Zuständigkeiten SHT und Abzugsfährige Sparraten

  • Mitteilen sollte man das.

    Ansparen für diverse Zwecke: hier Babyerstausstattung.

    Ob das anerkannt wird??

    Versuch macht klug.

    Aus dem Urlaub zurück und die Rückmeldung ist da: Nicht Leistungsfähig, wobei sich das SA vorbehält die Leistungsfähigkeit erneut zu prüfen.


    Fast schade, dass man dadurch nicht erfährt, was anerkannt wurde. Ich hatte im Vorfeld die möglichen Blöcke in Excel eingearbeitet und kam nur in äußerst optimistischen Fällen auf dieses Ergebnis. Beschweren will ich mich da aber nicht.


    Das Ganze wirft aber neue Fragen für mich auf, die eher vor dem Hinblick einer erneuten Überprüfung relevant wären:


    Aktuell sind können wir uns erlauben etwas großzügiger Geld zur Seite zu legen. Das liegt zum einen natürlich daran, dass wir noch kinderlos sind und außerdem beide Vollzeit arbeiten.


    Inwieweit muss ich die aktuellen Sparsummen dauerhaft aufrecht erhalten?


    Dadurch, dass ein Kind unterwegs ist, wird sich die Einkommenssituation natürlich deutlich ändern (Elternzeit & anschließend zumindest für meine Frau erstmal Teilzeit), dazu steigen aber trotzdem die Ausgaben. Darf ich die Summen, sobald nötig, reduzieren?


    Kann das Ganze ein Boomerang werden, wenn ich das Vermögen, welches als Altersvorsorge gekennzeichnet ist, anders eingesetzt wird bzw. werden muss? (Das hab' ich zwar aktuell nicht vor, aber die Höhe des Dauerauftrages war ursprünglich "Gehalt abzüglich Durchschnittliche Monatliche Kosten" - somit wurde vor der RWA z.B. mal ein Backofen aus dem Vermögen angeschafft, weil der Alte den Geist aufgegeben hat bzw. auch ein neues Sofa).


    Das neue Gesetz tut zwar sein übriges, aber ich will trotzdem nicht riskieren mir aus Doofheit selbst ein Bein zu stellen.


    Merci

    TSC

  • Das neue Gesetz tut zwar sein übriges, aber ich will trotzdem nicht riskieren mir aus Doofheit selbst ein Bein zu stellen.

    die Fragestellung ist schwer zu beantworten, inwieweit gewinnt der Unterhaltspflichtige seine finanzielle Freiheit wieder, wenn mangels Leistungsfähigkeit kein Unterhalt zu zahlen ist

    diese Fragestellung wird erst richtig relevant, wenn die 100.000 € Grenze eingeführt wird

    wenn ein Unterhaltspflichtiger eines Tages über die 100.000 € Grenze kommt, dann spielen die unterhaltsrechtlichen Regeln des Elternunterhalts wieder die entscheidende Rolle, und damit stückweit auch die Vergangenheit

    eine konkrete Antwort zu geben fällt mir schwer, denn wir betreten hier "Neuland"

  • die Fragestellung ist schwer zu beantworten, inwieweit gewinnt der Unterhaltspflichtige seine finanzielle Freiheit wieder, wenn mangels Leistungsfähigkeit kein Unterhalt zu zahlen ist

    diese Fragestellung wird erst richtig relevant, wenn die 100.000 € Grenze eingeführt wird

    wenn ein Unterhaltspflichtiger eines Tages über die 100.000 € Grenze kommt, dann spielen die unterhaltsrechtlichen Regeln des Elternunterhalts wieder die entscheidende Rolle, und damit stückweit auch die Vergangenheit

    eine konkrete Antwort zu geben fällt mir schwer, denn wir betreten hier "Neuland"

    Ok - ich hab mich hier anscheinend etwas missverständlich ausgedrückt.

    Der letzte Satz bezieht sich nur darauf, dass eine Leistungsfähigkeit in meinem Fall ab dem Zeitpunkt vorerst eher nicht berechnet wird. Es ist zwar nicht vollkommen undenkbar, dass mein Einkommen die Marke knackt, allerdings wird das noch eine gute Weile dauern. Die Fragen beziehen sich darauf, wie die Situation heute ist bzw. wie's wäre, wenn sich zum 01.01.2020 nichts ändert. Dazu versuch ich mal etwas mehr ins Detail zu gehen:


    1) Sparsumme:


    Dadurch, dass meine Frau zukünftig nur noch 60% ihres aktuellen Nettogehaltes als Elterngeld bekommt, wird es hier künftig nicht mehr möglich sein das gleiche zur Seite zu legen wie bisher. Ich dagegen werde zwar nicht weniger verdienen, aber durch steigende Ausgaben und sinkendes Haushaltseinkommen werde ich einen höheren Kostenanteil tragen müssen. Darf das zu Lasten der Summe gehen, die ich heute anspare?


