Elternunterhalt

  • Hallo liebe Forum Mitglieder,


    Ich bin neu hier und habe einige offene Fragen zum Thema Elternunterhalt.


    1. bei der BIVA steht ,das wenn Pflegewohngeld beantragt wird, wir wohnen in NRW, entfällt der Elternunterhalt für die Kinder, hat da jemand Erfahrung mit und stimmt diese Aussage?


    2. eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung muss bei der Elternunterhalt Berechnung angegeben werde ja oder nein?

    3. sporadische Nebentätigkeit ca 4-5 mal im Jahr auch meldepflichtig beim Elternunterhalt?

    4. und gibt es auch eine gesetzlich Grundsicherung für alle Rentner die ihre Heimkosten nicht alleine stemmen können, nach Abzug von allem bleiben 300 Euro übrig die nicht abgedeckt sind.


    Ich freue mich auf eure Hilfe.


    Gruß euere Diddeline:)

  • 1. bei der BIVA steht ,das wenn Pflegewohngeld beantragt wird, wir wohnen in NRW, entfällt der Elternunterhalt für die Kinder, hat da jemand Erfahrung mit und stimmt diese Aussage?

    diese Aussage ist so

    nicht korrekt, denn

    in NRW werden bei einem Sozialhilfeempfänger die Investitionskosten im Rahmen der Heimkosten übernommen, mehr nicht


    dies kann durchaus dazu führen das dann keine Bedürftigkeit (Unterhaltsanspruch) mehr vorliegt, oder nur ein geringerer

    bedeutet jedoch nicht, den automatischen Wegfall des Elternunterhalts

  • 3. sporadische Nebentätigkeit ca 4-5 mal im Jahr auch meldepflichtig beim Elternunterhalt?

    wenn der Unterhaltspflichtige Vollzeit arbeitet, dann würde ich dies als überobligatorisch ansehen, also keine Anrechnung

    Auskunft dazu erteilen ja

  • 4. und gibt es auch eine gesetzlich Grundsicherung für alle Rentner die ihre Heimkosten nicht alleine stemmen können, nach Abzug von allem bleiben 300 Euro übrig die nicht abgedeckt sind.

    könntest du dies mal an einem Beispiel erläutern, bevor ich spekuliere

  • Also meine Schwiegermutter kommt am Montag in ein Seniorenheim, nach Abzug von allen Gelder einschließlich Ihrer Rente und Pflegewohngeld und Pflegegeld bleiben 300 Euro übrig die nicht von ihr geleistet werden können, könnten diese durch die Grundsicherung im Alter beglichen werden.

  • Also meine Schwiegermutter kommt am Montag in ein Seniorenheim, nach Abzug von allen Gelder einschließlich Ihrer Rente und Pflegewohngeld und Pflegegeld bleiben 300 Euro übrig die nicht von ihr geleistet werden können, könnten diese durch die Grundsicherung im Alter beglichen werden

    dann wird das Sozialamt für diese 300 € Hilfe zur Pflege leisten und keine Grundsicherung, dieser Betrag kann vom Sozialamt gefordert werden

  • Hallo Diddeline,


    Grundsicherung bedeutet , das ein Existenzminimum zum Leben vom Sozialamt geleistet wird.

    Ich vermute nach deiner Schilderung, das deine Mutter keinen Anspruch auf Grundsicherung hat.

    Für Berlin ist der Regelbedarf im Heim bei derzeit 339€. Dazu dann die Kosten für Unterkunft und Heizung des Heimes.

    Nur wenn die Rente der Mutter nicht reicht, um diese Kosten zu decken, besteht Anspruch auf GS


    LG frase

  • Nur wenn die Rente der Mutter nicht reicht, um diese Kosten zu decken, besteht Anspruch auf GS

    nicht ganz richtig, siehe § 27b SGB XII


    (1) Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst den darin erbrachten sowie in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt. Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen entspricht dem Umfang der Leistungen der Grundsicherung nach § 42 Nummer 1, 2 und 4.


  • Was habe ich übersehen, das Taschengeld (Barbetrag)?


    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird auch für Bewohner von Einrichtungen geleistet. Sie umfasst dann neben den von der Einrichtung erbrachten Leistungen insbesondere Kleidung und einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, der für Erwachsene mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 beträgt (§ 27b SGB XII).

  • Genau, wird aber für die Fragestellerin auch kein anderes Ergebnis bringen.

    Daher zur Sicherheit nur mal die Frage, wie hoch ist denn die Altersrent und welche Wohnkosten setzt das Heim an?


    LG frase

  • Genau, wird aber für die Fragestellerin auch kein anderes Ergebnis bringen.

    Daher zur Sicherheit nur mal die Frage, wie hoch ist denn die Altersrent und welche Wohnkosten setzt das Heim an?

    die Antwort auf die Frage ist reines Sozialhilferecht, von einigen Aspekten abhängig, richtig


    ich bin kein Sozialrechtler, darum kann ich keine eindeutige Antwort geben, ich gehe aber davon aus, es wird für den offenen Betrag Hilfe zur Pflege geleistet

  • Mein Mann ehrenamtlicher Stellvertre. Leiter einer Feuerwehr in NRW, Fahrtkosten könne n wir nicht ansetzen, weil er in der Zeit ein Auto gestellt bekommt

  • Das Taschengeld ist schon abgezogen worden. Meine Schwiegermutter kommt zusammengezogen eine Rente von 1721 Euro und trotzdem bleiben 300 übrig die nicht gedeckt werden, da sie am Monta vom MDK begutachtet wird kann Pflegemutter 3 oder 4 rauskommen und bei beiden Rechnungen blieb es bei 300 Euro.

  • Bei der Rente mit Sicherheit kein Grundsicherungsanspruch mehr.


    es hängt jetzt von euren Einkünften ab, ob das Amt die 300€ von Euch (deinem Mann) zurückfordern kann.


    LG frase