Kindesunterhalt ab 18 ... wie gehts weiter?

  • Hallo. Mein Sohn wurde unlängst 18 Jahre alt und geht noch zur Schule und lebt bei seiner Mutter. Das Jungendamt, bei dem eine Selbstverpflichtungserklärung bestand, ist nicht mehr zuständig und die Selbstverpflichtungserklärung ist aufgehoben und wurde mir zurückgeschickt. Jetzt stehe ich vor einem neuen Problem. Ein gutes viertel Jahr lang bevor mein Sohn 18 wurde lag ich ihm und seiner Mutter damit in den Ohren das wir bitteschön den Unterhalt für die Zeit ab 18 neu berechnen lassen müssen. Reaktion war gleich Null. Meine Ex-Frau zögerte die Sache offensichtlich hinaus und ... erwartungsgemäß ... hatte sie einen Tag nachdem mein Sohn 18 wurde erst einen Beratungstermin dahingehend. Danach kam aber auch keine Reaktion mehr. Mir ist das Thema inzwischen dermaßen über, dass ich dazu auch nichts mehr sage und offenbar besteht bei niemandem Interesse denn das Thema wird von keiner Seite mehr angeschnitten.


    Frage: Was sind aus dieser Situation nun FÜR MICH die rechtlichen Konsequenzen. Wie gesagt: Derzeit wird kein Unterhalt mehr gezahlt weil er wie schon erwähnt erst einmal neu berechnet werden muß was aber von anderer Seite offenbar bewußt ignoriert wird. Was mein Sohn derzeit verdient weiß ich nicht ... keine Ahnung ob er einen Nebenjob hat oder nicht. Was meine Ex-Frau verdient weiß ich auch nicht ... sie wird auch kein Interesse haben es mir zu sagen wie ich sie kenne. Speziell interessiert mich: Falls irgendwann jemand auf die Idee kommen sollte das Thema wieder zum Tagesordnungspunkt zu erklären: Was bedeutet das für mich? Muß ich, falls irgendwann mal der Unterhalt neu berechnet werden sollte, die Unterhaltszahlungen ab dem 18. Geburtstag meines Sohnes nachzahlen oder bin ich erst dann wieder zahlungsverpflichtet wenn alles geklärt ist?

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Nun zu deinem Problem. Ab Volljährigkeit hat sich der Sohn selbst um seine finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Die Mutter ist nur insoweit von Interesse, als dass ihr Einkommen ein Rechenfaktor ist, um gegebenenfalls die Höhe deiner Verpflichtung zu errechnen. Offensichtlich bist du insoweit gut informiert, so dass ich mir da klärende Worte erspare. WEnn doch Fragen aufkommen, nur Mut, kannst uns hier ausquetschen.


    Was mich irritiert, das ist, dass der Sohn sich so gar nicht meldet. Wenns um Geld geht, dann sind die möglichen Anspruchsinhaber doch gierig, zumindest ist das so meine Erfahrung. Vielleicht ist er ja inzwischen Azubi und verdient ordentlich oder aber er nimmt sein sabattical year, was weiss ich. Ich gehe also mal davon aus, dass derzeit kein Anspruch besteht.


    Wenn denn ein Anspruch bestehen sollte, ist Voraussetzung für eine (Nach)Zahlung, dass der Verpflichtete in Verzug gesetzt wird. Das muss seitens des Sohnes passieren, ab da lebt dann der Unterhaltsanspruch wieder auf, auch wenn zunächst eine genaue Bezifferung nicht möglich ist. Jetzt gibt es zwei Optionen, die du hast. Einmal kannst du einfach warten, bis du einen Brief erhältst. Dann reagieren. Oder aber du ergreifst selbst Initiative, schreibst den Sohn an (Einwurfeinschreiben) und teilst ihm mit, dass du momentan nicht zahlst, weil offensichtlich kein Unterhaltsanspruch bestehe und die Angelegenheit deshalb für dich erledigt sei.


    Vorteil der ersten Alternative: du weckst keine schlafenden Hunde, allerdings kann dann vielleicht doch irgendein Anschreiben an dich hervorgezaubert werden, das ist halt das Risiko.


    Vorteil der zweiten Alternative: du kannst dokumentieren, dass du von nichts wusstest, sonst hättest du ja diesen Brief nicht geschrieben, und nicht wirksam in Verzug gesetzt worden bist.


    Herzlichst


    TK

  • Nun

    Was mich irritiert, das ist, dass der Sohn sich so gar nicht meldet. Wenns um Geld geht, dann sind die möglichen Anspruchsinhaber doch gierig, zumindest ist das so meine Erfahrung. Vielleicht ist er ja inzwischen Azubi und verdient ordentlich oder aber er nimmt sein sabattical year, was weiss ich. Ich gehe also mal davon aus, dass derzeit kein Anspruch besteht.

    Hallo!


    Naja,

    es könnte auch der Fall sein bisher vorallem die KM als UH-Empfängerin das Thema verfolgt hat.

    Jetzt ist der Sohn verantwortlich, und da soll es ja Fälle geben in denen dort eine Art Gewissen einsetzt vonwegen "Ich wollte von dem die letzten X Jahre nix wissen - da ist es mir jetzt zu peinlich Geld zu verlangen" - vorallem wenn der UH gar nicht unbedingt benötigt wird ....