Hallo liebe Forum Mitglieder,
Ich bin neu hier und habe einige offene Fragen zum Thema Elternunterhalt.
1. bei der BIVA steht ,das wenn Pflegewohngeld beantragt wird, wir wohnen in NRW, entfällt der Elternunterhalt für die Kinder, hat da jemand Erfahrung mit und stimmt diese Aussage?
2. eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung muss bei der Elternunterhalt Berechnung angegeben werde ja oder nein?
3. sporadische Nebentätigkeit ca 4-5 mal im Jahr auch meldepflichtig beim Elternunterhalt?
4. und gibt es auch eine gesetzlich Grundsicherung für alle Rentner die ihre Heimkosten nicht alleine stemmen können, nach Abzug von allem bleiben 300 Euro übrig die nicht abgedeckt sind.
Ich freue mich auf eure Hilfe.
Gruß euere Diddeline