Elternunterhalt...einige Fragen

  • Liebe Forum Mitglieder....

    Demnächst wird die Schwiegermutter ins Pflegeheim kommen und das die Aufforderung zur Berechnung vom Elternunterhalt vom Amt kommt...ist absehbar.


    Unsere Einkommen und Abgaben habe ich jetzt mal durch den Rechner von der Versicherungskammer gejagt. Nach einigen Änderungen in diesem Rechner kommt am Ende die Summe 0 an Elternunterhalt raus...


    Jetzt meine Fragen...

    Wie verlässlich ist dieser Rechner?

    Im Sinne der Altersvorsorge für meinen Mann habe ich monatlich 200 Euro eingetragen ( was noch unter der 5 % Regel liegt) Abgeschlossen ist noch keine Vorsorge mit diesen 200 Euro.

    Wird eine Vorsorge auch noch aktzeptiert wenn die Berechnung schon läuft oder ist es zwingend...diese vor der Berechnung abzuschließen?

    Welche Arten von Vorsorgen werden akzeptiert?

    Würde auch ein festgelegter Sparvetrag reichen der unter Altersvorsorge läuft?

    Unsere Hauskreditrate liegt momentan bei 1000 Euro... Würden diese jetzt auf 1200 hoch setzen wollen.
    Würde das aktzeptiert, wenn wir das vor Kontaktaufnahme des Amtes erledigen? Oder auch wenn die Berechnung schon läuft?

    Mein Vater hat uns letzes Jahr einen Privatkredit gegeben den wir monatlich mit ca. 300 Euro abzahlen.
    Wird solch ein Privatkredit auch akzeptiert oder nur über Banken? Müssen wir angeben für was dieser Privatkredit ausgeben wurde?

    Fragen über Fragen...denke am Ende wird der Gang zum Fachanwalt unausweichlich sein.

    Vielen Dank im Voraus...falls jemand sich in der Thematik auskennt und Antworten für mich hat...

    LG Tine:)

  • Wie verlässlich ist dieser Rechner?

    Rechner zeigen nur Scheinergebnisse auf, denn es kommt auf die Anerkennung einzelner Positionen an, und dies ist primär abhängig von der Zustimmung des Sachbearbeiters des Sozialamts

  • Im Sinne der Altersvorsorge für meinen Mann habe ich monatlich 200 Euro eingetragen ( was noch unter der 5 % Regel liegt) Abgeschlossen ist noch keine Vorsorge mit diesen 200 Euro.

    eine blosse Angabe ist ohne Relevanz, es muss tatsächlich Geld fließen, beispielsweise vom Girokonto auf ein separates Sparkonto

  • Unsere Hauskreditrate liegt momentan bei 1000 Euro... Würden diese jetzt auf 1200 hoch setzen wollen.
    Würde das aktzeptiert, wenn wir das vor Kontaktaufnahme des Amtes erledigen? Oder auch wenn die Berechnung schon läuft?

    wenn Hauskredite zu bezahlen sind, dann wird dem Einkommen ein sog. Wohnwert zugeschlagen, der in der Regel zwischen 400 bis 800 beträgt, mit der Folge, das eventuell nur ein kleiner Teil unterhaltsmindernd geltend gemacht werden kann


    siehe auch Urteil des BGH


    a)Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Be-fugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert

    .b)Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögens-bildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5% des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.


    Urteil

  • Mein Vater hat uns letzes Jahr einen Privatkredit gegeben den wir monatlich mit ca. 300 Euro abzahlen.
    Wird solch ein Privatkredit auch akzeptiert oder nur über Banken? Müssen wir angeben für was dieser Privatkredit ausgeben wurde?

    Privatkredite werden in der Regel von Sozialämtern nicht anerkannt

  • Hi Tine,

    bzgl. Altersvorsorge: damit könnt ihr jederzeit anfangen. Sie muss nur tatsächlich geleistet werden. Hier ist selbst ein separates Sparbuch möglich. Auch die Anlage in Form eines Aktiendepots in ETC etc. sollte möglich sein.

    Kredit für das Haus hochsetzen lieber früher als später. Du solltest dir aber sicher sein, die Kreditrate trotzdem dauerhaft leisten zu können. Nach der RWA diesen hoch zu setzen wird schwer. Auch jetzt könnte es zumindest zu Diskussionen mit dem SA führen. Wenn klar absehbar und bekannt war, dass ihr ggf. für Zahlungen heran gezogen werdet und der SA das nachweisen kann, dann wird es ganz schwer.


