Schreiben von der Kreisverwaltung

  • Hallo,


    Ich bin etwas verunsichert, wegen dem Termin 23.02.2017.


    Ich nehme an, das ist die RWA, ab wann müßte ich maximal bezahlen, ab Juli 2019?


    Das Schreiben habe ich am 7.7.2019 erhalten:


    "Auskunftsersuchen gem. § 117 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)


    Sozialhilfe ab 23.02.2017 für xxx xxxx


    Anzeige und Mitteilung gem. § 94 SGB XII durch den Fachbereich Soziale Angelegenheiten, Integration, Ehrenamt vom 24.06.2019"


    Im Schreiben dann die Bitte um Auskunft über Einkommen und Vermögen von mir und meiner Frau.

  • Ich nehme an, das ist die RWA, ab wann müßte ich maximal bezahlen, ab Juli 2019?

    Steht in dem Schreiben, dass Sozialhilfe gezahlt wird?


    Siehe § 94 SGB XII Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen


    (4) Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat. Wenn die Leistung voraussichtlich auf längere Zeit erbracht werden muss, kann der Träger der Sozialhilfe bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen.

  • Man muss sich sofort auf die Praxis einstellen, das ist wichtiger.