Hallo alle Zusammen,
leider hat sich das Sozialamt auch nochmal an mich erinnert.
Im Mai diesen Jahres erhielt ich auf Umwegen die RWA nachdem ich zuletzt eine im Mai 2010 erhielt. Es geht um die Unterhaltszahlungen für meine Mutter.
Auskunft wurde Anfang Juli erteilt, ich war deswegen beim Anwalt weil mir die ganze Sache zu unsicher war. Unsere Rechtsschutzversicherung deckt dieses aber ab.
Nun habe ich natürlich in den letzten Jahren gedacht, da ich ja auch keine RWA mehr erhalten habe, dass sich die Sache, aus welchen Gründen auch immer, erledigt hätte. Ich habe keinerlei Kontakt zu meiner Mutter oder meiner Familie.
Vor 3 Jahren haben wir ein Haus gekauft und die Frage die sich mir nun stellt, ob die Raten anerkannt werden. Ich lese immer nur, dass die RWA Gültigkeit hat solange Sozialhilfe gezahlt wird und Raten nur anerkannt werden, wenn diese vor Zugang der RWA aufgenommen wurden. Aber ich kann ja nach dieser langen Zeit nicht wissen ob noch Sozialhilfe gezahlt wird und den Teufel werde ich tun und eine solche Frage dem Sozialamt stellen.
Meine Anwältin sagt, dass das Sozialamt uns aufgrund der langen Zeit gar nichts kann, meint aber natürlich auch, dass man nie weiß, was der Sachbearbeiter meint.
Da ich einen solchen Fall nirgends im Netz und auch nicht in diesem Forum gefunden habe, wollte ich mal nach eurer Meinung fragen.
Viele Grüße und einen schönen Abend