Hallo zusammen,
vorab erstmal danke an diese Community, in der ich in den letzten Wochen stiller Leser war. Die inhaltliche Hilfe, die Betroffenen hier zu Teil wird, finde ich großartig und macht Mut.
Mir ist vor einigen Wochen die RWA zugegangen, das Auskunftsersuchen wurde auch beantwortet und aktuell steht noch eine Rückfrage zu den angegebenen Sparraten im Raum – zu beantworten bis Mitte des Monats.
Hier scheint das zuständige Amt auch relativ schnell zu agieren, sodass ich im Nachgang auch zeitnah mit deren Berechnung rechnen kann. Eine Zahlungsfähigkeit ist wohl gegeben. Hier tun sich allerdings einige Fragen bzgl. der Argumentation auf. Weiter hab‘ ich noch einige Fragezeichen bzgl. der Fristen & Zuständigkeiten – damit würde ich auch erstmal anfangen:
Das Heim, in dem der Elternteil untergebracht ist, liegt weder im gleichen Kreis, noch im gleichen Bundesland wie der SHT der den Anspruch geltend macht. Das liegt ziemlich sicher daran, dass der vormalige Wohnsitz (15km vom Heim entfernt) in besagtem Kreis liegt. Macht es hier Sinn darauf zu verweisen, dass eigentlich ein anderer SHT zuständig sein müsste? Oder wird damit nichts bezweckt?
Die RWA wurde am Monatsende erstellt: Würde hier im Fall der Fälle anteilig gerechnet oder wäre dann trotzdem der volle Monat fällig?
Da wir uns zeitnah in den Urlaub verabschieden und in der Zwischenzeit könnte die Berechnung mit Zahlungsaufforderung ins Haus flattern. Da die Fristen zum Bezahlen hier scheinbar recht kurz sind, wie ich einem anderen Beitrag entnommen habe, frage ich mich wie das Ganze mit den Widerspruchsfristen ausschaut. Dadurch, dass die erste Kalkulation ja in den meisten Fällen eher unbrauchbar ist.
Bei den aktuell geleisteten Sparraten ist es so, dass:
a) Die Raten bei mir und meiner Frau über den besagten 5% liegen. Das dürfte für meine Frau weniger relevant sein, aber diese 5% Regel ist ja zumindest für mich die Grundlage?
b) Von beiden Sparbüchern, auf die eingezahlt wurde, in den letzten Monaten auch ein Abfluss für neue Möbelstücke und eine Autoreparatur stattgefunden hat. Kann das trotz regelmäßiger Einzahlungen zum Problem werden?
Zu guter Letzt: Wir haben nach der Beantwortung der RWA herausfinden dürfen, dass wir im nächsten Jahr Eltern werden. Ergibt es hier ggf. Sinn, dass man den Teil, der bei meinen Sparsummen über die 5% Regel hinausgeht, als Rücklagenbildung für die notwendigen Anschaffungen zur Erstausstattung deklariert? Oder ist es hier sinnig das für die Zukunft als zwei getrennte Posten zu führen, sodass man hier auch eine ersichtliche Abgrenzung hat?
Herzlichen Dank für Antworten & Beste Grüße
TSC