Hallo zusammen,
Ist Situation:
der gemeinsame Sohn lebt hauptsächlich bei mir, es gibt eine unterschriebene Umgangsregelung, dass er jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag bei seiner Mutter ist.
Seine Mutter drängt nach 9 Monaten nun auf eine 50:50 Regelung.
Ich möchte dieses auf keinen Fall.
Die Mutter ist nach der Trennung ca. 60km weggezogen, der Lebensmittelpunkt unseres Sohnes ist unverändert geblieben.
Ich sehe große Probleme, was die Schule angeht, momentan hat er 10min Schulweg, sollte er unter der Woche bei seiner Mutter sein sind es 45min (dazu kommt, dass er so spätestens um 15 Uhr zu Hause ist, bei der Mutter wäre es 17:00 Uhr).
Der Kinderarzt ist ebenfalls 45min entfernt, außerdem werden wohl seine Freunde bzw. deren Eltern auch keine so lange Fahrt auf sich nehmen.
Unser Sohn ist gerade eingeschult worden und ich sehe einfach dass große Probleme auf ihn zu kommen, sollte er diese lange Strecke täglich fahren müssen.
Ein Entwicklungsbericht des Kindergartens sagt ebenfalls, dass sie auf Grund des Charakters und der Entwicklung unseres Sohnes davon abraten eine 50/50 Regelung zu praktizieren.
Die Mutter argumentiert, dass das früher auch kein Problem gewesen sein und unser Sohn oft den Wunsch ausspricht, dass er sie öfter sehen möchte; dieses macht mir ein schlechtes Gewissen, ich versuche in den Ferien und am Wochenende häufig alles zu tun, damit er mehr Zeit mit ihr verbringen kann. Unter anderem habe ich vorgeschlagen, dass er eine Nacht in dem Wochen in denen er nicht am Wochenende bei ihr ist dort schlafen kann (dieses wurde abgelehnt, sie wirde sich nur auf eine 50/50 Regelung einlassen). Ich bin zwei Tage später als geplant in den Urlaub gefahren, damit er das Wochenende noch bei ihr verbringen kann.
Mir geht es überhaupt nicht darum den Umgang einzuschränken oder zu regelmentieren, ich sehe nur die Entwicklung unseres Sohnes bei einer 50/50 Regelung massiv gefährdet. Sollte sie zurück in die Nähe unseres Sohnes ziehen, würde ich einer anderen Regelung sofort zustimmen.
Ist eine 50/50 Regelung unter den überhaupt haltbar?
Kann sie eine 50/50 einklagen? Mir ist klar, dass in diesem Fall immer noch ein Richter entscheiden würde.