Folgende Sachlage:
Mein Freund hat zwei Kinder. Beide seit über einem Jahr volljährig und erhielten bisher 400 € Unterhalt vom Vater (Nettoverdienst damals 1.500 €). Zusätzlich zahlte er jährlich 400 € von seinem Weihnachtsgeld dazu.
Die älteste Tochter (*09/1999) verdient bereits 750 € netto in ihrer Ausbildung, die sie im August 2018 begann, die jüngere Tochter (*12/2000)hat die erste Ausbildung abgebrochen und beginnt nun wieder mit dem Besuch einer berufsvorbereitenden Schule. Kein Entgelt. Beide leben bei der Mutter.
Es gibt eine Vereinbarung aus der Zeit der Scheidung, deren Inhalt leider gerade nicht genauer bekannt ist, in dem der Vater sich aber verpflichtet, bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhalt in genannter Höhe zu leisten.
Nun haben sich aber die Lebenslagen bereits vor einem Jahr verändert: Die eine Tochter verdient selbst gutes Geld, die Mutter geht bereits auch wieder einer Vollbeschäftigung für ca. 1.800 € netto / monatlich nach.
Der Vater hatte zudem eine tariflich Anpassung, er zahlte daher bis einschl. 01.07.2019 430 € monatlich und hat derzeit 1.769 € netto inkl. Weihnachtsgeld.
Da die Kinder 18 sind bat er die Töchter um Herausgabe der Kontonummer, da er nicht mehr an die Mutter überweisen will. Außerdem stellt er nun in Frage, ob er überhaupt noch die Summe von 430 e zahlen muss, da ja die Mutter nun auch barunterhaltspflichtig ist. Die Kinder verweigenr die Herausgabe der Kontoverbindung. Mein Freund hat jetzt die Unterhaltszahlung einbehalten, ist sich aber sehr unsicher, inwieweit er nun mit großem Ärger rechnen muss.
Frage:
Kann die Vereinbarung angefochten werden? Z.B. wegen der Volljährigkeit der Kinder und der Barunterhaltspflicht der Mutter, die nun hinzu kommt?
M. E. hat die ältere Tochter aufgrund des Verdienstes keinen Unterhaltsanspruch mehr, aber die jüngere. Müsste sie aber nicht Vater und Mutter auf Unterhalt verklagen? Desweiteren denke ich, dass die 430 € nicht mehr allein vom Vater zu bezahlen sind, jetzt, da sie volljährig ist.
Mein Freund scheut sich noch zu einem Anwalt zu gehen, wegen der Kosten und will abwarten, bis die andere Seite etwas unternimmt.
Liege ich richtig mit meiner Einschätzung, dass er schon längst keine 430 € mehr zu zahlen hätte?
Danke für Eure Tipps und Erfahrungen.