Trennungsunterhalt, Kind lebt bei mir, Selbstbehalt

  • Hallo zusammen,


    ich stecke in einer so glaube ich ungewöhnlichen Situation.

    Meine Frau ist ausgezogen, unser Sohn lebt hauptsächlich bei mir, ich verdiene etwas mehr netto als meine Frau.


    Meine Frau ist nun auf die Idee gekommen, Trennungsunterhalt zu fordern, meine Anwältin versucht dieses nun abzuwenden.


    Was ich bei der ganzen Sache einfach nicht verstehen kann und will ist folgendes:


    Meine Frau kann den Barunterhalt abziehen, dass unser Sohn bei mir lebt, erhöht meinen Selbstbehalt allerdings nicht.

    In der Berechnung sieht es nun so aus, dass meine Frau 304€ anziehen kann und somit deutlich weniger netto zur Verfügung hat als ich und ich im Endeffekt die Hälfte des Kindesunterhalts "zurück zahlen" muss.


    War bzw. ist jemand in der gleichen Situation und kann mir seine Erfahrungen mitteilen?

  • Hallo!


    Die UH-Logik ist hier eigentlich ganz einfach: Es wird davon ausgegangen das der gezahlte UH zu 100% die finanziellen Bedürfnisse des Kindes abdeckt.

    Entsprechend ist eine Erhöhung des Selbstbehaltes des Betreuungselternteiles nicht notwendig.

  • Hi,


    so einfach ist die Unterhaltslogik nicht. Aber der Fragesteller schreibt ja, er verdiene nur geringfügig mehr als die Noch-Ehefrau. Er soll doch erst einmal sauber rechnen, insbesondere sein Einkommen bereinigen. Um berufsbedingte Aufwendungen, um die zusätzliche Altersversorgung, Mehraufwand für das Kind u.s.w. Bleibt dann wirklich noch was übrig, im Vergleich zum Einkommen der Frau? Und selbst wenn, wir reden hier von maximal einem Jahr, wo etwas zu zahlen ist. Denn ehebedingte Nachteile gibt es ja nicht.


    Und, der Fragesteller ist anwaltlich beraten. Die Anwältin wird ihm auch erklärt haben, dass der Betreuungsunterhalt, den der Fragesteller leistet, durchaus mit in die Berechnung einfließen kann.


    Herzlichst


    TK

  • Ich zahle jeden Monat rund 300€ Schulgeld, das wird gerade so vom Unterhalt abgedeckt, ist dieses als Mehrbedarf zu sehen? Mehrbedarf im Sinne von Mehrausgaben für das Kind, meine Frau muss sich aufgrund ihres Einkommens nicht an solchen Kosten beteiligen.

  • Hi,


    wenn ihr gemeinsam den Schulvertrag unterschrieben habt, ist das zunächst einmal Mehrbedarf. Dies bedeutet, dass jeder die Hälfte tragen sollte. Wie lange, das ist eine andere Frage, denn wenn man sich diesen Luxus nicht mehr leisten kann, dann kommt auch eine Umschulung in Betracht. Aber, das weiß doch auch deine Anwältin.


    Herzlichst


    TK