Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Verstehe ich das richtig, dass damit die evtl. Altfälle gemeint sein könnten? z.B. RWA im Oktober, bisher noch keine Zahlungsaufforderung?

    es geht nur um die Altfälle, ja


    allein die Überprüfung der Altfälle bei denen bereits "freiwllig" gezahlt wird, wird eine geraume Zeit in Anspruch nehmen

    dazu kommen die Fälle, bei denen zwar eine Rechtswahrungsanzeige vorliegt und Auskunft erteilt wurde,

    aber noch keine Berechnung vorliegt

    in vielen Fällen liegt der Unterhaltspflichtige seit geraumer Zeit im Clinch, die letzte Auskunft liegt vielleicht schon 2 oder mehr Jahre zurück

    etliche Unterhaltspflichtige, die per Urteil zum Unterhalt verpflichtet wurden, werden per Änderungsklage oder auf Basis eines Agreements (Aussetzung der Vollstreckung) die Sozialämter beschäftigen

    dazu kommen etliche Neufälle, die auch der Bearbeitung bedürfen

    die Unterhaltssachbearbeiter sind schon heute voll ausgelastet, deswegen bleiben ja auch viele Fälle für längere Zeit unbearbeitet, wie hier immer wieder im Forum betont wird


    dies alles wird viel Zeit erfordern, deswegen betone ich immer wieder, werdet selbst aktiv, und wartet nicht, stellt eure Daueraufträge ein, denn

    ihr lauft sonst Gefahr, wenn ihr auch im Jahr 2020 weiterbezahlt, obwohl unter der Grenze, dann kann ein Rückzahlungsanspruch ins Leere laufen, zu gut Deutsch, ihr bekommt das zuviel gezahlte Geld nicht zurück

  • Zudem muss eine Vielzahl der Bescheide aufgehoben und gegebenenfalls geändert werden."

    es sind zwar keine Bescheide,

    in vielen Fällen werden die Sozialämter erneut Auskunft verlangen, schon um die zeitliche Verwirkung nicht eintreten zu lassen,

    oder weil Unterhaltspflichtige ein Grenzfall sind, erfordert eine Neuberechnung

  • Hi.


    Diese RWA habe ich nie bekommen.

    Mein Vater ist seit 09.2019 in Pflege.


    Kommt da jetzt noch was? Nö oder?!


    Ich bekam nur ein Brief, dass das SA das Wohnrecht meines Vaters verwerten will. Ist das eigentlich auch ohne RWA möglich?


    Grüße

  • Ich bekam nur ein Brief, dass das SA das Wohnrecht meines Vaters verwerten will. Ist das eigentlich auch ohne RWA möglich?

    die mögliche Verwertung eines Wohnrechts geschieht nicht durch die Überleitung gemäß § 94 SGB XI, hier wäre eine RWA notwendig,

    sondern durch einen Verwaltungsakt gemäß § 93 SGB XII


    wenn es weitere Fragen geben sollte, dann mach bitte ein eigenes Thema auf

  • Mir ist ein Fall bekannt, in welchem Ende Februar 2019 alle Unterlagen eingereicht wurden.

    Seither hat das SA nichts mehr von sich hören lassen..

    Was hier rechtlich gilt oder wie die weitere Vorgehensweise ist - keine Ahnung!

    Einfach Füße stillhalten!


    Durch das neue Gesetz kommen die Sachbearbeiter wahrscheinlich zeitlich sehr in Bredouille ^^

  • Ok danke.


    Natürlich werde ich mich nicht rühren.


    Zum Wohnrecht muss ich mir wohl Hilfe holen, ich glaube da stehen die Chancen auch nicht schlecht.


    ;-)

  • Was hier rechtlich gilt oder wie die weitere Vorgehensweise ist - keine Ahnung!

    das ist ganz einfach, mit Eingang der Rechtswahrungsanzeige kann Unterhalt gefordert werden, dies gilt solange, wie Sozialhilfe gezahlt wird


    dies gilt auch für das Jahr 2020 und folgende, sofern der Unterhaltspflichtige über der Grenze liegt

    liegt er ab 2020 unter der Grenze,dann endet der Anspruch am 31.12.2019,

    die bis dahin aufgelaufenen Forderungen können auch im 2020 und folgende weiterhin eingefordert werden, so ist das Gesetz

  • Bleibt der Nikolausstiefel eben noch leerX/


    Das beschlossene Gesetz geht zunächst an das Fachressort des zuständigen Ministeriums, von dort an das Kanzleramt und dann erst an das Präsidialamt.

