Kindesunterhalt berechnen bei Ausbildungsvergütung

  • Hallo liebes Forum!

    Ich hätte eine Frage zur Neuberechnung des Unterhalts, da mein Sohn bald 18 Jahre wird und eine Ausbildung ab August begonnen hat. Die Ausbildungsvergütung beträgt 580 € netto.

    Bisher habe ich Kindesunterhalt von 446 € bezahlt.

    Meine Fragen:

    Ändert sich der Unterhalt bis zu seinem 18.Lebensjahr, bleibt er gleich oder wird die Ausbildungsvergütung zum Teil mit angerechnet?

    Wieviel Unterhalt zahle ich ab dem 18.Lebensjahr?

    Die Mutter verdient ca. 1500 €.

    Laut ihrer Rechnung müsste ich noch einen Unterhalt von 255 € zahlen.

    Vielen Dank

    Schöne Grüße

    Chris

  • Hallo,


    lebt der Sohn noch bei einem Elternteil?


    edy

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  • Hallo,


    dann bemisst sich sein Bedarf (ab 18) nach dem addierten EK beider Eltern.


    Angerechnet wird das volle AZUBI-Gehalt und das volle Kindergeld.


    edy

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  • Kannst du mir das evt. in Zahlen verdeutlichen?Das wäre sehr nett. Ich habe hier schon sehr viel gelesen aber komme nicht ganz weiter.;(

    Also zusammen hätten wir ca.5000 €.

    Laut Düsseldorfer Tabelle würden ihm dann 802 € zustehen,richtig?

    Dann ziehe ich die Ausbildungsvergütung und das komplette Kindergeld ab?

    Dann brauche ich ja fast nichts mehr zahlen??

    Da die Mutter etwas anderes behauptet, frage ich lieber nochmal nach.

    Vielen Dank für die Mühe

  • Hallo Chrissi,


    die DT geht vom bereinigten Netto aus.


    Du wirst wahrscheinlich nichts mehr zahlen müssen.


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    edy, ich hatte gehofft, dass du hier antwortest. Vielleicht noch in Ergänzung und eine Frage hab ich hier dann im Anschluß noch eine Frage an unseren Unterhaltsfachmann.


    Zunächst zur Ergänzung: das Kind ist ja fast 18. Obwohl die Berechnung der Mutter für mich nicht nachvollziehbar ist, würde ich diesen Betrag bis zur Volljährigkeit zahlen, es lohnt sich ja einfach nicht, wegen der paar Monate ein Riesenfaß aufzumachen. Nach der Volljährigkeit ist dann neu zu rechnen. Ganz wichtig: existiert ein Titel, einer, der über den 18. Geburtstag hinaus geht? Da musst du dann dafür sorgen, dass dieser Titel dir ausgehändigt wird oder aber eine schriftliche Verzichtserklärung vorliegt. Das ist ganz wichtig.


    Nun zu meiner Frage an edy: ich erinnere mich dunkel, dass bei Azubis dann, wenn sie noch zu Hause lebten, bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs ein Ausgildungsbeitrag (quasi berufsbedingte Aufwendungen) in Abzug gebracht werden konnten, ich meine, es waren 80 oder 90€. Gibt es das nicht mehr? Mach mich schlau. Danke!


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für dir Antwort. Ich habe jetzt schon tagelang recherchiert, ist aber immer noch nicht alles schlüssig:D.

    Ja,für unser Bezirk stehen in den Leitlienien das 100 € abgezogen werden.

    Bis zum 18. Lebensjahr ist jetzt auch alles klar und einläuchtend

    LG

    Vielen Dank an das tolle Forum!!!