Muss ich mit Vermögen haften?

  • Was bisher so in der "Warteschleife" gegammelt hat, muss jetzt zum Termin erledigt werden.

    Plötzlich, wie in einem Bienenstock entsteht ARBEITSEIFER. Keiner möchte am Ende seine Fälle ungeklärt lassen.

    könntest du mal erklären was du damit meinst?


    warum muss zu welchen Termin alles erledigt sein?

    warum Arbeitseifer?

    von welchem Ende sprichst du?

  • Was bisher so in der "Warteschleife" gegammelt hat, muss jetzt zum Termin erledigt werden.

    Plötzlich, wie in einem Bienenstock entsteht ARBEITSEIFER. Keiner möchte am Ende seine Fälle ungeklärt lassen.

    falls damit gemeint sein sollte, ab 01.01.2020 (Termin) sind die die bis dahin aufgelaufenen Forderungen des Sozialamts qusi "erloschen", können nicht mehr eingefordert werden, so ist das falsch, denn

    die Forderungen bis zum 31.12.2019 bestehen weiterhin, auch in das Jahr 2020 hinaus, deswegen braucht das Sozialamt in den nächsten Monaten keinen besonderen "Arbeitseifer" eintwickeln

  • Ich wage mal die Vermutung, das du nicht bei einem Amt arbeitest;)


    Jeder RWA, die jetzt noch rausgeht, wird nach altem Recht gehandhabt. Jeder Monat, den das Amt verstreichen lässt, ist für das Amt daher verloren.

    Hier beginnt der Arbeitseifer, für einige Sachbearbeiter ein ungewohnter Vorgang, plötzlich kommt Zeitdtuck in die Sache.


    Natürlich sind Altfälle nicht erlöschen, aber wenn hier das Amt die Verjährung nicht beachtet, kann auch hier Geld verloren gehen.


    Nun steckt der Sachbearbeiter in der Klemme, was zuerst erledigen, mehr Personal gibt es nicht und der Aktenberg wächst.


    Einige Ämter werden sogar froh sein, wenn das Gesetz kommt.


    LG frase

  • Natürlich sind Altfälle nicht erlöschen, aber wenn hier das Amt die Verjährung nicht beachtet, kann auch hier Geld verloren gehen.

    dann war das ein Missverständnis,

    zeitliche Verwirkung bzw. Verjährung sind unabhängig von der Einführung der 100.000 € Grenze ab 01.01.2020