Rechtswahrungsanzeige nach 9 Jahren

  • wenn dem Unterhaltspflichtigen die entsprechenden Sozialhilfebescheide vorliegen, denn dies ist der eigentliche Beweis

    aus Urteil des OLG Karlsruhe,

    1.8.2003, 5 WF 88/03


    Zum Nachweis des Forderungsübergangs bezüglich eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe genügt nach der Rechtsansicht des Senats dessen beglaubigte Aufstellung über die gezahlten Sozialhilfeleistungen, wobei diese monatlich spezifiziert aufzuschlüsseln sind.


  • ja


    ich würde schriftlich nachfragen, ob die Mutter noch lebt und welche Art von Sozialhilfe geleistet wird

    da offensichtlich auch die Höhe der Sozialhilfe nicht bekannt ist, auch dies nachfragen

    im übrigen ist ein Anspruch des Sozialamts erst dann entstanden, wenn dem Unterhaltspflichtigen die entsprechenden Sozialhilfebescheide vorliegen, denn dies ist der eigentliche Beweis

    Logisch erscheint mir das Ganze nicht. Nach 9 Jahren soll die alte RWA noch Bestand haben ohne dass sich das SA mal gemeldet hat? Ich kann leider noch keine Gedanken lesen. Sind evtl. ähnliche Fälle bekannt? Ich konnte bisher nichts im Netz finden.


    Schriftlich aufgefordert habe ich das SA, natürlich habe ich keinerlei Antwort erhalten.

  • Logisch erscheint mir das Ganze nicht. Nach 9 Jahren soll die alte RWA noch Bestand haben ohne dass sich das SA mal gemeldet hat? Ich kann leider noch keine Gedanken lesen. Sind evtl. ähnliche Fälle bekannt? Ich konnte bisher nichts im Netz finden.


    Schriftlich aufgefordert habe ich das SA, natürlich habe ich keinerlei Antwort erhalten.

    so ist die Rechtslage, sorry


    normalerweise empfehle ich zum Vorgehen, der Unterhaltspflichtige erteilt Auskunft und verlangt zugleich Auskunft vom Sozialamt


    hier sehe ich dies anders, verlange Auskunft vom Sozialamt, insbesondere fordere die Sozialhilfebescheide an, verweise auf das genannte Urteil

    und mach klar klar, solange diese Auskünfte nicht erteilt werden, gibst du keine Auskünfte

    wie diese Antwort aussieht, kann ich nicht sagen

    wenn sie kommt, dann können wir das weitere Vorgehen beraten, dann sehen wir weiter

    mein Vorschlag

    mit meinem Vorschlag kannst du nichts falsch machen

  • Dann habe ich mich ja bisher weitestgehend richtig verhalten. Danke erstmal für die Antworten.


    Ich habe eher das Gefühl, als ob das vom Sozialamt eine "Hauruck"-Aktion ist, nach dem Motto: "Schnell nochmal nachfragen bevor das neue Gesetz kommt, ob wir noch irgendwas abgreifen können".

    Denn in 2010 erhielt ich auch die Aufstellung über die geleistete Sozialhilfe und in dem Schreiben dieses Mal fehlt ja alles. Aufstellung, §§, etc...


    Ich denke allerdings, dass in der Zeit von 2010 bis Mai 2019 keine Sozialhilfe mehr gezahlt wurde aufgrund des Rentenausgleichs meines verstorbenen Vaters. Ebenso weiß ich auch, dass die Mutter meiner Mutter damals einen Teil der Heimkosten übernommen hat.

    Wer weiß was in den 9 Jahren passiert ist. Ob ich es jemals erfahren werden?! Fraglich....

  • Ich denke allerdings, dass in der Zeit von 2010 bis Mai 2019 keine Sozialhilfe mehr gezahlt wurde

    denkbar wäre es, darum auch die neue Rechtswahrungsanzeige, es könnte ja sein, das erst jetzt Sozialhilfe geleistet wird,

    dann wäre die neue RWA rechtswirksam

  • ob sie wirklich rechtswirksam ist, ist jedoch fraglich, denn wie bereits gesagt, der Beweis steht aus

    die Rechtswirksamkeit einer Rechtswahrungsanzeige ist eine umstrittene Frage, da nirgends festgehalten ist, was diese beinhalten muss

    beispielsweise die Höhe der geleisteten Sozialhilfe


    ich bin der Auffassung, die Höhe muss genannt werden, ansonsten kann die RWA nicht wirksam sein, welchen Betrag soll denn ein Unterhaltspflichtiger zahlen, wenn er den Betrag nicht kennt

    Stichwort: Mahnung

    es gibt Urteile in die eine und in die andere Richtung

  • Ich finde es auch äußerst seltsam, dass kein Betrag genannt wird. Laut Erfahrung der Anwältin macht dass hiesige Sozialamt das aber wohl gerne, dass sie keine Beträge nennen. Meines Erachtens und auch der Anwältin kann es eigentlich nicht richtig sein.


