Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • auch diese Aussage irritiert mich, was meinst du genau damit?

    Ich will damit sagen, dass wenn der UHP nach Einreichung aller angeforderten Belege noch gar keine Berechnung erhaten hat, die Berechnung sofern er sie dann erhält nur bis zum 31.12.2019 gehen darf, sofern aus den eingereichten Belegen klar ersichtlich ist, dass er ab 01.01.2020 unter die 100.000 Grenze fällt.

  • Wer aber einen korrekten SB hat und auch freiwillig zahlte, kann schon den Rat von unikat folgen und dem Amt über sein weiteres Vorgehen informieren.

    ob ein SB korrekt ist, unerheblich, wenn ein Unterhaltspflichtiger unter der Grenze liegt, dann keine Zahlungsverpflichtung mehr ab 01.01.2020

    ich mache das als Unterhaltspflichtiger doch nicht von einem Sachbearbeiter abhängig

  • Ich will damit sagen, dass wenn der UHP nach Einreichung aller angeforderten Belege noch gar keine Berechnung erhaten hat, die Berechnung sofern er sie dann erhält nur bis zum 31.12.2019 gehen darf, sofern aus den eingereichten Belegen klar ersichtlich ist, dass er ab 01.01.2020 unter die 100.000 Grenze fällt.

    ok, so ist es

  • kann das bedeuten, das eine erneute Forderung auf Auskunft in 2020 abgewiesen werden kann, wenn man unter 100.000€ bei der ersten Berechnung lag?

    wie heißt es immer so schön, es kommt darauf an

    Beispiel:

    wenn ein Unterhaltspflichtiger gemäß seinem Einkommenssteuerbescheid für 2018 bei 90.000 € lag, dann

    ist die Forderung aus Auskunft durchaus berechtigt

  • Bei mir steht ja die Berechnung seit September 19 aus. Soll ich dann an das Sozialamt nicht schreiben, dass ich ab Januar laut Gesetz nicht mehr zahlen muss, da ich unter 100.000€ bin.?

  • Bei mir steht ja die Berechnung seit September 19 aus. Soll ich dann an das Sozialamt nicht schreiben, dass ich ab Januar laut Gesetz nicht mehr zahlen muss, da ich unter 100.000€ bin.?

    Ich würde es nicht anschreiben und abwarten. Wenn Du unter 100.00 bist, weiss das Sozialamt das auch, dass Du nicht mehr zahlen muss. Einfach Zahlung einstellen.

  • Ich würde es nicht anschreiben und abwarten. Wenn Du unter 100.00 bist, weiss das Sozialamt das auch, dass Du nicht mehr zahlen muss. Einfach Zahlung einstellen.

    es gibt ja noch nicht einmal eine Berechnung, welche Zahlung soll dann ein Unterhaltspflichtiger denn einstellen?

  • Bei mir steht ja die Berechnung seit September 19 aus. Soll ich dann an das Sozialamt nicht schreiben, dass ich ab Januar laut Gesetz nicht mehr zahlen muss, da ich unter 100.000€ bin.?

    ich würde in desem Fall einfach auf die Berechnung warten, selbstverständlich kann ein Unterhaltspflichtiger auf das Gesetz hinweisen, mehr nicht


    bloß nicht schreiben, ich muss ab 01.01.2020 nicht mehr zahlen, das könnte als Anerkennung einer Unterhaltspflicht ausgelegt werden, dies gilt es zu vermeiden

  • bloß nicht schreiben, ich muss ab 01.01.2020 nicht mehr zahlen, das könnte als Anerkennung einer Unterhaltspflicht ausgelegt werden, dies gilt es zu vermeiden

    diese Aussage gilt nur für Fälle, bei denen noch keine Berechnung vorliegt

  • Hallo, ich bin auf den Übergang gespannt. M.E. werden die zuständigen Behörden von sich aus Zahlungsaufforderungen und Bescheide, wo es bekannt is t, dass der Betroffene unter 100.000 Euro liegt, einstellen bezw. Von sich aus schreiben, dass der Ex-UHP nicht mehr zahlungspflichtig ist. So kenne ich das. Gott sei Dank!


    Ich werde für meine HerzensAngelegenheit demnächst ein Thread aufmachen, und die Lage des Bekannten etwas genauer Darlegen. Da geht es noch um die Vergangenheit.


    was bin ich froh, dass das Thema für die meisten erledigt ist.


    @Danke an den kreativen Edy. Jetzt bin ich auch drin.

  • Hallo, ich bin auf den Übergang gespannt. M.E. werden die zuständigen Behörden von sich aus Zahlungsaufforderungen und Bescheide, wo es bekannt is t, dass der Betroffene unter 100.000 Euro liegt, einstellen bezw. Von sich aus schreiben, dass der Ex-UHP nicht mehr zahlungspflichtig ist. So kenne ich das.

    das Sozialamt, mit dem ich jahrelang im Clinch lag, wird nach meinen Kenntnisstand keine Information geben

    es gibt eine Reihe von Grenzfällen, bei denen nicht eindeutig klar ist, ob im Jahr 2020 unter oder über der Grenze , werden sich auf weiterhin auf Kontakt mit dem Sozialamt einstellen müssen

    interessant wird es bei den Neufälle ab 2020, wie werden sich die Sozialämter aufstellen?

  • aus der Gesetzesbegründung:


    "Die vorgesehenen Änderungen haben einen einmaligen Erfüllungsaufwand bei den Län-dern und Kommunen zur Folge. Diese müssen die erforderlichen Vorbereitungen in Bezug auf die Neuregelung treffen und zu Beginn der Reform alle laufenden Bescheide unterhalts-verpflichteter Eltern beziehungsweise Kinder erneut prüfen. Zudem muss eine Vielzahl der Bescheide aufgehoben und gegebenenfalls geändert werden."


    es wird von ca. 300.000 Fällen ausgegangen, ca. 275.000 Fälle werden nach Aussagen der Bundesregierung davon profitieren