Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • die Sozialämter wissen ganz genau, es dauert nur noch ein paar Tage bis zur offiziellen Verkündung, haben sich bereits darauf eingestellt


    Sicherlich werden sie jetzt mehr Kapazitäten haben um die Altfälle zu bearbeiten und auseinanderzupflücken.

  • Sicherlich werden sie jetzt mehr Kapazitäten haben um die Altfälle zu bearbeiten und auseinanderzupflücken.

    bis die ganzen Altfälle bearbeitet sind, im Sinne von "abgeschlossen", das wird noch etliche Monate dauern, so mancher Fall wird noch vor Gericht landen


    es ist ja heute schon so, viele Sozialämter liegen mit der Bearbeitung der Fälle im Rückstand, wie ja immer wieder auch hier im Forum aufgezeigt wird

  • wenn du bereits zahlst und das Sozialamt somit über deine finanziellen Verhältnisse Bescheid weißt, dann würde ich folgendes Schreiben:


    "Wie Ihnen bekannt ist, liegt mein Einkommen unter der 100.000 € Grenze, damit entfällt der Unterhaltsanspruch ab 01.2020, ich stelle daher meine Zahlungen für die Zeit ab 01/2020 ein."


    so ähnlich würde ich schreiben, sollte genügen

    Hallo Unikat,


    diesen Satz habe ich nun verwendet und werde den Brief dann heute ans Amt senden.

    Und den Dauerauftrag habe ich nun zu Januar 20 storniert.


    Leider kam bei mir noch kein Nikolausbrief an, ich freue mich aber natürlich für Macces84:)


    LG

    Teh

  • Hallo, ich hatte heute vormittag das Schreiben komplett abgetippt und eingestellt, jetzt sehe ich, dass alles weg ist. Merkwürdig.

    Leider kann ich kein Foto hochladen, bzw. ist davon nichts zu sehen.

    Wenn ich gleich zu Hause bin (momentan noch auf Arbeit), tippe ich es nochmal fix ab. ;-)

  • So denn, hier der Wortlaut des Schreibens:


    "Beschluss des Angehörigenentlastungsgesetzes zum 01.01.2020

    Ihre Unterhaltszahlungen an das Sozialamt XX für Ihre Mutter XX


    Sehr geehrte Frau XX,


    wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, wurde vom Gesetzgeber zum 01.01.2020 das Angehörigenentlastungsgesetz verabschiedet.


    Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden nur noch Kinder bzw. Eltern, deren Angehörige Leistungen nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch) beziehen, zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mindestens 100.000,00 € beträgt.


    Wie wir der letzten Unterhaltsberechnung entnehmen konnten, lag Ihr Jahresbruttoeinkommen unter 100.000,00 €. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Jahresbruttoeinkommen nicht wesentlich erhöht hat, so dass wir Sie nicht zu weiteren Unterhaltszahlungen heranziehen können.


    Wir bitten Sie daher, Ihre Zahlungen an das Sozialamt XY ab Januar 2020 einzustellen.


    Eventuell von Ihnen überzahlte Unterhaltsbeiträge werden wir Ihnen erstatten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrage

    XY"



    Die letzte Unterhaltsberechnung war 2017.


    Nun bin ich gespannt, wann endlich das Gesetz im BGBL verkündet wird.