Hallo. Mein Sohn wurde unlängst 18 Jahre alt und geht noch zur Schule und lebt bei seiner Mutter. Das Jungendamt, bei dem eine Selbstverpflichtungserklärung bestand, ist nicht mehr zuständig und die Selbstverpflichtungserklärung ist aufgehoben und wurde mir zurückgeschickt. Jetzt stehe ich vor einem neuen Problem. Ein gutes viertel Jahr lang bevor mein Sohn 18 wurde lag ich ihm und seiner Mutter damit in den Ohren das wir bitteschön den Unterhalt für die Zeit ab 18 neu berechnen lassen müssen. Reaktion war gleich Null. Meine Ex-Frau zögerte die Sache offensichtlich hinaus und ... erwartungsgemäß ... hatte sie einen Tag nachdem mein Sohn 18 wurde erst einen Beratungstermin dahingehend. Danach kam aber auch keine Reaktion mehr. Mir ist das Thema inzwischen dermaßen über, dass ich dazu auch nichts mehr sage und offenbar besteht bei niemandem Interesse denn das Thema wird von keiner Seite mehr angeschnitten.
Frage: Was sind aus dieser Situation nun FÜR MICH die rechtlichen Konsequenzen. Wie gesagt: Derzeit wird kein Unterhalt mehr gezahlt weil er wie schon erwähnt erst einmal neu berechnet werden muß was aber von anderer Seite offenbar bewußt ignoriert wird. Was mein Sohn derzeit verdient weiß ich nicht ... keine Ahnung ob er einen Nebenjob hat oder nicht. Was meine Ex-Frau verdient weiß ich auch nicht ... sie wird auch kein Interesse haben es mir zu sagen wie ich sie kenne. Speziell interessiert mich: Falls irgendwann jemand auf die Idee kommen sollte das Thema wieder zum Tagesordnungspunkt zu erklären: Was bedeutet das für mich? Muß ich, falls irgendwann mal der Unterhalt neu berechnet werden sollte, die Unterhaltszahlungen ab dem 18. Geburtstag meines Sohnes nachzahlen oder bin ich erst dann wieder zahlungsverpflichtet wenn alles geklärt ist?