Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Da hab ich jetzt nur Bahnhof verstanden wenn ich ehrlich bin. Also muss er definitiv zahlen und sein Vermögen offen legen?

    Hallo Stan,


    bitte eröffne zu deiner Frage doch ein eigenes Thema.

    Es ging in diesem Thema um die Umsetzung des Koalitionsvertrages und damit um das AEG.

    Daher macht es aus meiner Sicht jetzt hier auch Sinn das Thema zu schließen, das AEG gilt ab 1.1.2020


    VG frase

  • Da hab ich jetzt nur Bahnhof verstanden wenn ich ehrlich bin. Also muss er definitiv zahlen und sein Vermögen offen legen?

    Der neue Mann deiner Mutter, wird wahrscheinlich nach der von dir dargelegten Informationen (Rente von 2200 Euro plus sechsstellliges Vermögen) die kompletten 950 Euro zahlen müssen und sein Vermögen/Einkommen etc. offen legen müssen, da er zum Kreise der Unterhaltspflichtigen zählt und auch leistungsfähig ist. Es ändert sich bei Ehepartnern nichts durch das neue Gesetz, aber du und deine Geschwistter sind definitiv finanziell aus der Sache draußen. Ihr seit zu keinen Zahlungen oder der detaillierten Offenlegung Eurer Einkünfte verpflichtet - schon gar nicht dem neuen Mann Eurer Mutter gegenüber, sondern im Zweifelfalle nur dem Sozialamt. Es ist aber davon auszugehen, dass die sich im Rahmen einer Unterhaltsprüfung überhaupt nicht bei Euch melden. Aber aber am besten ein neues Thema aufmachen.

  • Meine Mutter hatte jahrelang von Ihrem geringen Einkommen in eine private Versicherung eingezahlt. Diese zahlt bereits 1000 Euro. Es fehlen unterm Strich trotzdem ca 950 Euro.

    Das alles ist doch der Tatsache geschuldet, dass unsere Politiker es zulassen, dass die "Pflegeindustrie" mittlerweile ungehindert exorbitante Summen für Pflegeplätze aufrufen darf! Pflege ist - egal ob Elternunterhalt oder Ehegatten unterhalt bei Pflegebedürftigkeit - m. E. einzig und allein Aufgabe des Staates, und damit obliegt ihm auch die Übernahme der Kosten! Dies gehört zur Daseinsfürsorge. Es kann nicht sein, dass die Pechvögel mit pflegebedürftigen Eltern - oder Ehegatten mit den finanziellen Problemen allein gelassen werden.

  • Liebe Mitstreiter,

    ich wünsche euch einen guten Rutsch. Das Erreichen des AEG war eine harte Nummern.

    Ich wünsche allen, die immer noch betroffen sind und Sorgen haben, alles Gute. Dieses Forum war und ist Klasse. Hier sind einige sehr engagierte und kompetente Mitstreiter vertreten. Ich durfte davon partizipieren. Dafür nochmals vielen Dank!

    Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das Parteien wie SPD und CDU es raffen, die Interessen der schweigenden Mehrheit zu vertreten. Sonst wird es schwer zwischen grünem Öko Totalitarismus und der AFD...

    Ich wünsche euch alles Gute und

    Glückauf!!!

  • Allen ein frohes neues Jahr 2020!


    Ebenfalls möchte ich mich nochmals an alle Mitstreiter hier bedanken! Zwei Jahre existiert dieses Forum, und zwei Jahre war ich so gut wie täglich hier drin. Ich kann es immer noch nicht richtig fassen, was wir hier gemeinsam erreicht haben! Und ich persönlich bin überzeugt, dass ohne die gegenseitige Motivation von uns allen, das Ziel sicher nicht jetzt, hier und heute erreicht hätten.
    Ich weiß auch, dass es am besten wäre, dass die Unterhaltspflicht Kinder gegenüber pflegebedürftiger Eltern komplett abgeschafft werden müsste.
    Dennoch ist vielen Menschen dadurch eine große finanzielle und psychische Belastung genommen worden. Das war wichtig und richtig.

