im übrigen ist der Vater auch aus Einkommen unterhaltspflichtig
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Ja, das macht er auch. Die Höhe ist mir nicht bekannt. Wir liegen deutlich unter der 100000 Grenze. Noch vor zwei Wochen wurden von uns nochmals Unterlagen angefordert (Mieteinnahmen meiner Frau für das Jahr 2017 und Lohnersatzahlungen für meine Frau bei längerer Krankheit im Jahr 2019.
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Ja, das macht er auch. Die Höhe ist mir nicht bekannt.
das sollte der Unterhaltspflichtige wissen
die unterhaltsrechtlichen Leitlinien bestimmen den Selbstbehalt so, das Einkommen darüber ist daher einzusetzen
19. Elternunterhalt
19.1 Der Bedarf der Eltern bemisst sich in erster Linie nach deren Einkommens- und Vermö-gensverhältnissen. Mindestens muss jedoch das Existenzminimum eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2) sichergestellt werden.
Er beträgt beim Erwerbstätigen 1.080 € und kann bei einem nichterwerbstätigen Unterhalts-pflichtigen bis auf 880 € herabgesetzt werden.
da der Vater erwerstätig ist, stehen ihm 1.080 € zu
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Wir liegen deutlich unter der 100000 Grenze.
die Grenze ist für euch egal, da ihr schon jetzt nichts zu bezahlen habt, da die Eltern ausreichendes Vermögen haben
> Folge, kein Unterhaltsanspruch
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da der Vater erwerstätig ist, stehen ihm 1.080 € zu
Bedeutet selbständig gleichzeitig erwerbstätig?
LG frase
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Bedeutet selbständig gleichzeitig erwerbstätig?
ja
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Vater selbstständig Zuhause, Mutter vollstationär.
Nö, der Vater lebt selbständig zu hause, das muss nicht bedeuten, das er noch erwerbstätig ist
Bitte um Klarstellung vom Fragesteller.
LG frase
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19. Elternunterhalt
19.1 Der Bedarf der Eltern bemisst sich in erster Linie nach deren Einkommens- und Vermö-gensverhältnissen. Mindestens muss jedoch das Existenzminimum eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2) sichergestellt werden.
Er beträgt beim Erwerbstätigen 1.080 € und kann bei einem nichterwerbstätigen Unterhalts-pflichtigen bis auf 880 € herabgesetzt werden.ist der Vater nicht erwerbstätig, dann stehen ihm 880 € zu