Hallo,
im Angehörigen Entlastungsgesetz, das möglicherweise ab Januar 2020 in Kraft treten wird ist die 100.00€ Grenze mit dem (Jahreseinkommen) definiert.
Auch wenn es hier schon in anderen Themen dazu Erklärungen gab, würde ich gerne mal genau fragen, wie sich das Jahreseinkommen nun ermitteln lässt.
Ich habe einen Steuerbescheid, da steht auf Seite 2 die Summe der Einkünfte.
Auf Seite 3 dann das zu versteuernde Einkommen.
Was ist nun das Jahreseinkommen im Sinne des Gesetzes?
LG frase