    Bei einem Privatkredit wird das SA vermutlich versuchen diesen nicht anzuerkennen. Bei mir scheint er jedoch anerkannt worden zu sein.

    Du musst minimum den Kredit nachweisen, dann könntest du wenn dieser bereits vor der RWA lief Chancen haben.

    Sinnvoll ist es den Erhalt des Kreditbetrages sowie die monatliche gleichbleibende Rückzahlung und voraussichtliche Rückzahlungsdauer angeben und nachweisen zu können. Bei Barzahlung wird es schwierig.

  • wenn Hauskredite zu bezahlen sind, dann wird dem Einkommen ein sog. Wohnwert zugeschlagen, der in der Regel zwischen 400 bis 800 beträgt, mit der Folge, das eventuell nur ein kleiner Teil unterhaltsmindernd geltend gemacht werden kann


    siehe auch Urteil des BGH


    a)Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Be-fugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert


    .b)Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögens-bildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5% des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.

    beträgt der Wohnvorteil 800 € und ist ein Kredit von 1.000 € vorhanden, dann ist der übersteigende Teil der Tilgung auf das Sparen für die Altersvorsorge anzurechnen

    ist das Sparen für die Altersvorsorge in Höhe von 5% bereits ausgereizt, dann bleibt der Unterhaltspflichtige auf den übersteigenden Teil sitzen, kann dann nicht mehr abgesetzt werden

    so urteilt der BGH

  • Wie verlässlich ist dieser Rechner?

    Fast alle Rechner im Netz rechnen falsch.

    Verlässlich ist m.E. keiner.

    Bist du auch berufstätig und hast ein Einkommen?


    Im Sinne der Altersvorsorge für meinen Mann habe ich monatlich 200 Euro eingetragen ( was noch unter der 5 % Regel liegt) Abgeschlossen ist noch keine Vorsorge mit diesen 200 Euro.

    Damit Altersvorsorge anerkannt wird muss Geld dauerhaft angelegt wird.


    Welche Arten von Vorsorgen werden akzeptiert?

    Würde auch ein festgelegter Sparvetrag reichen der unter Altersvorsorge läuft?

    Die Art der Anlage kann nicht vorgeschrieben werden. Es sollte jedoch kein Girokonto sein, von dem auch ständig Geld abgehoben wird.


    Unsere Hauskreditrate liegt momentan bei 1000 Euro... Würden diese jetzt auf 1200 hoch setzen wollen.

    Ob sich das auswirken würde kann wegen fehlender Daten hier noch nicht gesagt werden.


    Mein Vater hat uns letzes Jahr einen Privatkredit gegeben den wir monatlich mit ca. 300 Euro abzahlen.

    Grundsätzlich muss auch ein Privatkredit anerkannt werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass das SA zunächst einmal mauern wird. Es wäre gut, wenn ein Kreditvertrag vorhanden wäre und der Geldfluss bargeldlos erfolgte und erfolgt. Auch der Kreditgeber (Vater) könnte als Zeuge benannt werden.


    am Ende wird der Gang zum Fachanwalt unausweichlich sein

    Warte erst mal ab. Ich glaube, dass du mehr und bessere Antworten in diesem Forum bekommst.

  • Grundsätzlich muss auch ein Privatkredit anerkannt werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass das SA zunächst einmal mauern wird. Es wäre gut, wenn ein Kreditvertrag vorhanden wäre und der Geldfluss bargeldlos erfolgte und erfolgt. Auch der Kreditgeber (Vater) könnte als Zeuge benannt werden.

    die Vorlage des Kreditvertrags ist eine Selbstverständlichkeit, genauso die Vorlage der "Quittungen" über die Rückzahlung des Kredits

    dies ist jedoch keine Begründung für den Privatkredit


    auch Gerichte pflegen Privatkredite nicht ohne weiteres anzuerkennen, wie ich aus eigener Erfahrung weiß,

    erst in der mündlichen Verhandlung war es mir möglich das Gericht zu überzeugen, das war ein hartes Stück Arbeit

  • die Vorlage des Kreditvertrags ist eine Selbstverständlichkeit


    Und wenn man keinen Kreditvertrag mit dem Vater hat??

    Welcher Vater schließt schon mit dem eigenen Kind einen formellen Kreditvertrag ab?