    Persönlich bin ich seit 16 Monaten bis Ende 2019 noch Unterhaltspflichtig. Die endgültige Summe im Monat ist immer noch nicht geklärt. Das Sozialamt lässt sich einfach unendlich Zeit um überhaupt auf ein Brief zu reagieren. So stapeln sich Monat für Monat ungewisse Kosten.
    Wenn diese Sache abgeschlossen ist, bin ich wirklich endlich frei.
    Auch allen anderen, die noch mit Altlasten zu kämpfen haben, wünsche ich einen positiven Ausgang.

    Startet gut und entspannt ins neue Jahr!
    Salud !

  • Hallo in die Runde,


    nachdem das AEG nun endlich durch ist habe ich mal eine andere Frage hierzu. Wenn der Pflegebedürftige stirbt, und selber keine Rücklagen für die Beerdigungskosten gebildet hat - ist nunmehr auch der Sozialhilfeträger für die Beerdigungskosten zuständig, wenn der Unterhaltspflichtige unter 100.000,- € liegt - oder ist diese Fall nicht durch das AEG abgedeckt? Wie ist Eure Meinung dazu?


    Grüße

    Nichtzahler

  • habe ich mal eine andere Frage hierzu. Wenn der Pflegebedürftige stirbt, und selber keine Rücklagen für die Beerdigungskosten gebildet hat - ist nunmehr auch der Sozialhilfeträger für die Beerdigungskosten zuständig, wenn der Unterhaltspflichtige unter 100.000,- € liegt - oder ist diese Fall nicht durch das AEG abgedeckt?

    gemäß § 1967 BGB haften die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten, und dazu gehören auch die Bestattungskosten


    hat mit der Grenze nichts zu tun


    auch wenn die Erben das Erbe ausschlagen, so haften sie trotzdem, gemäß der landesspezifischen Bestattungsgesetze

  • Hallo


    An erster Stelle wäre wenn es noch eine Ehefrau gibt diese für die Beerdigung zuständig.

    An zweiter Stelle die Personen die das Erbe antreten.

    An dritter Stelle die Kinder.


    Achtung es gibt eine Beerdigungspflicht sollte man diese nicht nachkommen wird die Person eingeäschert.

    Dieses wird dann vom Sozialamt in die Wege geleitet, das ein Beerdigungsinstitut dieses erledigt.

    Das Beerdigungsinstitut bewahrt die Urne auf.

    Sollte man sich nicht innerhalb einer Frist um die Beisetzung kümmern kann es zu hohen Geldstrafen kommen.

    Für die Personen die sich um die Beisetzung kümmern müssten.


    Gruß Houbs

  • Auch für Leisungsbezieher der GS galt das vorher geschrieben schon.

    Daher gibt es hier ein Schonvermögen oder eben die Bestattungsvorsorge.

    Diese ist je nach Bundesland so. ca. 4000-6000€ nach meinem Kenntnisstand.

    Es ist auch erlaubt, einen Teil des Taschengeldes für diese Vorsorge einzusetzen.


    VG frase

  • An erster Stelle wäre wenn es noch eine Ehefrau gibt diese für die Beerdigung zuständig.

    An zweiter Stelle die Personen die das Erbe antreten.

    An dritter Stelle die Kinder.

