P.S. Einen Tag nach Zustimmung zum AEG hat das Heim meiner Mutter mal gleich eine Kostenanhebung zum 1.1.2020 angezeigt.
und gab es auch eine schriftliche Begründung?
P.S. Einen Tag nach Zustimmung zum AEG hat das Heim meiner Mutter mal gleich eine Kostenanhebung zum 1.1.2020 angezeigt.
und gab es auch eine schriftliche Begründung?
auch diese Aussage irritiert mich, was meinst du genau damit?
Ich will damit sagen, dass wenn der UHP nach Einreichung aller angeforderten Belege noch gar keine Berechnung erhaten hat, die Berechnung sofern er sie dann erhält nur bis zum 31.12.2019 gehen darf, sofern aus den eingereichten Belegen klar ersichtlich ist, dass er ab 01.01.2020 unter die 100.000 Grenze fällt.
P.S. Einen Tag nach Zustimmung zum AEG hat das Heim meiner Mutter mal gleich eine Kostenanhebung zum 1.1.2020 angezeigt.
VG frase
Ein Schelm wer böses dabei denkt
Wer aber einen korrekten SB hat und auch freiwillig zahlte, kann schon den Rat von unikat folgen und dem Amt über sein weiteres Vorgehen informieren.
ob ein SB korrekt ist, unerheblich, wenn ein Unterhaltspflichtiger unter der Grenze liegt, dann keine Zahlungsverpflichtung mehr ab 01.01.2020
ich mache das als Unterhaltspflichtiger doch nicht von einem Sachbearbeiter abhängig
Ich will damit sagen, dass wenn der UHP nach Einreichung aller angeforderten Belege noch gar keine Berechnung erhaten hat, die Berechnung sofern er sie dann erhält nur bis zum 31.12.2019 gehen darf, sofern aus den eingereichten Belegen klar ersichtlich ist, dass er ab 01.01.2020 unter die 100.000 Grenze fällt.
ok, so ist es
und gab es auch eine schriftliche Begründung?
natürlich, Kernpunkt sind die gestiegenen Kosten für Personal!
VG frase
ok, so ist es
kann das bedeuten, das eine erneute Forderung auf Auskunft in 2020 abgewiesen werden kann, wenn man unter 100.000€ bei der ersten Berechnung lag?
VG frase
kann das bedeuten, das eine erneute Forderung auf Auskunft in 2020 abgewiesen werden kann, wenn man unter 100.000€ bei der ersten Berechnung lag?
wie heißt es immer so schön, es kommt darauf an
Beispiel:
wenn ein Unterhaltspflichtiger gemäß seinem Einkommenssteuerbescheid für 2018 bei 90.000 € lag, dann
ist die Forderung aus Auskunft durchaus berechtigt
Bei mir steht ja die Berechnung seit September 19 aus. Soll ich dann an das Sozialamt nicht schreiben, dass ich ab Januar laut Gesetz nicht mehr zahlen muss, da ich unter 100.000€ bin.?
Bei mir steht ja die Berechnung seit September 19 aus. Soll ich dann an das Sozialamt nicht schreiben, dass ich ab Januar laut Gesetz nicht mehr zahlen muss, da ich unter 100.000€ bin.?
Ich würde es nicht anschreiben und abwarten. Wenn Du unter 100.00 bist, weiss das Sozialamt das auch, dass Du nicht mehr zahlen muss. Einfach Zahlung einstellen.
Ich würde es nicht anschreiben und abwarten. Wenn Du unter 100.00 bist, weiss das Sozialamt das auch, dass Du nicht mehr zahlen muss. Einfach Zahlung einstellen.
es gibt ja noch nicht einmal eine Berechnung, welche Zahlung soll dann ein Unterhaltspflichtiger denn einstellen?
Vielen Dank. ?
Bei mir steht ja die Berechnung seit September 19 aus. Soll ich dann an das Sozialamt nicht schreiben, dass ich ab Januar laut Gesetz nicht mehr zahlen muss, da ich unter 100.000€ bin.?
ich würde in desem Fall einfach auf die Berechnung warten, selbstverständlich kann ein Unterhaltspflichtiger auf das Gesetz hinweisen, mehr nicht
bloß nicht schreiben, ich muss ab 01.01.2020 nicht mehr zahlen, das könnte als Anerkennung einer Unterhaltspflicht ausgelegt werden, dies gilt es zu vermeiden
bloß nicht schreiben, ich muss ab 01.01.2020 nicht mehr zahlen, das könnte als Anerkennung einer Unterhaltspflicht ausgelegt werden, dies gilt es zu vermeiden
diese Aussage gilt nur für Fälle, bei denen noch keine Berechnung vorliegt
Ich bin froh, hier in dem Forum zu sein.
Danke für die Tipps?
ich bin auch froh, hier im Forum zu sein, weil ich durch eure Beiträge ständig dazu lerne
Hallo, ich bin auf den Übergang gespannt. M.E. werden die zuständigen Behörden von sich aus Zahlungsaufforderungen und Bescheide, wo es bekannt is t, dass der Betroffene unter 100.000 Euro liegt, einstellen bezw. Von sich aus schreiben, dass der Ex-UHP nicht mehr zahlungspflichtig ist. So kenne ich das. Gott sei Dank!
Ich werde für meine HerzensAngelegenheit demnächst ein Thread aufmachen, und die Lage des Bekannten etwas genauer Darlegen. Da geht es noch um die Vergangenheit.
was bin ich froh, dass das Thema für die meisten erledigt ist.
@Danke an den kreativen Edy. Jetzt bin ich auch drin.
Hallo, ich bin auf den Übergang gespannt. M.E. werden die zuständigen Behörden von sich aus Zahlungsaufforderungen und Bescheide, wo es bekannt is t, dass der Betroffene unter 100.000 Euro liegt, einstellen bezw. Von sich aus schreiben, dass der Ex-UHP nicht mehr zahlungspflichtig ist. So kenne ich das.
das Sozialamt, mit dem ich jahrelang im Clinch lag, wird nach meinen Kenntnisstand keine Information geben
es gibt eine Reihe von Grenzfällen, bei denen nicht eindeutig klar ist, ob im Jahr 2020 unter oder über der Grenze , werden sich auf weiterhin auf Kontakt mit dem Sozialamt einstellen müssen
interessant wird es bei den Neufälle ab 2020, wie werden sich die Sozialämter aufstellen?
aus der Gesetzesbegründung:
"Die vorgesehenen Änderungen haben einen einmaligen Erfüllungsaufwand bei den Län-dern und Kommunen zur Folge. Diese müssen die erforderlichen Vorbereitungen in Bezug auf die Neuregelung treffen und zu Beginn der Reform alle laufenden Bescheide unterhalts-verpflichteter Eltern beziehungsweise Kinder erneut prüfen. Zudem muss eine Vielzahl der Bescheide aufgehoben und gegebenenfalls geändert werden."
es wird von ca. 300.000 Fällen ausgegangen, ca. 275.000 Fälle werden nach Aussagen der Bundesregierung davon profitieren
Zudem muss eine Vielzahl der Bescheide aufgehoben
Verstehe ich das richtig, dass damit die evtl. Altfälle gemeint sein könnten? z.B. RWA im Oktober, bisher noch keine Zahlungsaufforderung?