    Aber wenn es Urteile in beide Richtungen gibt, dann kann man wohl nicht viel machen. Hoffen wir mal, dass die Beurteilung des SA zu unseren Gunsten ausfällt. Auf einen langen Rechtsstreit habe ich natürlich nur wenig Lust, wie so ziemlich jeder.


    Meine größte Sorge in diesem Fall ist, dass wir das Haus wieder verkaufen müssten.

  • Logisch erscheint mir das Ganze nicht. Nach 9 Jahren soll die alte RWA noch Bestand haben ohne dass sich das SA mal gemeldet hat? Ich kann leider noch keine Gedanken lesen. Sind evtl. ähnliche Fälle bekannt?


    du hast doch eine mögliche Antwort doch selber gegeben:


    Ich denke allerdings, dass in der Zeit von 2010 bis Mai 2019 keine Sozialhilfe mehr gezahlt wurde aufgrund des Rentenausgleichs meines verstorbenen Vaters. Ebenso weiß ich auch, dass die Mutter meiner Mutter damals einen Teil der Heimkosten übernommen hat.


    allein schon damit wären solche Fälle bekannt :)


    ich kann also nach der Schilderung nicht erkennen was hier unlogisch wäre


    grüße,

    m

  • Nur weil ich es denke, ist es aber noch nicht automatisch so ;)

  • die eigengenutzte Immobilie ist geschützt, niemand muss verkaufen

    Ja das ist mir bekannt und bewusst.


    Ich spinne meine Gedanken aber immer weiter und überlege mir, was ist wenn die Kreditraten nicht anerkannt werden, da sie ja nach der RWA in 2010 aufgenommen wurden....

  • Ja das ist mir bekannt und bewusst.


    Ich spinne meine Gedanken aber immer weiter und überlege mir, was ist wenn die Kreditraten nicht anerkannt werden, da sie ja nach der RWA in 2010 aufgenommen wurden....


    es geht nicht nur darum ob die alte RWA zwischen 2010-2019 gültig war, sondern auch darum ob du damit zu rechnen brauchtest, dass du jemals in Anspruch auf Elternunterhalt genommen werden kannst


    ich weiß nicht auf welchen "Umwegen" dich die neue RWA erreicht hat, ich gehe davon aus, dass du dich vom SHT nicht bewusst "versteckt" hast; ich würde erstmal davon ausgehen, dass deine Anwältin recht hat


    die Frage wovon dein Elternteil zwischen 2010-2019 gelebt kann wichtig sein, solltest du versuchen zu klären

  • es geht nicht nur darum ob die alte RWA zwischen 2010-2019 gültig war, sondern auch darum ob du damit zu rechnen brauchtest, dass du jemals in Anspruch auf Elternunterhalt genommen werden kannst


    ich weiß nicht auf welchen "Umwegen" dich die neue RWA erreicht hat, ich gehe davon aus, dass du dich vom SHT nicht bewusst "versteckt" hast; ich würde erstmal davon ausgehen, dass deine Anwältin recht hat


    die Frage wovon dein Elternteil zwischen 2010-2019 gelebt kann wichtig sein, solltest du versuchen zu klären


    Nein ich bzw. wir hätten definitiv nicht zahlen können bzw. müssen. Das steht außer Frage.

    Es besteht aber ein Zusammenhang ob die RWA in dem Zeitraum gültig war oder nicht in Verbindung mit dem aufgenommenen Kredit.


    Auf Umwegen habe ich diese RWA erhalten, da sie an unsere alte Anschrift geschickt wurde und mir diese dann erst verspätet zugestellt wurde. Natürlich habe ich mich nicht versteckt. Durch den damaligen Rentenausgleich meines Vaters und dadurch dass sich das SA nicht mehr bei mir gemeldet hat war ich zu Anfang davon ausgegangen, dass die Kosten durch den Rentenausgleich gedeckt sind und später dann, dass meine Mutter evtl. verstorben ist. Und nach 9 Jahren denkt man auch nicht mehr ständig darüber nach.


