ich bin der Auffassung, die Höhe muss genannt werden, ansonsten kann die RWA nicht wirksam sein
Dazu habe ich mal eine Frag. In meiner RWA stand auch nur das Sozialhilfe gezahlt wird, kein Betrag.
Es wurde um Auskunft gebeten, diese dann erteilt.
Nach 10 Monaten die erste Berechnung, hier wurde dann die Höhe benannt, "leider" aber zwei unterschiedliche Summen.
Der Grund lag für mich darin, das in dieser Zeit die Rente meiner Mutter stieg und eine Neuberechnung der Sozialhilfe erfolgte.
Ist es wirklich so, das eine RWA ohne genaue Höhe der Sozialhilfeleistung unwirksam ist?
LG frase