Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hallo!

    Ich habe per Mail meine zuständige Sachbearbeiterin darüber informiert, das ich meine Zahlungen zum 01.01.2020 einstellen werden.

    In Ihrer Antwort kam der Hinweis " es ist noch nicht klar, ob das Gesetz tatsächlich zum 1.1.20 in Kraft tritt" ihr Rat den Dauerauftrag bestehen zu lassen. Falls AEG dann doch zum 1.1.20 greifen würde,bekäme ich den Unterhaltsbetrag auf jeden Fall zurück.

    Nun ja.... der Dauerauftrag ist eingestellt :-)

  • In Ihrer Antwort kam der Hinweis " es ist noch nicht klar, ob das Gesetz tatsächlich zum 1.1.20 in Kraft tritt" ihr Rat den Dauerauftrag bestehen zu lassen. Falls AEG dann doch zum 1.1.20 greifen würde,bekäme ich den Unterhaltsbetrag auf jeden Fall zurück.

    Kerstin Tack (SPD) "Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 1.1.2020 in Kraft."
    https://kerstin-tack.de/meldun…etz-zum-1-1-2020-in-kraft

    Gemäß Art. 82 I 1 GG werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

    Dies dürfte selbst bei einer weiteren Verzögerung keine Auswirkung auf die zeitliche Wirkung haben. Es sei denn, der Bundespräsident kommt zu der Ansicht,, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und sich weigert, es auszufertigen. Das ist aber wohl sehr unwahrscheinlich!


  • Nun haben übrigens fast alle Bundesländer ihr Abstimmungsverhalten veröffentlicht.

    Dabei zeigt sich nun, das Berlin, Bremen und BaWü sich der Stimme enthalten hatten.

    Bemerkenswert finde ich auch, das einige Länder nach dem Versuch den VA anzurufen, dann aber doch dem AEG zugestimmt haben (SWH, Thüringen)

    Insgesamt sind damit über 50 Stimmen für das AEG erreicht worden.


    Ja, Schnee von gestern, aber schöner Schnee;)


    VG frase

  • verwunderlich, dass gerade so ein reiches Bundesland wie BW dagegen gestimmt hat.

    Vor allem auch weil die Grünen im Bund dafür gewesen sind.


    Aber Hauptsache es ist durch und wir haben einen Grund zur Freude! :-)

  • Hallo!

    Ich habe per Mail meine zuständige Sachbearbeiterin darüber informiert, das ich meine Zahlungen zum 01.01.2020 einstellen werden.

    In Ihrer Antwort kam der Hinweis " es ist noch nicht klar, ob das Gesetz tatsächlich zum 1.1.20 in Kraft tritt" ihr Rat den Dauerauftrag bestehen zu lassen. Falls AEG dann doch zum 1.1.20 greifen würde,bekäme ich den Unterhaltsbetrag auf jeden Fall zurück.

    Nun ja.... der Dauerauftrag ist eingestellt :-)


    Behördenhumor! 8o

  • Foxi21 : Du kannst jetzt den SB ja mal das Gesetz zuschicken, mit dem Hinweis zu Artikel 8 auf der letzten Seite, als letzter Service sozusagen.


    VG frase

  • Nee oder, ist ja wirklich nett der Hinweis.

    Was denken die sich eigentlich, erst wird man vom Amt drangsaliert und dann sowas.

    Natürlich werde ich meine Mutter unterstützen, sogar mit großer Freude.

    Kein Cent geht dabei auf irgend ein Konto.


    VG frase

  • mein Vater hat seit 5 Jahren schwerste Demenz, da ist leider nicht mehr viel mit Unterstützung. Aber dafür kann ich meine Mutter mehr helfen die noch selbständig zu Hause lebt.

  • wieso dreist?

    so ist die Rechtslage

    Mag sein, aber wenn die freiwillige Zahlung sich der SHT zu nutze macht und direkt eine Minderung der Leistung herbeiführt, ist dem Pflegebedürftigen ja nicht geholfen.



    Also kann man ja nur "schwarz" finanziell unterstützen ;-)

  • Mag sein, aber wenn die freiwillige Zahlung sich der SHT zu nutze macht und direkt eine Minderung der Leistung herbeiführt, ist dem Pflegebedürftigen ja nicht geholfen.

    das Sozialamt hat die ungedeckten Heimkosten zu bezahlen, mehr nicht


    und wenn das Kind in irgendeiner Form finanziell unterstützt, dann hat das Sozialamt das Recht, die Leistungen zu kürzen

    sonst würde ja das Sozialamt gegen Recht und Gesetz verstossen

  • Schön dreist vom SA

    sich auf eine legale Rechtsposition zu berufen findest du dreist?


    unser gesamtes Rechtssystem beruht darauf, das gilt für das Sozialamt, wie auch für den Unterhaltspflichtigen


    mein Verständnis von Rechtsstaaat ist ein anderes