dass die ab 2020 noch relevant sind.

    Müsste da nicht evtl. die Datenschutzverordnung greifen?

    Immerhin gilt ja mit dem neuen Gesetz eine Art „Unschuldsvermutung“, so dass die Ämter davon ausgehen sollen, dass man unter der Einkommensgrenze liegt.

    Bei mir wissen Sie das, durch die sensiblen Daten, was mich sehr stört.


    Weiß hierüber jemand etwas?


    Einen richtig tollen und ab 1.1.20 günstigen 1. Advent Ihr tollen Krieger!

  • wenn ich das Amt in dem Schreiben bzgl. Einstellung meiner Unterhaltszahlungen informiere, habe ich gleichzeitig auch das Recht, dass die meine Daten löschen?

    auch wenn ein Unterhaltspflichtiger im Moment nicht mehr bezahlen muss, der Unterhaltsanspruch kann jedoch jederzeit wieder aufleben, falls der Unterhaltspflichtige über die Grenze rutscht

    solange Sozialhilfe gezahlt wird, ist der "Fall" nicht endgültig abgeschlossen, deswegen kann eine Löschung nicht verlangt werden

    siehe Artikel 17 DSGVO

    Artikel 17

  • Kann ich sehr gut verstehen, aber so einfach ist das nicht. Zwar hat man das Recht auf "Vergessen" bezüglich seiner persönlichen Daten, dieses wird aber durch (nationale) Gesetze eingeschränkt, die eine Aufbewahrungsdauer erlauben. In der Schule sind es z.B. 3 Jahre bezüglich der Schülerdaten (Klassenbucheinträge, Fehlzeiten). Wie es hier ist, weiß ich nicht.

  • ich wollte mich auch noch bei allen bedanken.

    Insbesondere, dass ihr denen am Anfang auf die Füße getreten seit, das Wahlversprechen auch wirklich anzugehen.

    Das war jetzt vermutlich wirklich in letzter Sekunde...

    Ich hätte gar nicht richtig gewusst, wie ich das angehen soll bzw. den Mut wohl nicht für gehabt :)

    Man kann doch so viel bewegen, wenn man gemeinsam den Mund aufmacht.

    Das werd ich mir merken und als Erinnerung daran das Foto aufhängen.

    Alles Gute euch allen :)

  • Unikat, also gehst du davon aus, dass wir das mit den Daten jetzt einfach akzeptieren müssen?

    es bleibt jedem Unterhaltspflichtigen selbst überlassen, ob er eine Löschung der Daten verlangt, wie das ausgeht, lasse ich mal offen

  • Ich würde auf jeden Fall die Löschung verlangen! Die DSGVO gilt für Behörden nur eingeschränkt, hier gelten noch andere Maßstäbe (EU-Verordnungen etc.), mit denen ich mich aber leider auch nicht gut auskenne! Mit dem Antrag, die Löschung zu verlangen, kann man jedenfalls nichts falsch machen und bei Weigerung der Behörde verlangen, dafür die Rechtsgrundlage zu benennen!

  • Schönen 1. Advent auch von mir.


    Ich warte ja derzeit noch ab, wass ich "neu berechnet" nach der üblichen 2 Jahresfrist ab Herbst 2019 zahlen darf.

    Da das Amt noch Unterlagen nun nachfordert, von meinem Ehepartner, werde ich da auch gleichzeitig mit diesen Unterlagen ein Schreiben beifügen, dass ich -wie ersichtlich- ab 2020 nicht zahle, da ich unter der 100 TEuro Grenze liege.


    Und dann mal abwarten, was passiert.


    Bzgl. DSVO, ich arbeite im öffentlichen Dienst (nichts mit Sozialamt u.ä.), und wir müssen zehn Jahre die Daten aufbewahren.


    Lg an alle und ich finde diese Community hier wohltuend angenehm hilfreich, dickes Lob an alle hier.


    Teh


    Und bzgl. SPD Spitze, .....da war der Freitag so ein schöner Erfolg und dann sowas. Ich bin Hubertus und Kerstin sehr dankbar!

  • Das mit den zehn Jahren hört sich sehr nach Finanzamt an!:-)

    Nicht ganz :* Wissenschaft trifft es eher.



    Aber ich bearbeite das Gebiet im Rahmen meiner Tätigkeit, und es gibt Unterschiede hinsichtlich der Art der Bezahlung, sprich wer oder woher wurde bezahlt.

    Zumindest bei uns im Bundesland.


    Es gibt allerdings Möglichkeiten die Ämter zu piesacken, eines davon wäre z.b. zu erfragen, WO die Daten gelagert sind (aufbewahrt).


    Das ist eine durchaus legitime Anfrage an das Sozialamt.


    Lg

    Teh

  • auch wenn ein Unterhaltspflichtiger im Moment nicht mehr bezahlen muss, der Unterhaltsanspruch kann jedoch jederzeit wieder aufleben, falls der Unterhaltspflichtige über die Grenze rutscht

    solange Sozialhilfe gezahlt wird, ist der "Fall" nicht endgültig abgeschlossen, deswegen kann eine Löschung nicht verlangt werden

    siehe Artikel 17 DSGVO

    Artikel 17

    Unikat, du bist echt ein Unikat!

    Danke für die Antwort, wenn auch im Ergebnis der Sache unbefriedigend.


    Ich schreibe es trotzdem rein.


    Für mich zählt einfach nur: ich kann ab sofort meine Traumfrau heiraten, ohne dass wir monatlich eine höhere Belastung, durch ihr nach alter Regelung hinzuzurechnendes Gehalt, hinnehmen müssen.

    Und das für einen Erzeuger, dem ich 24 Jahre egal war und den ich nicht kenne (und ich bin erst 35). ...



    Happy Advent euch Lieben !

  • familiäre Solidarität .... ?


    "Für den Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), ist der behördlich erzwungene Elternunterhalt mehr eine Frage der Finanzierung: “Individuell kann ich jeden verstehen, der nicht für einen Rabenvater zahlen will, aber ich sehe politisch keine Möglichkeit, die Gesetze zu ändern, weil ich den Grundsatz, dass auch Kinder für den Vater einstehen müssen, richtig finde, und weil ich auch nicht weiß, wie man das sonst bezahlen soll“. Bei diesem Zugriff auf die Kinder geht es also nicht um die Stärkung der Familie. Es geht um die Entlastung der Sozialämter."


    wie gut, das sich dies geändert hat


  • auch wenn ein Unterhaltspflichtiger im Moment nicht mehr bezahlen muss, der Unterhaltsanspruch kann jedoch jederzeit wieder aufleben, falls der Unterhaltspflichtige über die Grenze rutscht

    Ich garantiere Dir, dass dies *nie* passieren wird ;-) Hier hat es genügend Spielraum Vorsorge zu treffen.