Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich. mein Mann und ich werden uns nächstes Jahr scheiden lassen, nach 32 Ehejahren, von denen ich 20 Jahre nicht berufstätig, sondern im Studium und mit der Erziehung von 3 Kindern beschäftigt war. Seit 2008 arbeite ich als EU-Beamtin in Brüssel, was ja bedeutet, dass meine hier erworbenen Anwartschaften nicht auszugleichen sind. Wir wollen jedoch eine Lösung finden, die beiden gerecht wird. Zudem kommt, dass mein Mann bereits in 3 ein halb Jahren das Pensionsalter erreichen wird, (er ist verbeamteter Lehrer), ich jedoch erst in ca 12 Jahren.
In wie fern (bzw. in welcher Höhe) würde sich mein Verzicht auf z. B. Versorgungsanteile ab 2008 (Zeitpunkt des Beginns meiner Arbeit bei der EU) auf seine Pension auswirken?
Derzeit (als weiterhin verheirateter) bekäme er 2500 EUR/Monat Pension, das hat er sich ausrechnen lassen. Wir hatten überlegt, dass ich nur für die ersten 20 Jahre Versorgungsanteile bekommen sollte, in denen ich nicht berufstätig war. Ist das eine faire Lösung? Ich habe keine Idee, wieviel pro Jahr Anwartschaft von der Pension dann tatsächlich abgezogen wird.
Kann mir da jemand Auskunft geben? Ist jemand in einer ähnlichen Situation (gewesen)?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Anna