    Durch die fehlende Berechnung kenne ich ja nicht den Spielraum, der mir bleibt. Was an zusätzlichen Kosten kommt, können wir aktuell auch nur kalkulieren – mit Gewissheit wissen wir es erst, wenn es soweit ist.


    2) Vermögen:


    Wie geschrieben sparen wir gerade sehr optimistisch, aber haben das gesparte Vermögen bis zur RWA nicht dauerhaft auf den Sparbüchern behalten, sondern kleinere Teile auch mal für große Anschaffungen eingesetzt. Hat den Vorteil, dass man nicht dazu neigt Quatsch anzuschaffen, weil das Girokonto es 'gerade hergibt'.

    Mir geht's hier darum zu verstehen was geht und was geht nicht. Wenn ich z.B.zwei Wochen Kosten für Hebammen-Bereitschaft & Geburtsvorbereitungskurs, Kinderwagen o. Ä. zahle, geht das an die Grenze von dem, was üblicherweise auf dem Girokonto verbleiben würde (Aus den Augen, aus dem Sinn).


    Wenn für eine solche Rechnung aber 200 EUR heute fehlen, hab ich drei Möglichkeiten:

    a) Warten bis die Rücklage gebildet wurde, wenn möglich

    b) Ich leihe mir das Geld von einer dritten Person

    c) Ich leihe mir das Geld selbst um es mit dem nächsten Gehaltseingang wieder richtig zu stellen.


    Wenn allerdings c) dazu führt, dass ich vom Sozialamt jeden Monat eine Rechnung bekomme, würde ich mir das zumindest drei Mal überlegen.


    Am Ende würde das ja bedeuten, dass es zwar Glück war, dass ich mehr als 5% im Monat weggelegt habe bzw. das auch weiterhin tue, ich aber im Alltag dadurch Probleme bekommen könnte, weil ich mir selbst den Spielraum für anderes weggenommen habe.


    Hoffe das Ganze ist nun etwas besser zu verstehen, wobei Punkt 2 eben eher theoretisch ist.


    Danke!


    TSC

  • Ich dagegen werde zwar nicht weniger verdienen, aber durch steigende Ausgaben und sinkendes Haushaltseinkommen werde ich einen höheren Kostenanteil tragen müssen. Darf das zu Lasten der Summe gehen, die ich heute anspare?

    steigende Ausgaben bedeutet nicht automatisch das diese Positionen auch als unterhaltsmindernde Positionen anerkannt werden

  • aber haben das gesparte Vermögen bis zur RWA nicht dauerhaft auf den Sparbüchern behalten, sondern kleinere Teile auch mal für große Anschaffungen eingesetzt.

    wenn die Abhebungen im Rahmen des Vermögens (Sparen für die Altersvorsorge/5%) erfolgt sind, dann wird dieses Sparen nicht mehr anerkannt

  • steigende Ausgaben bedeutet nicht automatisch das diese Positionen auch als unterhaltsmindernde Positionen anerkannt werden

    Die höheren Ausgaben sicherlich nicht. Das Haushaltseinkommen sinkt allerdings dennoch.

    Davon abgesehen sind die Positionen zwar nicht direkt unterhaltsmindernd, allerdings bin ich gegenüber meines Kindes ja auch Unterhaltspflichtig, was bei einer neuen Berechnung doch beides berücksichtigt werden sollte?!

  • wenn die Abhebungen im Rahmen des Vermögens (Sparen für die Altersvorsorge/5%) erfolgt sind, dann wird dieses Sparen nicht mehr anerkannt

    Das hat ausschließlich vor der RWA stattgefunden. Das Szenario im Anschluss würde ich gern verstehen.

  • Kindesunterhalt ist unterhaltsmindernd

    Wobei der ja in dem Szenario fiktiv (weil gleicher Haushalt) sein sollte.

    Aktuell beträgt der Selbstbehalt für den Haushalt ja 3240 EUR:

    - 1800 für mich

    - 1440 für meine Frau


    Zukünftig fällt sie (Wegen des Elternunterhaltes) unter diese Marke

    Zusätzlich entsteht eine Unterhaltspflicht gegenüber des Kindes


    Inwieweit ist es mir möglich die Altersvorsorge ab diesem Zeitpunkt, falls nötig, zu reduzieren?

    Es liegen ja ganz andere Grundvoraussetzungen für die Kalkulation vor.

  • von eigenem Vermögen Geld leihen .... ?

    Das "im Anschluss" bezog sich auf den auf dein Zitat folgenden Textteil. Hier spiele ich mit dem Gedanken, dass eine mögliche Art eine größere Anschaffung zu finanzieren eine temporäre Umbuchung wäre:


    Mir fehlen heute 200 EUR, damit ich eine Anschaffung tätigen kann.

    Ich nehm das Geld aus dem als Altersvorsorge deklarierten Vermögen (Leihe es mir selbst) um es zu einem späteren Zeitpunkt wieder dorthin zu buchen (z.B. der nächste Gehaltseingang)