Hallo!
Ich habe per Mail meine zuständige Sachbearbeiterin darüber informiert, das ich meine Zahlungen zum 01.01.2020 einstellen werden.
In Ihrer Antwort kam der Hinweis " es ist noch nicht klar, ob das Gesetz tatsächlich zum 1.1.20 in Kraft tritt" ihr Rat den Dauerauftrag bestehen zu lassen. Falls AEG dann doch zum 1.1.20 greifen würde,bekäme ich den Unterhaltsbetrag auf jeden Fall zurück.
Nun ja.... der Dauerauftrag ist eingestellt