Unterhaltszahlung Ehefrau und Hausfrau

  • Guten Morgen,


    meine Ehefrau hat mich mit einem neuen Mann betrogen. Zeitgleich stellte sich heraus, dass sie sich in der 8/9 SSW befand.


    Nun ist meine Ehefrau mit meiner Tochter (1,5Jahre) bei Ihrem Liebhaber.


    Wir haben im Jahr 2015 geheiratet, ich bin Vollverdiener gewesen und bin es weiterhin und meine Frau war zu dem Zeitpunkt ohne Kind auf 450€ Basis beschäftigt gewesen (2/3 Monate). Sie hat den Job aufgegeben weil finanziell ihre Tätigkeit mit Zeitlichem Aufwand in keinem Verhältnis zu Ihrem Verdienst stand.


    2018 kam unser erstes Kind (ich hoffe bin der biologische Vater). Seit dem Zeitpunkt und auch davor, war ständig Thema das meine Frau hätte arbeiten gehen können, als wir keine Kinder hatten um sich eine Stelle vor Ihrer Elternzeit und auch nach der Geburt des Kindes zu sichern.


    Hauptargument war, dass wir unser Kind in die Kinderkrippe geben konnten, damit meine Frau weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen kann/konnte.


    Sie stritt das immer ab, und überraschte mich nun mit einem neuen Mann und zeitgleich Schwanger.


    Wie sieht die Rechtslage bezüglich Kindesunterhalt aus ?


    Zahle ich dann nur Kindesunterhalt und das Kindergeld vom Staat geht an die Mutter des Kindes ?


    Danke und viele Grüße


    atribut

  • Hi,


    so eine Situation ist natürlich saublöd. Ich weiss nicht, ob du Interesse hast, die Vaterschaft des ersten Kindes zu klären. Das hier wäre für mich schon ein Grund, die Vaterschaft feststellen zu lassen.


    Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Fall, dass das Kind deines ist.

    Zunächst zum Kindergeld. Das fließt in die Unterhaltsberechnung mit ein. Es wird in der Regel an das Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt, allerdings ist die Hälfte mit dem Unterhalt, den der Verpflichtete zahlt, zu verrechnen. Das Kindergeld kommt also beiden Elternteilen zugute.


    Die Mutter kann die ersten drei Jahre zu Hause bleiben, da schuldest du dann auch Unterhalt. Allerdings geht dieser Anspruch in der Regel ins Leere, einfach weil nicht genug verdient wird. So, jetzt zu deinem besonderen Fall. Wenn die Noch-Ehefrau Unterhaltsansprüche geltend machen sollte und du zahlungsfähig bist, so wären die aber ab 6 Wochen vor der Geburt aufzuteilen zwischen den beiden glücklichen Vätern. Und - Mutterschaftsgeld/Elterngeld wäre anzurechnen.


    So, ich hoffe, das hilft für den Einstieg.


    Du benötigst eh einen Anwalt. Ich würde ihn schon jetzt einschalten.


    Herzlichst


    TK