Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ach je.:( Vielleicht hab ich mich da verkehrt ausgedrückt. Will niemanden doofe Fragen unterstellen.

    Jeder für sich (auch ich) empfindet seine Fragen ja als sehr wichtig und hofft auf erklärende Anworten.

  • Hallo, nach langer Zeit hatte sich eine guter Bekannter bei mir gemeldet. Ich hatte ihm von der geplanten Regelung erzählt, die ihn auch betrifft. Er muss für seine Mutter zahlen. Bei ihm läuft aber noch ein Verfahren, es gibt Streit um die Grundrente, die er als Versorgungsberechtigter nach dem Bundesversorgungsgedetz erhält. Das ist eine Leistung, die im Unterhaltsrecht meines Wissens unter Umständen zur Berechnung miteinbezogen, wird, wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist das Eine.


    Das andere ist, dass seine Mutter, für die er zahlungspflichtig ist, und die Leistungen als Schwerbehinderte erhält, ebenfalls versorgungsberechtigt ist nach dem BVG ( Bundesversorgungsgesetz). Wenn sie endlich anerkannt werden würde, müsste das Versorgungsamt die Leistungen als Schwerbehinderte für sie übernehmen.


    Das zuständige Versorgungsamt sträubt sich seit 2009 die Angehörige anzuerkennen, obwohl der Sohn aus denselben Gründen anerkannt ist, und die Grundrente erhält. Die Sache der Mutter liegt seit 5 Jahren beim Sozialgericht, die Frau und Zeugen sind über 70. Er hat mir erzählt, dass die Termine für die mündliche Verhandlung mehrmals verschoben worden sind. Das ist ein Skandal, die Anwältin der Frau hat das mehrfach gerügt. Ich hatte die Idee, dass er Politiker um Unterstützung bitten kann, so wie wir das hier taten. Ich möchte dem Beiden helfen, und nehme hier Anregungen mit, aber da die Sache vor Gericht liegt, weiß ich nicht, wie ich konkret vorgehen kann. Ich weiß allerdings, das andere mit Unterstützung dann endlich weiter kamen.

    Ein Politiker bot einst seine Mithilfe an, wollte mit dem Versorgungsamt sprechen. Es wurde ihm geschrieben, aber er tat dann nichts.


    Ich bin froh, dass meine Korrespondenz mit dem SA erledigt ist. Ihm möchte ich gerne helfen.


    Ich finde den Thread können wir ruhig noch stehen lassen. Um Fragen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zu beantworten.Ich habe ja jetzt Fragen gestellt, aber auch um noch etwas zu feiern, und das Eine oder Andere im Nachhinein zu teilen. Ich fände das schön.

  • Ich schließe mich der Meinung von Unikat an und denke, dieser Thread kann geschlossen werden.


    Einzelne Themen und Fragestellungen finde ich zielführender in jeweils einem eigenen Thread.


    :-)

  • Ich habe noch eine Frage:


    Welche Partei hat jetzt eigentlich maßgeblich zum Angehörigenentlastungsgesetz beigetragen.


    Die CDU hatte es doch mehr oder weniger das erste mal erwähnt, während zuletzt die Personen der SPD mit der Realisierung betraut waren.


    Stimmt das so?


    Danke und nochmals Glückwunsch


    :-)

  • Das ist eine Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die CSU hat es damals in den Verhandlungen eingebracht. Die SPD hat es in der Öffentlichkeit breiter und mehr thematisiert.

    Aber guck Dir die Rede von Heilmann/CDU im Bundestag und von Griese/SPD im Bundesrat an. Beide haben voller Überzeugung für das Gesetz gesprochen und auch für die Umsetzung plädiert.

  • Hallo an alle,

    auch ich bin total froh, dass das Angehörigenentlastungsgesetz zum 1.1.2020 in Kraft treten wird.

    Dazu habe ich eine Nachfrage: Mein derzeitiges Jahreseinkommen als Angestellter beträgt deutlich unter 100.000 Euro, verfüge aber über ein Vermögen, das über dem (bisherigen) Schonvermögen liegt. Spielt dieses Vermögen (abgesehen von daraus resultirenden Kapitalerträgen) in Bezug auf meine Leistungsfähigkeit nach der neuen Regelung ab 1.1.2020 eine Rolle?

    Zudem werde ich in Kürze den vorzeitigen Ruhestand antreten: Ändert sich in diesem Zusammenhang als Rentner etwas?

    Danke und viele Grüße Tomi

  • Meint Ihr das geht so schnell mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt?


    Ich würde es mir ja wünschen, aber ich kann es mir nicht vorstellen

  • Meint Ihr das geht so schnell mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt?


    Ich würde es mir ja wünschen, aber ich kann es mir nicht vorstellen

    Meine Glaskugel sagt „ja“ hab mal nachgeschaut i.d.R. dauert es von der Entscheidung bis zur Verkündung 3 - 5 Tage.

    Grüße

  • Das ist eine Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die CSU hat es damals in den Verhandlungen eingebracht. Die SPD hat es in der Öffentlichkeit breiter und mehr thematisiert.

    Aber guck Dir die Rede von Heilmann/CDU im Bundestag und von Griese/SPD im Bundesrat an. Beide haben voller Überzeugung für das Gesetz gesprochen und auch für die Umsetzung plädiert.

    Danke Dir.


    Muss ich demnächst mal schauen was ich wähle, weil Vorschuss hatten keine der genannten von mir belommen ;-)

  • Die ersten Abstimmungsergebnisse der Länder sind veröffentlicht. Siehe da BW hat nicht zugestimmt, auch Bremen nichtX(

    Dafür dann doch Thüringen, Brandenburg, Hessen, MeckPom, Niedersachsen, Sachsen Anhalt und das Saarland.

    Die anderen Länder konnte ich noch nicht genau eruieren.


    VG frase

  • Wer hat den schon alles das SA über die Einstellung seiner Zahlungen informiert.


    Gibt es ggf. schon erste Rückbestätigungen von den jeweiligen Ämtern?

    Ich denke bevor das Gesetz nicht im BGBL verkündet ist und es somit noch nicht Gesetzeskraft hat, wird sich kein Sozialamt dazu äußern

  • Die ersten Abstimmungsergebnisse der Länder sind veröffentlicht. Siehe da BW hat nicht zugestimmt, auch Bremen nichtX(

    Dafür dann doch Thüringen, Brandenburg, Hessen, MeckPom, Niedersachsen, Sachsen Anhalt und das Saarland.

    Die anderen Länder konnte ich noch nicht genau eruieren.


    VG frase

    Frase wo hast Du die gefunden?