    Gesetzt den Fall, ein Elternteil erhält Grundsicherung im Alter (meine Mutter), einen Ehepartner gibt es nicht (mehr)... Wenn meine Mutter stirbt, kann ich meiner Bestattungspflicht nachkommen, indem ich ein Bestattungsinstitut mit der Sozialbestattung beauftrage. Gleichzeitig kann ich doch einen Antrag beim Sozialamt stellen auf Übernahme der Kosten einer Sozialbestattung? Es wird kein Erbe geben, das ich ausschlagen könnte, kein (Schon)vermögen, keine Bestattungsvorsorge o.ä. Wird in diesem Fall meine Leistungsfähigkeit und meine Einkommensgrenze geprüft? So habe ich zumindest den Fragesteller verstanden. Gilt die 100 TE -Grenze für die Entscheidung über die Übernahme der Bestattungskosten des GS-Empfängers seitens des SHT? Wird er die Kosten ggf. übernehmen und mich dann später belangen können? Ich verdiene weit unter 100 TE.

  • Wenn meine Mutter stirbt, kann ich meiner Bestattungspflicht nachkommen, indem ich ein Bestattungsinstitut mit der Sozialbestattung beauftrage. Gleichzeitig kann ich doch einen Antrag beim Sozialamt stellen auf Übernahme der Kosten einer Sozialbestattung?

    ganz klar nein,


    denn die Übernahme der Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII macht das Sozialamt nur dann, wenn die bestattungspflichtige Person die Bestattungskosten nicht leisten kann, die Einkommensgrenze liegt bei etwa 1.000 €, darüber keine Übernahme


    § 74 SGB XII

    Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.


  • die Einkommensgrenze liegt bei etwa 1.000 €, darüber keine Übernahme

    eine gesetzlich festgelegte Grenze gibt es so nicht, liegt im sog. Ermessen des jeweiligen Sozialamts

    es soll auch Sozialämter geben, die sich am unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt orientieren, bis 2019 waren dies 1.800, ab

    2020 sind es 2.000 €

  • Mal eine dumme Frage: neben dem Gehalt (als Angestellter) zählen zu den 100 000 auch Veräußerungsgewinne (z.B. durch den Verkauf von Edelmetall oder Kryptowährung NACH Ablauf des Spekulationsjahres), die steuerfrei sind? Wenn ich es richtig verstanden habe, werden nur die letzten 12 Monate betrachtet?

  • Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen somit der Abgeltungsteuer.

    Seit 2009 gibt es keine Spekulationsfrist mehr zu berücksichtigen.

    Achtung: ab 2021 gibt es noch einen weiteren Nachteil bei der Gewinn- und Verlusstberechnung im Derivatehandel.

    Dazu hat die Regierung einen ABSURDEN Gestzentwurf erarbeitet und einen Freibetrag von max.10.000€ p.a. vorgesehen.


    VG frase

  • Naja, mir geht es nicht um die Steuer sondern ob dies zu meinem Einkommen gezählt wird, wenn ich eine Kryptowährung mit Gewinn verkaufe. Eigentlich war es ja eine Altersvorsorge, die für mich "arbeitet". Quasi nur eine andere Währung.


    Ach so, und Kryptowährung/Gold sind Veräußerungsgewinne, die nach einem Jahr steuerfrei sind.

  • Naja, mir geht es nicht um die Steuer sondern ob dies zu meinem Einkommen gezählt wird, wenn ich eine Kryptowährung mit Gewinn verkaufe. Eigentlich war es ja eine Altersvorsorge, die für mich "arbeitet". Quasi nur eine andere Währung.


    Ach so, und Kryptowährung/Gold sind Veräußerungsgewinne, die nach einem Jahr steuerfrei sind.

    Naja, das ist ein anderer Fall. Wenn Kryptowährungen gekauft und verkauft werden, fallen sie unter die von mir dargelegte regelung eines Veräußerungsgeschäfts. Also nach einem jahr steuerfrei. Aber mich interessiert nun, wie das im Sinne des neuen Elternunterhalts gehandhabt wird. Wenn ich Kryptowährung verkaufe (meinetwegen nach einem Jahr) und dabei einen Gewinn erziele, müsste das zu den Einkünften zählen!? Oder muss da eine Regelmäßigkeit vorliegen, z.B. "monatlich", ähnlich wie bei Zinserträgen?