Hallo Forumsmitglieder,
Ich habe schon auf viele Fragen hier Antworten gefunden, aber jetzt muss ich doch mal ein eigenes Thema erstellen.
Soweit mir bekannt ist, zahle ich den Unterhalt im vorraus, ähnlich wie ALG I und II. Des weiteren kann man zu viel gezahlten Unterhalt nur sehr schwer zurückholen.
Nun zum Sachverhalt:
Mein Sohn, der bei der Mutter lebt und diesen Monat 17 wird, fängt laut Aussage der Mutter im September eine Ausbildung an. Die Ausbildungsvergütung wird dementsprechend auf den Unterhalt angerechnet, jedoch kann und will mir die Mutter keine Unterlagen zur Verfügung stellen.
Nun meine Frage:
Soll ich den Unterhalt bis auf Weiteres komplett verweigern und evtl. nachzahlen oder soll ich weiterhin den normalen Unterhalt überweisen?
Ach ja, das Jugendamt ist hier auch keine Hilfe, auf Nachfrage teilte dies mir mit, es vertrete nur die Interessen des Kindes und wird mir hierbei keinerlei Hilfestellung gewähren.
Schon mal vielen Dank für hilfreiche Antworten.