    Ist das Gesetz im Präsidialamt eingetroffen, prüfen Juristen das AEG auf seine Verfassungsmäßigkeit.

    Dieser Vorgang kann zwei bis drei Wochen dauern.

    Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es weitergeleitet zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

    Wenn am die Veröffentlichungen im BGBL mal verfolgt, stellt man fest, dass die jetzt veröffentlichen Gesetze (z.B. Wohngeldstärkungsgesetz) vom BR am 8.11.19 ihre Zustimmung erhielten. Daher dürfte es wohl noch ein paar Tage dauern mit dem AEG.


    Weihnachten wäre doch auch ein schöner Termin. Ich tippe mal, das es noch vor dem 20.12.19 veröffentlicht wird.


    VG frase

  • Cool,


    bleibt nur zu hoffen, dass bis dahin Heil und Merkel noch im Amt sind!! =O


    Grüße

    Nichtzahler

  • Keine Panik.

    Das Gesetz ist durch. Die Unterschrift und die Veröffentlichung sind reine Formsache.

    Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, wo jeder ...........eine Gesetzeslage ändern kann.

    ;)

  • Hallo,


    ich bin neu hier, aber im Bezahlen gehöre ich schon zu den schon Profis.

    Ich gehöre zu den Grenzfällen die momentan noch unter der 100.000,- € Grenze liegen.

    Für 2020 dürfte ich raus sein, aber was ist wenn ich z.B. in 2021 die Grenze überschreite ?


    Muß ich das dem SA melden oder kann ich warten bis ich angefragt werde ?


    Und wenn ich das selber melden muß kann ich das doch eigentlich erst im Folgejahr tun, weil ich dann erst den Steuerbescheid für das abgelaufene Jahr 2021 habe.

  • ich bin neu hier,aber im Bezahlen gehöre ich schon zu den schon Profis.

    Ich gehöre zu den Grenzfällen die momentan noch unterder 100.000,- € Grenze liegen.

    Für 2020 dürfte ichraus sein, aber was ist wenn ich z.B. in 2021 die Grenze überschreite ?

    wenn du bereits bezahlst, dann kennt ja das Sozialamt deine Einkommensverhältnisse

    wenn du der Auffassung bist, liegst 2020 unterhalb der Grenze, dann würde ich in diesem Monat den Dauerauftrag für Januar 2020 stornieren und dies dem Sozialamt mitteilen

    ich gehe mal davon aus, dies ist kein titulierter Unterhalt


    das Sozialamt kann wegen des Grenzfalls 2021 Auskunft verlangen, stellt sich heraus, liegst über der Grenze, dann ist ab Auskunft Unterhalt zu zahlen, jedoch nicht rückwirkend

    selber brauchst du nicht auf das Sozialamt zugehen

  • Ich wurde 2015/2016 intensiv geprüft und es wurde befunden das ich leistungsfähig genug bin selber zu zahlen, also meine Mutter hat keine Sozialhilfe bekommen.

    Gesten habe ich den Antrag auf Sozialhilfe neu gestellt ab dem 01.01.2020 mit dem Hinweis das ich nicht mehr zahle weil ich unterhalb der Grenze bin.

    Ich gehe davon aus das man zeitnah den Nachweis verlangt, was auch kein Problem ist.


    Also verstehe ich das richtig das ich mich danach nicht mehr melde, auch wenn ich über die Grenze komme ?

    Das SA muß es dann selber merken. Ich weiß übrigens nicht was ein titulierter Unterhalt ist.

  • Ich gehe davon aus das man zeitnah den Nachweis verlangt, was auch kein Problem ist.


    Also verstehe ich das richtig das ich mich danach nicht mehr melde, auch wenn ich über die Grenze komme ?

    Das SA muß es dann selber merken. Ich weiß übrigens nicht was ein titulierter Unterhalt ist.

    du wirst eine Rechtswahrungsanzeige mit Auskunftsersuchen bekommen, dann erfolgt die Berechnung

    ist das Ergebnis, keine Verpflichtung zum Unterhalt, dann kannst du dich entspannt zurücklehnen und auf das nächste Auskunftsersuchen warten, brauchst nichts machen


    ein titulierter Unterhalt bedeutet, Verurteilung durch Gericht