    Ja das würde mich auch brennend interessieren, wovon sie gelebt hat. Aber man bekommt ja keine Antwort.


    Natürlich gehe ich davon aus, dass meine Anwältin recht hat. Ich habe die Frage hier halt auch mal allgemein gestellt, weil es mich einfach interessiert ob jemand einen ähnlichen Fall kennt, wie bereits erwähnt. Denn wie gesagt, ich kann nichts vergleichbares im Netz finden. In einem älteren Beitrag hier im Forum habe ich eine Aussage gefunden, dass man, wenn man 2 Jahre nicht angeschrieben wurde "frei" ist. Aber ich bezweifele, dass das wirklich stimmt.

  • Das stimmt so auch nicht mit den 2 Jahren. Wenn sich das Sozialamt zwei Jahre nicht meldet, kannst du davon ausgehen, dass rückwirkend kein Unterhalt mehr geltend gemacht wird und dann darauf "vertrauen", dass das die aktulle Unterhaltsgeschichte erst mal durch ist.

    Das Sozialamt kann dich aber nach RWA und solange Sozialhilfe gezahlt wird immer wieder anschreiben (nach der letzten prüfung müssen jedoch mind. 2 Jahre vergangen sein) und eine neue Prüfung machen. Auch wenn sie sich 5 Jahre nicht gemeldet haben.

  • ob jemand einen ähnlichen Fall kennt


    es sind durchaus "ON/OFF" Fälle bekannt wo nach der RWA die "Sozialhilfe" dann irgendwann nicht mehr gezahlt wurde, so dass die RWA nicht mehr wirksam war und dann später war die Sozialhilfe wieder notwendig und dann kam eine neue RWA


    ich kenne allerdings keine Fälle aus den letzten 2-3 jahrzehnten wo die Sozialhilfe dauerhaft ohne Unterbrechungen gezahlt wurde und der SHT es nach der ersten RWA 9 jahre lang nicht versucht hätte die offensichtlich potenziell leistungsfähige UHP wieder anzuschreiben

  • es sind durchaus "ON/OFF" Fälle bekannt wo nach der RWA die "Sozialhilfe" dann irgendwann nicht mehr gezahlt wurde, so dass die RWA nicht mehr wirksam war und dann später war die Sozialhilfe wieder notwendig und dann kam eine neue RWA


    ich kenne allerdings keine Fälle aus den letzten 2-3 jahrzehnten wo die Sozialhilfe dauerhaft ohne Unterbrechungen gezahlt wurde und der SHT es nach der ersten RWA 9 jahre lang nicht versucht hätte die offensichtlich potenziell leistungsfähige UHP wieder anzuschreiben

    Danke, nach sowas habe ich u.a. gesucht ;)

  • die Frage wovon dein Elternteil zwischen 2010-2019 gelebt kann wichtig sein, solltest du versuchen zu klären


    Ja das sollte und würde ich gerne klären. Nur kann ich leider keinen fragen.... Außer das SA. Und wie das läuft, weiß man ja....

  • Auskunft wurde Anfang Juli erteilt



    am einfachsten wäre es einfach abwarten ob und was der SHT zum Thema Kredit und Leistungsfähigkeit dir zurückschreibt


    dass du dich jetzt schon vorab vielleicht informieren und absichern willst ist nachvollziehbar, aber da du keinen Kontakt zu Familie hast und auch keine zusätzlichen Fragen beim SHT stellen möchtest, fällt mir momentan auch nichts besseres ein

  • am einfachsten wäre es einfach abwarten ob und was der SHT zum Thema Kredit und Leistungsfähigkeit dir zurückschreibt


    dass du dich jetzt schon vorab vielleicht informieren und absichern willst ist nachvollziehbar, aber da du keinen Kontakt zu Familie hast und auch keine zusätzlichen Fragen beim SHT stellen möchtest, fällt mir momentan auch nichts besseres ein

    Logisch, eine andere Alternative werde ich wohl nicht haben.


    Ich wollte ja auch einfach nur mal hören, ob es jemanden gibt der schon von einem ähnlichen Fall gehört hat, wo nach so langer Zeit plötzlich wieder ein Schreiben kam. Aber das scheint ja leider (oder für die Betroffenen Gott sei Dank) nicht der Fall zu sein.


    Was besseres fällt mir auch nicht ein, aber es ist leider sehr zermürbend. Aber wem sage ich das.... ;)