Hallo,
aus einem anderen Thema heraus würde ich gerne mal mehr zum § 9 SGB XII der Pflegeversicherung erfahren.
unikat hat hierzu folgendes Zitat eingebracht:
"Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen."
Diese Aussage kannte ich bisher noch nicht und bin überrascht, das der Sachverhalt in der Diskussion zum neuen "Angehörigen Entlastungsgesetz" keinerlei Rolle spielt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurden die Kommunen mit der Einführung der Pflegeversicherung finanziell entlastet, da ja ein Teil der Heimkosten jetzt von der Pflegeversicherung getragen werden. Seit 2017 gibt es ja noch eine andere Regelung zu den Heimkosten, den EEE (einrichtungs einheitlichen Eigenanteil).
Da ich erst seit zwei Jahren von der Materie betroffen bin, würde es mich freuen, wenn jemand mal mehr Licht in die Sache bringen könnte.
LG frase