In Ergänzung zur Vorbereitung auf die 100.000€ Grenze würde ich gerne hier mal einen weiteren Aspekt vorstellen.
Ein vermeindlich Unterhaltspflichtiger hat Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid von 101000.€.
Das ganze Programm läuft an und er muss EU-zahlen.
Fall A: Nach einem Jahr korrigiert das Finanzamt v.A.w. den Bescheid und setzt einen Wert von 99.000€ fest.
Wie sollte sich der nun schon Zahlende verhalten?
Ein vermeindlich Unterhaltspflichtiger hat Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid von 99.000.€.
EU ist ausgeschlossen.
Fall B: Nach einem Jahr korrigiert das Finanzamt v.A.w. den Bescheid und setzt einen Wert von 101.000€ fest.
Was macht der eigentlich Unterhaltspflichtige jetzt?
LG frase