    Ich habe meinen Kindern schon etliche Male Geld geliehen ohne das schriftlich zu fixieren.


    Grundsätzlich sind aber auch mündliche Verträge sind wirksam.


    Letztendlich geht es darum, ob man einen Privatkredit beweisen könnte und das könnte man z.B. wenn der Geldfluss nachvollziehbar und plausibel ist.


    Allerdings habe ja auch ich geschrieben, dass zu erwarten ist, dass ein SA erst mal mauern wird.

  • Und wenn man keinen Kreditvertrag mit dem Vater hat??

    Welcher Vater schließt schon mit dem eigenen Kind einen formellen Kreditvertrag ab?

    eine blosse Behauptung im schriftlichen Vorverfahren ist kein Beweis, das es einen Kreditvertrag gibt,


    im Kreditvertrag muss die Kreditsumme enthalten sein, und ab wann und in welcher Höhe der Kredit zurückgezahlt wird, und selbstverständlich sollte im Vertrag auch etwas zur Verzinsung stehen


    jede Behauptung steht immer unter dem Vorbehalt der Glaubwürdigkeit, eine blosse Behauptung ist ohne Wert, zu gut Deutsch unglaubwürdig

    eine nachvollziehbare Begründung hilft bei der Durchsetzung

  • So ist es. Deshalb habe ich geschrieben:

    ich hatte dem Gericht den Kreditvertrag vorgelgt und auch die entsprechenden Belege über die Rückzahlung, das hat dem Gericht nicht gereicht, es wurde eine plausible Begründung verlangt, warum ein Privatvertrag und nicht ein normaler Bankkredit, und wofür


    meine Begründung war, ich brauchte diesen Privatvertrag weil mein Dispo voll überzogen war, ich keine Bankkredit mehr bekommen konnte um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, das hat das Gericht damals überzeugt, auch durch die Belege zum Kontostand

  • Eine doch einfache Erklärung ist die Tatsache, das ein Privatkredit ja oft zu günstigeren Konditionen vereinbart wird.

    Also ohne Zinsen z.B.. Da soll doch ein Gericht mal etwas sinnvolles als Gegenargumentation bringen.

    Zwei Bekannte von mir haben kurz vor RWA in der Familie solche Kredite geschlossen. Hat das Amt anerkannt, gab keine Klage und auch keine EU-Zahlung.


    LG frase

  • ein Gericht stellt die Fragestellung, ob die Postion unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist, und diese Frage muss ein Unterhaltspflichtige, wie auch immer, begründet beantworten können, das ist der entscheidende Aspekt

  • Vielen Dank für die Antworten...


    Ja ich bin beruftätig ...


    Eine genauere Berechnung würde dann wahrscheinlich nur ein Anwalt demnach vornehmen können...?


    Wenn ich alle Möglichkeiten den EU zu reduzieren in Betracht ziehe, scheint schon einiges möglich zu sein.

    Und einiges hängt wohl vom jeweiligen Sachbearbeiter des Amtes ab, obwohl die sich ja auch nach ihren Vorgaben zu richten haben.


    Dennoch ist dieses Thema für uns eine absolute Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit...


    Vermögen was einst vorhanden war...wurde in andere Richtungen vergeben ...verschleudert und verlebt...was jetzt für die Pflege eingesetzt werden könnte...


    Unterstützung und gute Worte haben wir von dieser Seite nie erfahren dürfen...sind aber jetzt diejenigen die zahlen sollen...


    Gerechtigkeit sieht in meinen Augen anders aus....


    Naja Recht haben und Recht kriegen sind immernoch zwei unterschiedliche paar Schuhe...


    Euch einen schönen Abend...

  • Eine genauere Berechnung würde dann wahrscheinlich nur ein Anwalt demnach vornehmen können...?

    Wenn du die wesentlichen Daten hier einstellst bekommst du auch ein Ergebnis.


    Aber ums rechnen geht es doch erst mal nicht, sondern darum, richtig Auskunft zu geben.


    Hier sind ein paar Seiten, die ein Anfänger in Sachen Elternunterhalt mal vorsorglich lesen sollte:


    https://familienanwaelte-dav.d…herbsttagung/2010/Hau.pdf

    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html

    https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html

    https://hilferundumsfamilienre…arsame-der-dumme-t30.html

    https://hilferundumsfamilienre…g-von-geschenken-t87.html