Minderung des bisher gezahlten Unterhalts für volljährige Kinder

  • Folgende Sachlage:

    Mein Freund hat zwei Kinder. Beide seit über einem Jahr volljährig und erhielten bisher 400 € Unterhalt vom Vater (Nettoverdienst damals 1.500 €). Zusätzlich zahlte er jährlich 400 € von seinem Weihnachtsgeld dazu.

    Die älteste Tochter (*09/1999) verdient bereits 750 € netto in ihrer Ausbildung, die sie im August 2018 begann, die jüngere Tochter (*12/2000)hat die erste Ausbildung abgebrochen und beginnt nun wieder mit dem Besuch einer berufsvorbereitenden Schule. Kein Entgelt. Beide leben bei der Mutter.

    Es gibt eine Vereinbarung aus der Zeit der Scheidung, deren Inhalt leider gerade nicht genauer bekannt ist, in dem der Vater sich aber verpflichtet, bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhalt in genannter Höhe zu leisten.

    Nun haben sich aber die Lebenslagen bereits vor einem Jahr verändert: Die eine Tochter verdient selbst gutes Geld, die Mutter geht bereits auch wieder einer Vollbeschäftigung für ca. 1.800 € netto / monatlich nach.

    Der Vater hatte zudem eine tariflich Anpassung, er zahlte daher bis einschl. 01.07.2019 430 € monatlich und hat derzeit 1.769 € netto inkl. Weihnachtsgeld.

    Da die Kinder 18 sind bat er die Töchter um Herausgabe der Kontonummer, da er nicht mehr an die Mutter überweisen will. Außerdem stellt er nun in Frage, ob er überhaupt noch die Summe von 430 e zahlen muss, da ja die Mutter nun auch barunterhaltspflichtig ist. Die Kinder verweigenr die Herausgabe der Kontoverbindung. Mein Freund hat jetzt die Unterhaltszahlung einbehalten, ist sich aber sehr unsicher, inwieweit er nun mit großem Ärger rechnen muss.

    Frage:
    Kann die Vereinbarung angefochten werden? Z.B. wegen der Volljährigkeit der Kinder und der Barunterhaltspflicht der Mutter, die nun hinzu kommt?

    M. E. hat die ältere Tochter aufgrund des Verdienstes keinen Unterhaltsanspruch mehr, aber die jüngere. Müsste sie aber nicht Vater und Mutter auf Unterhalt verklagen? Desweiteren denke ich, dass die 430 € nicht mehr allein vom Vater zu bezahlen sind, jetzt, da sie volljährig ist.

    Mein Freund scheut sich noch zu einem Anwalt zu gehen, wegen der Kosten und will abwarten, bis die andere Seite etwas unternimmt.

    Liege ich richtig mit meiner Einschätzung, dass er schon längst keine 430 € mehr zu zahlen hätte?



    Danke für Eure Tipps und Erfahrungen.

  • Hallo Skully2019,


    du hast ja einige relevante Zahlen genannt, die für eine Einschätzung von Bedeutung sind.

    Woher stammen diese Zahlen?

    Sicher ist es grundsätzlich so, das ab 18 jedes Kind sich um seinen Unterhaltsanspruch selber kümmern muss.

    Eine Klage halte ich aber in eurem Fall für überzogen und würde weiter das Gespräch suchen.

    Da nun beide Kinder Barunterhaltsberechtigt sind, entfällt bei der beschriebenen Konstellation etwa die Hälfte des Unterhaltsanspruchs auf jedes Elternteil (bei unterschiedlich hohem Einkommen muss aber Quotiert werden).

    Das bereinigte Einkommen der Eltern wird addiert und dann der Wert aus der Tabelle entnommen.

    (Achtung, Kindergeld wird voll abgezogen, es steht jetzt dem Kind direkt zu)

    Einkommen der Kinder werden unterhaltsmindernd angerechnet, abzüglich eines Freibetrages von 100€.


    Nach den bekannten Zahlen würden jeder Tochter 675€ abzüglich 204€ Kindergeld also 471€ Unterhalt zustehen.

    Der Vater müsste also etwa die Hälfte (235,5€) zahlen.

    Der Tochter in Ausbildung steht kein Unterhalt mehr zu, da ihre Einkünfte den Unterhaltsbedarf deutlich übersteigen.

    Bisher hat der Vater seine Verpflichtungen erfüllt, er hat auch das Recht auf Information zum Ausbildungsstand und Verlauf.


    Ich war selber in ähnlicher Situation und kann verstehen, das es nicht einfach ist diese Sache zu regeln.

    Daher habe ich bei meinen Töchtern nicht einfach die Zahlung eingestellt, obwohl es möglich gewesen wäre.

    In einem Brief habe ich angekündigt die Zahlungen monatlich zu reduzieren, bis zu der errechneten Summe.

    So hatten meine Kinder und deren Mutter Zeit sich auf die neue Situation einzustellen.



    LG frase